STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 25.04.2013 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:35 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kösterke, Manfred UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Lenz, Wolfgang Schützinger, Florian Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang abwesend von 15.30 Uhr bis 16.20 Uhr Schneider, Gerhard Schulz, Karl Zillner, Hans SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Obermaier, Konrad Wiesholer-Niederlöhner, Waltraud Bündnis 90 / Die Grünen Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Steiner, Simon Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Fischer, Gerhard Hartkopf, Gabi Hechfellner, Klaus Maier, Pankraz Westermeier, Carola Will, Stefan Abwesende und entschuldigte Personen: UW Miller, Thomas berufliche Gründe Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Regionalplan Südostoberbayern - Teilfortschreibung Windenergie; 2013/086 Anhörungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Landes- planungsgesetzes (BayLPLG) 3 Vorstellung des Jahresberichts 2012 der Städtischen Forstverwaltung 2013/078 und der Geschwister Haßlberger´schen Stiftung 4 Neustrukturierung des Stadtverkehrs durch den Einsatz von Rufbus- 2013/065 sen 5 Aufstellung eines Bebauungsplans für die Erweiterung des Gewerbe- 2013/107 gebiets sowie zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans an der Chiemseestraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss 6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2013/043 Umbenennung einer Teilfläche der Rosenheimer Straße im Bereich des Grundstückes der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg (Fl.Nr. 222 der Gemarkung Traunstein) in "Sparkassenplatz" 7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2013/064 Umstufungen bzw. Berichtigungen der bestehenden Widmungen im Bereich Einham - Neuling 8 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2013/068 Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Mühlweg von Einham nach Seiboldsdorf“ im Bereich abzweigend der Axdorfer Stra- ße bis hin zum Auftreffen auf die Hochstraße 9 Neubau Kinderkrippe an der Vonfichtstraße; Vergabe der Leistungs- 2013/076 phasen 8 und 9 an den Architekten und die Projektanten 10 Neubau Kinderkrippe an der Vonfichtstraße Traunstein - Auftrags- 2013/096 vergabe - Fortgeschriebener Kostenanschlag 11 Tiefbaumaßnahmen des Jahres 2014 - Vergabe von Ingenieurleistun- 2013/083 gen 12 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsplanung Teil 2013/098 3 13 Jahresrechnung 2012 2013/100 14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. März 2013 15 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Regionalplan Südostoberbayern - Teilfortschreibung TOP 2 Windenergie; Anhörungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPLG) mehrheitlich beschlossen Nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Beratungsergebnis (24:0): 1. Der Stadtrat nimmt von der geplanten Änderung des Regionalplans Südostoberbayern – Teilfortschreibung Windenergie Kenntnis. Beratungsergebnis (16:8): 2. Mit der im Entwurf vorgesehenen Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Stadtgebiet Traunstein besteht Einverständnis. Vorstellung des Jahresberichts 2012 der Städtischen TOP 3 Forstverwaltung und der Geschwister Haßlberger´schen Stiftung zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Umweltausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Von der Berichterstattung wird Kenntnis genommen, mit den Zielsetzungen besteht weiter Ein- verständnis. Neustrukturierung des Stadtverkehrs durch den Einsatz TOP 4 von Rufbussen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungs- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Das vorgestellte Rufbussystem soll derzeit nicht weiter verfolgt werden. Denkbar wäre auch der Einsatz von Ruftaxis, Sammeltaxis oder Flexibussen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mögliche Konzeptionen zu erarbeiten, um eine regelmäßige und kürzere Taktung, wenn mög- Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 4 von 9 lich, zu erreichen und darzustellen. Auch hinsichtlich der Förderung derartiger Angebote soll zeitnah berichtet werden. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Erweiterung des Gewerbegebiets sowie zur Änderung des bestehen- TOP 5 den Bebauungsplans an der Chiemseestraße; Billi- gungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorge- brachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: 1.1 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde Aufgrund der Einwendungen wurde zwischenzeitlich ein entsprechendes Fachbüro beauf- tragt. Die Fläche wurde nochmals besichtigt und intensiv bewertet. Der sich aus dieser Bewertung ergebende naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenbedarf von 2.500 m² wird nur noch zum Teil im Plangebiet selbst dargestellt. Die weitere Fläche, ca. 1.600 m², wird auf einem sich im städtischen Besitz befindlichem Grundstück in der Gemeinde Surberg (Burghartsöd) nachgewiesen. Dieses Grundstück soll insgesamt ökologisch aufgewertet und in einen Flächenpool für Ökoflächen eingebracht werden. Teile dieses Grundstückes wurden bereits in der Vergangenheit für zwei anderweitige Maßnahmen als Ausgleichsflä- che verwendet. 1.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde Die im Planentwurf festgelegten Festsetzungen wurden aus dem bestehenden Bebau- ungsplan übernommen. Dieser stammt aus dem Jahre 1997. Die damaligen Festsetzungen wurden auch in Absprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde getroffen. Zur Ver- meidung von umfangreichen Immissionsschutzgutachten wurde das Plangebiet hinsichtlich der Nutzungen beschränkt. Zulässig sind nur noch Büro- und Verwaltungsgebäude sowie sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe. Damit kann sichergestellt werden, dass die Um- gebung nicht belastet wird. 1.3 DB Energie GmbH Die von der DB Energie GmbH vorgebrachten Anregungen entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Planungsvorgaben. Allerdings ist hinsichtlich der Forderung, dass in einem Radius von 5 m um die Mastmitte keinerlei bauliche Änderungen durchgeführt werden dür- fen, eine Anpassung der Straßenplanung für die mögliche weitere Erschließung der an- grenzenden bisherigen Freiflächen erforderlich. Die Straße muss geringfügig verlegt wer- den. Die hierzu erforderliche Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers liegt vor, so dass diesbezüglich auch keine Bedenken bestehen. 1.4 Stadtwerke Traunstein und EG Wolkersdorf Die im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen können insgesamt bestehen bleiben. 1.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Bei der Anlage der Ortsrandeingrünung wird selbstverständlich darauf geachtet, dass die zu pflanzenden Bäume und Sträucher die gesetzlichen Grenzabstände einhalten. 2. Der Stadtrat billigt den vom Architekturbüro Chaloupka unter Berücksichtigung der vorste- henden beschlossenen Änderungen erarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der aktuellen Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 5 von 9 Fassung vom 25.04.2013. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentli- chen Auslegung fortzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Umbenennung einer Teilfläche der Rosenheimer Straße TOP 6 im Bereich des Grundstückes der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg (Fl.Nr. 222 der Gemarkung Traun- stein) in "Sparkassenplatz" einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Das Grundstück der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg (Fl.Nr. 222 der Gemarkung Traun- stein) ist gemäß Art. 52 Abs. 1 BayStrWG in „Sparkassenplatz“ umzubenennen. Die Hausnummerierung in der verbleibenden Rosenheimer Straße kann dabei in der jetzigen Form belassen werden. Die Umbenennung ist öffentlich bekannt zu geben und die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg entsprechend zu informieren Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 7 (BayStrWG); Umstufungen bzw. Berichtigungen der be- stehenden Widmungen im Bereich Einham - Neuling einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Gemeindeverbindungsstraße von Einham nach Neuling ist im Teilbereich der Einhamer Kreuzung bis zum Auftreffen auf das südwestliche Grundstück Fl.Nr. 1130 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 147 m zu einer Ortsstraße umzustufen. Die Widmung ist auf- grund der falschen Länge auf 406 m zu berichtigen. 2. Die Widmung der Ortsstraße in Einham (jetzt Teil der „Einhamer Dorfstraße“ sowie „Einh- amer Leite“) ist auf 304 m zu berichtigen. 3. Die Gemeindeverbindungsstraße Einham – Wolkersdorf ist in dem Teilbereich ab 19 m südöstlich des Grundstückes Fl.Nr. 1245 der Gemarkung Haslach bis zum Auftreffen der Einhamer Kreuzung (Fl.Nr. 1216 der Gemarkung Haslach) auf einer Länge von 221 m zur Ortsstraße umzustufen. 4. Die Gemeindeverbindungsstraße „Einhamer Straße“ ist ab der „Einhamer Dorfstra- ße“/Abzweigung „Einhamer Leite“ bis zum Auftreffen auf das nordwestliche Grundstück Fl.Nr. 1142/4 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 72 m zur Ortsstraße umzustu- fen. Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist aufgrund der falschen Länge auf 574 m zu berichtigen. 5. Die Gemeindeverbindungsstraße von Einham nach Staudach ist im Teilbereich ab dem nordwestlichen Grundstückseck (Fl.Nr. 1245 der Gemarkung Haslach) bis zum Auftreffen auf die Ortsstraße „Am Einhamer Kreuz“ auf einer Länge von 19 m zur Ortsstraße umzu- Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 6 von 9 stufen. Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist aufgrund der falschen Länge auf 239,5 m berichtigen. 6. Die Gemeindeverbindungsstraße von Haslach nach Einham ist im Teilbereich ab der Ab- zweigung der Einhamer Dorfstraße bis zum Auftreffen auf das südöstliche Grundstückseck Fl.Nr. 1182/4 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 134 m und im Teilbereich Haslach ab Endpunkt der Grundstückes Fl.Nr. 129/1 der Gemarkung Haslach bis ca. 10 m westlich vom südöstlichen Grundstückseck Fl.Nr. 165 der Gemarkung Haslach (nach Grundschule) mit einer Länge von 312 m zu einer Ortsstraße umzustufen. Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist auf eine Länge von 416 m zu berichti- gen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren der oben genannten Straßen durchzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges TOP 8 „Mühlweg von Einham nach Seiboldsdorf“ im Bereich abzweigend der Axdorfer Straße bis hin zum Auftreffen auf die Hochstraße einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der öffentliche Feld- und Waldweg (Mühlweg von Einham nach Seiboldsdorf) wird abzweigend von der Axdorfer Straße bis hin zum Auftreffen auf die Südspange mit einer Länge von 496 m (Fl.Nrn. 266, 191 und T aus 64/2 jeweils der Gemarkung Haslach) eingezogen. Die genaue Einziehungsfläche ergibt sich aus dem der Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan. Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz erforder- liche formelle Einziehungsverfahren durchzuführen. Neubau Kinderkrippe an der Vonfichtstraße TOP 9 Vergabe der Leistungsphasen 8 und 9 an den Architek- ten und die Projektanten einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss erteilt der Stadtrat nachfolgende Planungsaufträge: 1. Das Arch. Büro Leonhard wird bis zur Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Do- kumentation (Stufe 4) Leistungsphase 8 und 9 beauftragt. 2. Die Fachplaner (Heizung-Lüftung-Sanitär, Elektro sowie Landschaftsplanung) werden bis zur Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation (Stufe 4) Leis- tungsphase 8 und 9 beauftragt. Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 7 von 9 Neubau Kinderkrippe an der Vonfichtstraße Traunstein TOP 10 - Auftragsvergabe - Fortgeschriebener Kostenanschlag einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Maßnahme ist wie geplant fortzusetzen 2. den folgenden Auftragsvergaben wird zugestimmt - Estricharbeiten Anton Bantscheff, Pirach 14, 83308 Trostberg 24.567,55 € - Schlosserarbeiten Balkonanlage Thomas Bichlmeier, Edisonstr. 1, 84453 Mühldorf a. Inn 86.870,00 € - Sonnenschutzarbeiten Stieber Rolladenbau GmbH, Teisendorfer Straße 2, 14.822,64 € 83435 Bad Reichenhall - Trockenbauarbeiten und mobile Wände 104.370,14 € Steinlehner Trockenbau GmbH & Co. KG, Lohgerberstraße 1, 84524 Neuötting Tiefbaumaßnahmen des Jahres 2014 - Vergabe von In- TOP 11 genieurleistungen einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: 1. Für den Kanalbau und den Straßenbau wird die Planung bis zur Leistungsphase 3 beauf- tragt. 2. Die zugehörige Entwurfsvermessung wird beauftragt. 3. Für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Kanal- und Straßenbau wird das gleiche Ingenieurbüro wie für die Planungsleistungen beauftragt. 4. Folgende Ingenieurbüros werden mit den jeweiligen Leistungsphasen bei folgenden Bau- maßnahmen beauftragt:  Obere Hammerstraße (Nord) plg, Planungsgruppe Strasser u. Partner  Katharinenstraße Ingenieurbüro Stefanutti + Habl  Pinerolostraße Ingenieurbüro Stefanutti + Habl  Theresienstraße Ingenieurbüro Sextl  Breslauer Ring SAK Ingenieurgesellschaft mbH 5. Die Haushaltsmittel für den Breslauer Ring werden im Nachtragshaushalt 2013 angepasst. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanie- TOP 12 rungsplanung Teil 3, Teilgebiet Nord Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 8 von 9 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Auf der Grundlage der hydraulischen Berechnung und der Kanalsanierungsplanung Teil 1 (un- tere Stadt) und 2 (Zentrum und Hauptsammler bis Klärwerk), erhält das Ingenieurbüro Pecher & Partner den Auftrag für die Erstellung des Kanalsanierungskonzeptes Teil 3 (Nord) in Höhe von 32.000 €. TOP 13 Jahresrechnung 2012 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss nimmt der Stadtrat von der Jahresrechnung 2012 Kenntnis. Die örtliche Rechnungsprüfung ist vom Rechnungsprüfungsamt durchzuführen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. März TOP 14 2013 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 15 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2013 Seite 9 von 9