STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 19.12.2013 Beginn: 14:00 Uhr Ende 17:00 Uhr Ort: im Alten Ratssaal, Altbau, 2. OG (Zi. 201), Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kösterke, Manfred Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Lenz, Wolfgang Miller, Thomas Schützinger, Florian Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang bis 16.30 Uhr Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid ab 14.40 Uhr Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Obermaier, Konrad Wiesholer-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Steiner, Simon Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Fischer, Gerhard Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Maier, Pankraz Reichelt, Johannes Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Will, Stefan Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Schneider, Gerhard berufliche Gründe Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 2 von 7 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Vollzug des Abmarkungsgesetzes sowie der Feldgeschworenenord- 2013/370 nung; Verabschiedung des Feldgeschworenen Raimund Zenz und Bestellung von Herrn Josef Winkler als neuen Feldgeschworenen 3 Jugendtreff und Schule der Phantasie in der Güterhalle / Vorstellung 2013/331 der Vorentwurfsplanung 4 Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2013/372 der Stadt hinsichtlich der Darstellung eines Gewerbegebiets im Be- reich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße 5 Aufstellung eines Bebauungsplans zur Darstellung eines Sonderge- 2013/374 biets für einen Ver- und Entsorgungsbetrieb nördlich der Industrie- straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 972/4 der Gemarkung Traunstein; Billigungs- und 6 Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 in Traun- 2013/373 stein: Bewerbungsunterlagen 7 Klärschlammbeseitigung der Stadt Traunstein im Jahr 2014- Vergabe 2013/381 der Leistungen für die Verwertung von Klärschlamm 8 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. November 2013 9 Anfragen und Wünsche - öffentlich - 10 Jahresrückblick 2013 Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 3 von 7 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Vollzug des Abmarkungsgesetzes sowie der Feldge- schworenenordnung; Verabschiedung des Feldge- TOP 2 schworenen Raimund Zenz und Bestellung von Herrn Josef Winkler als neuen Feldgeschworenen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Der Stadtrat dankt Herrn Raimund Zenz für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Feld- geschworener. Anschließend gegebenenfalls Vereidigung des neuen Feldgeschworenen. Jugendtreff und Schule der Phantasie in der Güterhalle / TOP 3 Vorstellung der Vorentwurfsplanung mehrheitlich beschlossen dafür: 14 dagegen: 10 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Gemäß der Empfehlung der Arbeitsgruppe soll die Variante 3 im Rahmen der Entwurfs- planung (Leistungsphase 3) weiterverfolgt werden. 2. Die Planer und Projektanten sind mit der nächsten Bearbeitungsstufe zu beauftragen (Stufenweise Beauftragung) 3. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 bzw. für die Folge- jahre in die Finanzplanung aufzunehmen. Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächen- nutzungsplans der Stadt hinsichtlich der Darstellung TOP 4 eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 5 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Darstellung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs des Planungsbüros Strasser + Partner vom 10.12.2013. Die Verwaltung wird be- Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 4 von 7 auftragt, das Verfahren mit der Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung ein- zuleiten. Aufstellung eines Bebauungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets für einen Ver- und Entsorgungsbetrieb TOP 5 nördlich der Industriestraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 972/4 der Gemarkung Traunstein; Billigungs- und einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) Die Anregung der Regierung, den Eingriff in die Natur und Landschaft sowie die damit ver- bundenen erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Forstamt abzustimmen, wird nachgekommen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den genannten Behörden. Regierung von Oberbayern (Landeseisenbahnaufsicht) Die Eisenbahnaufsichtsbehörde erhebt grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Der vorgebrachten Anregung, im südlichen „Spitz“ des Grundstückes auf die im Plan dar- gestellte Bepflanzung zu verzichten, wird nachgekommen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein Die Anregung des Wasserwirtschaftsamtes, unverschmutztes oder nur leicht verschmutz- tes Niederschlagswasser möglichst vor Ort zu versickern, wird selbstverständlich umge- setzt. Aufgrund der Problematik bei Ver- und Entsorgungsbetrieben kann dies allerdings nicht im Detail bereits auf der Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Dies ist der konkreten Entwässerungsplanung vorbehalten, in der selbstverständlich eine geordnete Abwasserbeseitigung sowie die Vorgabe, dass unverschmutztes oder nur leicht ver- schmutztes Niederschlagswasser versickert werden soll, berücksichtigt wird. Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde) Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, dass bei der Bestandsaufnahme zur ar- tenschutzrechtlichen Prüfung nicht nur Horste von Habichten sondern Horste von Greifvö- geln allgemein zu berücksichtigen sind, wird aufgenommen. Das Eisenbahnbundesamt, die DB Services GmbH sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege haben nur allgemeine Hinweise und Anregungen vorgebracht. 2.1 Einwendungen von Vera und Bernhard Raschke Das Ehepaar Raschke befürchtet, dass durch die Erweiterung der Firma Schaumaier er- hebliche zusätzliche Lärm- und Geruchsimmissionen entstehen und dadurch ihre Betriebs- leiterwohnung stark beeinträchtigt wird. Auch wird befürchtet, dass die bestehende Er- schließungsstraße für das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreicht und ent- sprechend verbreitert und ausgebaut werden müsste und dadurch eventuell eine Zah- lungspflicht auch für die Firma Raschke entsteht. Die Straße wurde in der Vergangenheit entsprechend einer privatrechtlichen Vereinbarung bereits von den Grundstückseigentü- mern anteilig bezahlt. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 5 von 7 Des Weiteren wird vorgebracht, dass einer Verlagerung des Wertstoffhofes auf das neue Betriebsgelände wegen der damit verbundenen erheblichen Verkehrsbelastung nicht zuge- stimmt werden kann. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Der Stadtrat hält die bestehende Erschließungsstraße auch für den zusätzlichen Verkehr der Firma Schaumaier noch für ausreichend. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann die tatsächliche Nutzung des Recyclingbetriebs noch nicht abschließend geklärt wer- den. Dies ist Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In diesem wird detailliert festgelegt, ob z. B. auch ein Wertstoffhof zulassungsfähig ist. Selbstverständlich wurden die aus der Neuansiedlung entstehenden Immissionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung - insbesondere auf die Betriebsleiterwohnung Raschke - geprüft. Das Gutachten kommt dabei zu dem Schluss, dass bei entsprechender Umsetzung der im Bebauungsplan vorgesehenen Schallschutz- maßnahmen die Betriebsleiterwohnung nicht über das für Gewerbegebiete zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 2.2 Die weiteren vorliegenden Bürgereinwendungen wenden sich insgesamt gegen folgende Punkte: Gegenüber der Darstellung des Flächennutzungsplans hätten sich die zu rodenden Flä- chen von ursprünglich 10.000 m² auf bis zu 17.000 m² vergrößert. Zudem würde der vorhandene Wirtschaftsweg in die Fläche mit einbezogen und damit wei- tere Rodungsflächen durch die Anlegung eines neuen Weges erforderlich machen. Dadurch würde auch die Erholungsfunktion des Waldes eingeschränkt, da der bestehende Rundwanderweg nicht mehr zur Verfügung stünde. Lage und genauer Umfang der Aus- gleichsflächen waren im bisherigen Planentwurf noch nicht dargestellt. Diese sollten unbe- dingt unmittelbar vor Ort nachgewiesen werden. Würdigung durch den Stadtrat: Bei der Änderung des Flächennutzungsplans wurde von einer Fläche für das Sondergebiet Ver- und Entsorgung von ca. 1,2 Hektar ausgegangen. Der Geltungsbereich des Bebau- ungsplans wurde aber zur Regelung der notwendigen Waldabstandsfläche erweitert. Ins- gesamt ist nun eine Waldersatzfläche von 13.510 m² erforderlich, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 438 nördlich des Ortsteils Kotzing im direkten Anschluss an den Haidforst durch die Neuanlage eines struktur- und artenreichen Laubwaldes mit ausgeprägtem Waldmantel geschaffen wird. Weitere 2.000 m² werden durch eine entsprechende Aufforstung im Be- reich Schmidham nachgewiesen. Das überplante Teilstück des Wanderweges Nr. 15 wird durch die Anlage eines „Pfades“ westlich des Plangebiets innerhalb der Baumfallzone ersetzt. Die Durchgängigkeit für Erho- lungssuchende bleibt somit erhalten, ohne dass weitere Rodungen des Haidforstes erfor- derlich sind. Eine weitere Forststraße muss nicht angelegt werden. Der Waldbestand kann über die westlich bereits vorhandene Forststraße bewirtschaftet werden. 3. Nach Würdigung der im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrach- ten Bedenken und Anregungen billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf des Pla- nungsbüros Schuardt einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2013. Das Bebauungsplanverfahren ist mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 6 von 7 Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau TOP 6 2022 in Traunstein: Bewerbungsunterlagen mehrheitlich beschlossen dafür: 22 dagegen: 1 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Bewerbung für die Durchführung der bayerischen Landesgartenschau im Jahr 2022 in Traunstein soll mit dem vorgestellten Bewerbungskonzept durchgeführt werden. Klärschlammbeseitigung der Stadt Traunstein im Jahr TOP 7 2014- Vergabe der Leistungen für die Verwertung von Klärschlamm einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Der Auftrag für die Klärschlammverwertung 2014 mit einem Volumen von 3.500 Tonnen wird in Höhe von 169.575,00 € an die Fa. Graefen & Wanken Umwelt-service GmbH als dem Bieter mit dem annehmbarsten Angebot vergeben. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. No- TOP 8 vember 2013 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 9 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 TOP 10 Jahresrückblick 2013 zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Der Stadtrat nimmt den Jahresrückblick 2013 zur Kenntnis. ____________________________________________________________________________ Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2013 Seite 7 von 7