STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE KONSTITUIERENDEN SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 08.05.2014 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:00 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kösterke, Manfred Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Kegel, Christian Wiesholer-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Maier, Pankraz Reichelt, Johannes Westermeier, Carola Will, Stefan Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 2 von 11 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung der Sitzungsperiode des Stadtrates 2014 - 2020 2014/162 2 Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) durch 2014/061 die neugewählten Mitglieder des Stadtrates 3 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Erlass einer Satzung zur Rege- 2014/062 lung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Traunstein 4 Geschäftsordnung für den Stadtrat Traunstein 2014/063 5 Wahl der weiteren Bürgermeister; Wahl des 2. Bürgermeisters 2014/064 6 Eidesleistung durch den gewählten 2. Bürgermeister entsprechend 2014/065 Art. 27 Abs. 1 KWBG 7 Wahl der weiteren Bürgermeister; Wahl des 3. Bürgermeisters 2014/066 8 Eidesleistung durch den gewählten 3. Bürgermeister entsprechend 2014/067 Art. 27 Abs. 1 KWBG 9 Art der Stadtratsreferate sowie Bestellung der Stadtratsreferenten 2014/068 10 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt 2014/069 Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfas- sungsrechts; Benennung der Ausschussmitglieder und ihrer Stellver- treter 11 Vollzug der Geschäftsordnung für den Stadtrat Traunstein; Bildung 2014/070 von Arbeitsgruppen sowie Benennung der Mitglieder der Arbeitsgrup- pen und ihrer Stellvertreter 12 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 2014/071 Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 3 von 11 ÖFFENTLICHE SITZUNG Eröffnung der Sitzungsperiode des Stadtrates 2014 - TOP 1 2020 zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung TOP 2 (GO) durch die neugewählten Mitglieder des Stadtrates zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Erlass einer Sat- TOP 3 zung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde- verfassungsrechts der Stadt Traunstein mehrheitlich beschlossen dafür: 21 dagegen: 4 anwesend: 25 Der Stadtrat beschließt folgende neu gefasste Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Stadt Traunstein erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: §1 Zusammensetzung des Stadtrates Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen Oberbürgermeister (§ 4) und 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. §2 Ausschüsse (1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a) den Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 4 von 11 b) den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, c) den Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, d) den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, e) den Ausschuss für Kultur, Freizeit/Erholung und Sport, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, f) den Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, g) den nach Art. 103 Abs. 2 GO zu bildenden Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. (2) Den Vorsitz in den in Abs. 1 Buchstabe a) - f) genannten Ausschüssen führt der Oberbür- germeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss (Buchstabe g) führt ein vom Stadtrat bestimmtes ehren- amtliches Ausschussmitglied den Vorsitz. (3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zustän- dig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse). (4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. §3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeindebürger (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, auf die Teil- nahme an Besprechungen im Zusammenhang mit dem Ehrenamt, an Sitzungen von Ar- beitsgruppen und an Fraktionssitzungen. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbe- fugnisse (Referat) nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. (2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Stadtratstätigkeit als monatlichen Grundbetrag eine Entschädigung von 50,-- €, die Fraktionsvorsitzenden eine solche von 90,-- €. Mit diesem Grundbetrag ist die Teilnahme an Besprechungen im Zusammenhang mit dem Ehrenamt, soweit sie nachstehend nicht gesondert aufgeführt sind, abgegolten. Außerdem erhalten die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder für jede Sitzung des Stadtrates oder eines Ausschusses eine Entschädigung von 35,-- €. Für die vorbereitende Fraktionssitzung zur Stadtratssitzung erhalten die Stadtratsmitglieder eine Entschädigung von 35,-- €. Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 5 von 11 Für Besprechungen von Arbeitsgruppen, die nach der jeweils gültigen Geschäftsordnung gebildet wurden, erhalten die zur Arbeitsgruppe gehörenden ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder für jede Sitzung eine Entschädigung von 35,-- €. Die Stadtratsreferenten erhalten für die Wahrnehmung eines vom Stadtrat übertragenen Referats eine monatliche Entschädigung von 50,-- €. Die Stadtratsfraktionen erhalten zur Deckung ihrer Kosten eine monatliche Zuwendung von 80,-- €, und für jedes Fraktionsmitglied einen monatliche Zuwendung von 20,-- €. Der Stadtheimatpfleger erhält für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Gemeindebürger für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit veranlasst sind, eine monatliche Entschädigung von 175,-- €. (3) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Er- satz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 7,-- € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruch- nahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 7,-- € je volle Stunde. Die Entschädigung wird nur innerhalb der üblichen Arbeitszeit bis längstens 18.00 Uhr gewährt. Als Wegeleistung kann zusätzlich eine halbe Stunde pro Sitzung berechnet werden. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. Nach Monatsbeträgen bemessene Entschädigungen sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sitzungsgelder werden nur für die nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen und Be- sprechungen gezahlt. (4) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit, soweit diese durch den Oberbürgermeister angeordnet oder durch den Stadtrat selbst beschlossen wird, Rei- sekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. (5) Die Absätze 2 - 4 gelten für den Stadtheimatpfleger entsprechend. §4 Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit. §5 Weitere Bürgermeister Der zweite/dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter. Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 6 von 11 §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Ge- meindeverfassungsrechts, Stadtratsbeschluss vom 08.05.2008, veröffentlicht im Amtsblatt (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 20 vom 17.05.2008, außer Kraft. TOP 4 Geschäftsordnung für den Stadtrat Traunstein mehrheitlich beschlossen dafür: 24 dagegen: 1 anwesend: 25 1. Der Stadtrat erklärt die Neufassung der „Geschäftsordnung für den Stadtrat Traunstein“, d.h. Geschäftsordnung i.d.F. vom 05.05.2014 mit den Änderungen, Ergänzungen und den heute ergänzend gefassten Beschlüssen zur Geschäftsordnung, mit sofortiger Wirkung für gültig. 2. Die Geschäftsordnung i.d.F. vom 23.10.2008 wird aufgehoben. Wahl der weiteren Bürgermeister; Wahl des 2. Bürger- TOP 5 meisters zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Eidesleistung durch den gewählten 2. Bürgermeister TOP 6 entsprechend Art. 27 Abs. 1 KWBG - Der Tagesordnungspunkt entfällt, da Herr Hans Zillner mit 17 von 25 Stimmen ein weite- res Mal zum 2. Bürgermeister gewählt wurde - Wahl der weiteren Bürgermeister; Wahl des 3. Bürger- TOP 7 meisters zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Eidesleistung durch den gewählten 3. Bürgermeister TOP 8 entsprechend Art. 27 Abs. 1 KWBG - Der Tagesordnungspunkt entfällt, da Frau Waltraud Wiesholer-Niederlöhner mit 13 von 25 Stimmen ein weiteres Mal zur 3. Bürgermeisterin gewählt wurde - Art der Stadtratsreferate sowie Bestellung der Stadtrats- TOP 9 referenten Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 7 von 11 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat beschließt folgende Besetzung der Stadtratsreferate: Stadtratsreferat Referent/in Fraktion Bauamt (Bauhof, Zimmerei, Kfz-Werkstatt, Fuhrpark und Stefan Namberger CSU deren Ausstattung usw.) Feuerwehren Josef Hinterschnaiter SPD Forst Josef Häusler CSU Jugend Thomas Stadler B90/Grüne Kindertagesstätten Christa Fuchs CSU und städt. Schulen Kultur Ursula Lay UW Marktwesen und Tourismus Ernst Haider UW Menschen mit besonderen Karl Schulz CSU Bedürfnissen, Inklusion Schwimmbad Stephan Hadulla B90/Grüne Senioren Ingrid Bödeker SPD Soziales, Migration und Asyl Peter Forster SPD Sport Uwe Steinmetz UW Stadtwerke Ernst Harrecker CSU Städtepartnerschaften Wilfried Schott B90/Grüne Städt. Grün/Waldfriedhof Waltraud Wiesholer-Niederlöhner SPD Städt. Wohnungen Josef Kaiser UW Umwelt und Abwasserbeseitigung Dr. Thomas Graf TL Verkehr Hans Zillner CSU Wirtschaft, Stadtplanung Dr. Christian Hümmer CSU Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 8 von 11 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen TOP 10 Gemeindeverfassungsrechts; Benennung der Aus- schussmitglieder und ihrer Stellvertreter einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 1. Der Stadtrat bildet gem. Art. 103 Abs. 2 GO einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern einschließlich dem Vorsitzenden*. 2. Der Stadtrat stimmt der Benennung der Ausschussmitglieder entsprechend der Vorschläge der Fraktionen zu. *Hinweis: Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen bestellt. Vollzug der Geschäftsordnung für den Stadtrat Traun- stein; Bildung von Arbeitsgruppen sowie Benennung TOP 11 der Mitglieder der Arbeitsgruppen und ihrer Stellvertre- ter einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 1. Der Stadtrat bildet zur weiteren vorbereitenden Arbeit die Arbeitsgruppe „Städtepartnerschaften“ Arbeitsgruppe „Güterhalle“ Arbeitsgruppe „Klosterkirche“ Arbeitsgruppe „Energie & Klimaschutz“ 2. Jede Stadtratsfraktion kann ein Mitglied benennen. Der fachbezogen berufene Stadtratsreferent ist kraft seines Amtes Mitglied der Arbeitsgrup- pe. 3. Die Stadtratsfraktionen benennen zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen folgende Mitglieder des Stadtrates: Mitglieder Fraktion Zillner Hans CSU Arbeitsgruppe Städte- partnerschaften Bödeker Ingrid SPD Vorsitzender: Oberbürgermeister Manfred Kösterke Lay Ursula UW Schott Wilfried Grüne Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 9 von 11 Graf Dr. Thomas TL Mitglieder Fraktion Hümmer Dr. Christian CSU Arbeitsgruppe Güterhal- le Bödeker Ingrid SPD Vorsitzender: Lay Ursula UW Oberbürgermeister Manfred Kösterke Schott Wilfried Grüne Hoernes Ulrike TL Mitglieder Fraktion Häusler Josef CSU Arbeitsgruppe Kloster- kirche Forster Peter SPD Vorsitzender: Lay Ursula UW Oberbürgermeister Manfred Kösterke Mörtl-Körner Walburga Grüne Hoernes Ulrike TL Mitglieder Fraktion Harrecker Ernst CSU Arbeitsgruppe Energie & Klimaschutz Vorsitzender: Hinterschnaiter Josef SPD Oberbürgermeister Manfred Kösterke Steinmetz Uwe UW Hadulla Stephan Grüne Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 10 von 11 Graf Dr. Thomas TL TOP 12 Benennung der Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat nimmt von der Benennung der Vorsitzenden durch die einzelnen Stadtratsfraktio- nen Kenntnis. ____________________________________________________________________________ Im Anschluss an die öffentliche Konstituierenden Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentli- che Konstituierende Sitzung des Stadtrates statt. Konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 Seite 11 von 11