STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 02.10.2014 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:35 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud ab 15.05 Uhr 3. Bürgermeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Maier, Pankraz Reichelt, Johannes Spiegelsberger, Gerhard Tatarinov, Artur Auszubildender Westermeier, Carola Will, Stefan Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 2 von 10 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Stadtrat 2014 - 2020; Benennung der Fraktionsvorsitzenden und 2014/308 Stellvertreter; Änderung im Fraktionsvorsitz der CSU 3 Turnverein Traunstein; Abschluss eines Spendenvertrages für die 2014/298 Nachnutzung des Geländes durch einen Salinenpark 4 Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet "Baumarkt 2014/272 Traunstein" im Bereich des Grundstücks Haslacher Feld 7 im verein- fachten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss 5 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein zur Dar- 2014/274 stellung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße 6 Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet zwischen 2014/275 der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hoch- straße 7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2014/294 Widmung der Fortführung der Haidstraße 8 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2014/295 Widmung der Fortführung der Stephanstraße 9 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 2014/306 10 Städtisches Wohngebäude Forstmeierstr. 13 und 15 Fassaden- und 2014/283 Dachsanierung 11 Erschließung Schmidham, Kanalbau - Vorstellung Bauentwurf 2014/301 12 Kanalerschließung Kotzing - Vorstellung des Entwurfs 2014/304 13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31. Juli 2014 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 3 von 10 Stadträtin Mörtl-Körner stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 17 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates zu behandeln. Der Vorsitzende lässt über den o.g. Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14:11 Stimmen abgelehnt. ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Stadtrat 2014 - 2020; Benennung der Fraktionsvorsit- TOP 2 zenden und Stellvertreter; Änderung im Fraktionsvorsitz der CSU zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat nimmt von der Änderung zustimmend Kenntnis. Turnverein Traunstein; Abschluss eines Spendenvertra- TOP 3 ges für die Nachnutzung des Geländes durch einen Sali- nenpark mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 6 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet "Baumarkt Traunstein" im Bereich des Grundstücks TOP 4 Haslacher Feld 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verkehrsbehörde zur Kenntnis und würdigt die- se wie folgt: Die von der Verkehrsbehörde aufgeworfenen Problempunkte sind nachzuvollziehen und müssen gelöst werden. Dies kann allerdings auch auf der Ebene des nachfolgenden Bau- Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 4 von 10 genehmigungsverfahrens erfolgen. Eine Änderung oder Anpassung des Bebauungsplans ist dadurch nicht erforderlich. 2. Da eine Änderung des Bebauungsplans nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Plan zur Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Baumarkt Traun- stein“ im Bereich des Grundstücks Haslacher Feld 7 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils in der Fassung vom 22.05.2014 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzu- schließen. 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein zur Darstellung eines Gewerbegebiets im TOP 5 Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 6 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Trägerbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: 1.1 Wasserwirtschaftsamt Traunstein Den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinsichtlich möglicher Altlas- ten wird gefolgt. Der Verwaltung sind allerdings keine diesbezüglichen Erkenntnisse be- kannt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt über ein Niederschlagswasser- entsorgungskonzept im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechend den Vorga- ben des Wasserwirtschaftsamtes. 1.2 Landratsamt Traunstein – Untere Naturschutzbehörde – Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können nicht bestritten werden. Durch ent- sprechende Festsetzungen zur Grünordnung und zur Ortsrandeingrünung können diese optischen Beeinträchtigungen allerdings verringert werden. Die Stadt wird dies im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens konsequent umsetzen. Auf die Verlegung der Ortsverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. Somit sind auch keine Wälder und Waldränder mehr betroffen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Tierwelt, sind die Voruntersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bereits abgeschlossen. Die daraus resultierenden Maß- nahmen werden in den Umweltbericht übernommen. Eine Verlegung der im Plangebiet be- findlichen Ausgleichsflächen hält der Stadtrat für nicht erforderlich. Diese Ausgleichsflä- chen sind eingebunden in das Gesamtkonzept „Eingrünung und Ausgleichsflächen“, wel- ches auf der Ebene des Bebauungsplanes detailliert ausgearbeitet wird. Eine erhebliche Minderung der Wertigkeit dieser Flächen wird daher nicht gesehen. Die Ortsrandeingrü- Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 5 von 10 nung wird auch auf die Bereiche im Norden, Westen und Süden ausgedehnt. Der Eingrü- nungsgürtel entlang der Hochstraße wird auf 15 m verbreitert. Die Festlegung des Ausgleichsfaktors wird auch nach genauerer Überprüfung für ausrei- chend angesehen. 1.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Eine unmittelbare Inanspruchnahme von Waldgrundstücken erfolgt nicht. Der notwendige Sicherheitsabstand zwischen Bebauung und Wald wird auf der Ebene des Bebauungspla- nes gewährleistet. Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. Nachteilige Auswirkungen durch die Änderung von Auflagen zum Ausgleich für die Kiesgrube bestehen nicht. 1.4 Bayernwerk Die notwendige Verlegung der Mittelspannungsfreileitung ist bekannt und wird in der Pla- nung berücksichtigt. 1.5 Staatliches Bauamt Traunstein Die Einwirkungen der Straßenemissionen sind naturgemäß bei Gewerbegebieten zu ver- nachlässigen. Die Erschließung des Gewerbegebiets über die Hochstraße wird mit dem Staatlichen Bauamt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens detailliert abgestimmt. 1.6 Stadtwerke Traunstein Die Lage der Wasserleitung ist bekannt. Diese soll bei der weitergehenden Planung be- rücksichtigt werden. Falls doch eine Umverlegung notwendig ist, wird dies selbstverständ- lich nur auf Kosten des Verursachers durchgeführt. 1.7 Gemeinde Siegsdorf Es ist ein erklärtes Ziel der Stadt Traunstein, den Gewerbegebietsbereich ausschließlich für Handwerksbetriebe und produzierendes Gewerbe vorzusehen. Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit innerstädtischen Warensortimenten sollen ausgeschlossen werden. Dies kann allerdings erst im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verbindlich vorgegeben werden. Eine Beeinträchtigung der Siegsdorfer Einzelhandelsbetriebe kann daher ausge- schlossen werden. Im Gegensatz zum angesprochenen Siegsdorfer Gewerbegebiet, welches durch die Bun- desautobahn von der vorhandenen Bebauung abgetrennt ist, bindet das neue Gewerbege- biet unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an. Die Stadt hält deshalb das Anbindegebot für erfüllt. Auch die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stel- lungnahme dies bejaht. Es wird lediglich eine Entwicklung der Fläche von Innen nach Au- ßen, also vom bestehenden Stadtrand aus nach Süden, für raumordnerisch erforderlich gehalten. Die Stadt wird dies auch im weitergehenden Bebauungsplanverfahren umsetzen und auch eine verkehrliche Erschließung von Norden vorsehen. Hinsichtlich der Erschließung des Gebietes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch ein entsprechendes Verkehrsgutachten erarbeitet. Nachdem lediglich kleinere Hand- werks- und Produktionsbetriebe angesiedelt werden sollen, dürfte die Staatsstraße St 2105 sowie die weitere Erschließung über die Südspange aber ausreichend sein. Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 6 von 10 Die Forderungen zum Schutz des Ortsbildes können auf der Ebene des Flächennutzungs- plans nur begrenzt umgesetzt werden. Auch dies muss dem nachfolgenden Bebauungs- planverfahren vorbehalten bleiben. 1.8 Gemeinde Nußdorf Die Gewerbegebietsansiedlung schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an und genügt somit auch dem Anbindegebot des Landesentwicklungs- plans. Auch die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde kann der Planung zustimmen. Im Übrigen fallen rein städtebauliche Überlegungen und Konzepte nicht in den schützenswerten Bereich von Nachbargemeinden. 1.9 Gemeinde Vachendorf Auf die angesprochene Anbindung der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird – wie bereits dargestellt – verzichtet. Entsprechend der bisherigen Pla- nung wird das Gewerbegebiet – neben dem direkten Anschluss an die Hochstraße – auch über die Südspange an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. 1.10 Markt Waging am See Hier kann auf den 1. Absatz der Würdigung der Einwendungen der Gemeinde Siegsdorf verwiesen werden. 1.11 Erzbischöfliches Ordinariat München Auf die geplante Erschließungsstraße in Richtung Süden (Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing / Hochstraße) wird verzichtet. Eine Beeinträchtigung der Grundstücke der Pfarrpfründestiftung Haslach ist damit nicht mehr gegeben. 1.12 Bayerischer Bauernverband Selbstverständlich müssen für das geplante Gewerbegebiet landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Diese werden von Landwirten zur Verfügung gestellt, die den Betrieb aufgegeben haben. Eine problematische Immissionsbelastung der angrenzen- den Nutzflächen wird durch das vorrangig mit kleineren Handwerks- und Produktionsbe- trieben voraussichtlich genutzte Gewerbegebiet nicht gesehen. Eine Nutzung dieser Flä- chen bleibt auch uneingeschränkt möglich und selbstverständlich werden die erforderlichen Grenzabstände eingehalten. 1.13 Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) Den Empfehlungen der Regierung wird in der weitergehenden Bauleitplanung Rechnung getragen. Der Bebauungsplanentwurf wird voraussichtlich eine weitere Erschließung des Objektes von der Südspange vorsehen und den gesamten Änderungsbereich der Flächen- nutzungsplanänderung umfassen. 1.14 Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde – Den Empfehlungen wird Rechnung getragen. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (be- reits erfolgt in der Sitzung am 28.05.2014) sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 7 von 10 Belange billigt der Stadtrat den Plan zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit fol- genden Änderungen: - Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. - Entlang der Hochstraße ist eine Eingrünung mit einer Mindestbreite von 15 m vorzuse- hen. - Die Ortsrandeingrünung ist auch im Süden, Westen und Norden zu ergänzen. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbege- TOP 6 biet zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 6 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Darstellung eines Ge- werbegebiets zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs der Planungs- gruppe Strasser + Partner vom 06.06.2014 mit folgenden Änderungen: - Die vorgesehene Eingrünung entlang der Hochstraße ist auf eine Breite von 15 m aus- zudehnen. - Entlang der Süd- und Westseite des Gewerbegebiets ist ebenfalls eine Eingrünung mit einer Tiefe von 15 m vorzusehen. - Der bestehende Feld- und Waldweg ist über das Gewerbegebiet an die Hochstraße an- zuschließen. - Die Wandhöhe ist für den gesamten Bereich auf maximal 8,50 m zu beschränken. - Einzelhandel mit innerstädtischem Warensortiment ist grundsätzlich auszuschließen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des geänderten Bebauungsplanent- wurfs die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 7 (BayStrWG); Widmung der Fortführung der Haidstraße einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Haidstraße ist auf der Restlänge von 52 Metern gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 8 (BayStrWG); Widmung der Fortführung der Stephan- straße Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 8 von 10 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Stephanstraße ist auf der Restlänge von 120 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- TOP 9 haltsjahr 2014 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss genehmigt der Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2014 mit allen Anlagen. Städtisches Wohngebäude Forstmeierstr. 13 und 15 TOP 10 Fassaden- und Dachsanierung einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, für die Sanierung des städti- schen Wohngebäudes Forstmeierstraße 13 + 15 folgende Aufträge zu vergeben: 1. Gewerk Gerüstarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Peter Amann zum überprüften Angebotspreis von 10.682,27 € einschl. 19 % MwSt. 2. Gewerk Malerarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Hans Huber zum überprüften Angebotspreis von 29.053,85 € einschl. 19 % MwSt. 3. Gewerk Dacheindeckung und Dachentwässerung an den günstigsten Bieter Fa. Christian Pribil zum überprüften Angebotspreis von 58.275,75 € einschl. 19 % MwSt. Erschließung Schmidham, Kanalbau - Vorstellung Bau- TOP 11 entwurf einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Finanzausschuss: 1. Dem Bauentwurf wird in der dargestellten Form zugestimmt. 2. Der Zuwendungsantrag ist auf Basis dieser Planung an das Wasserwirtschaftsamt zu stellen. TOP 12 Kanalerschließung Kotzing - Vorstellung des Entwurfs einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 9 von 10 Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Finanzausschuss: 1. Dem Bauentwurf wird in der dargestellten Form zugestimmt. 2. Der Zuwendungsantrag ist auf Basis dieser Planung an das Wasserwirtschaftsamt zu stellen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31. Juli TOP 13 2014 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 ____________________________________________________________________________ Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 02.10.2014 Seite 10 von 10