STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 26.02.2015 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:05 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Langer, Florian Maier, Pankraz Reichelt, Johannes Schwäbisch, Elmar Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Oberkandler, Klaus Traunsteiner Tagblatt Steinke, Patrick Chiemgau24 Wittenzellner, Andreas freier Journalist Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 2 von 10 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Personalausstattung in Kindergärten in Traunstein, Einstellung von 2015/029 Berufspraktikanten/innen über den Anstellungsschlüssel hinaus 3 Kommunale Bürgerbeteiligung, Einführung eines Jugendbeirates in 2015/049 Traunstein 4 Änderung der Widmungen der Ortsstraße “Straße von der Kuranstalt 2014/386 Bad Empfing bis zur Kläranlage“ und des beschränkt-öffentlichen We- ges „Traundammwege“ 5 Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke 2015/036 Fl.Nrn. 856/3 und 856 der Gemarkung Traunstein zwischen der Rupp- rechtstraße und der Königsberger Straße im vereinfachen Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss 6 Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich zwischen der Les- 2015/043 singstraße und der Eichendorffstraße auf der Wartberghöhe; Sat- zungsbeschluss 7 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein zur Dar- 2015/048 stellung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße; Feststel- lungsbeschluss 8 Beteiligungsbericht 2013 nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung 2015/056 9 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsplanung Teil 2015/027 5, Teilgebiet Süd-West 10 Kanal- und Straßenbau Obere Hammerstraße - Vergabe der Bauar- 2015/054 beiten 11 Klärschlammbeseitigung der Stadt Traunstein im Jahr 2015 2015/057 12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. Januar 2015 13 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 3 von 10 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Personalausstattung in Kindergärten in Traunstein, Ein- TOP 2 stellung von Berufspraktikanten/innen über den Anstel- lungsschlüssel hinaus einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat stimmt der Absetzung des Punktes von der Tagesordnung zu. Kommunale Bürgerbeteiligung, Einführung eines Ju- TOP 3 gendbeirates in Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Einführung eines Jugendbeirates in Traunstein wird zugestimmt. 2. Zur Ausarbeitung einer Satzung wird eine Arbeitsgruppe „Jugendbeirat Traunstein“ ge- schaffen. Die Fraktionen werden gebeten, jeweils ein Mitglied in die Arbeitsgruppe zu entsenden. Änderung der Widmungen der Ortsstraße “Straße von TOP 4 der Kuranstalt Bad Empfing bis zur Kläranlage“ und des beschränkt-öffentlichen Weges „Traundammwege“ einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Traundammweg wird um 122 m verlängert. Der Weg weist somit eine Gesamtlänge von 3.181 m auf. Des Weiteren wird der komplette Weg für Fußgänger, Radfahrer und für Fahrzeuge des Wasserbaus sowie der Land- und Forstwirtschaft widmungsbeschränkt werden. Im Bereich des Grundstücks FlNr. 862 der Gemarkung Traunstein wird auch An- liegerverkehr zugelassen. 2. Die Ortsstraße „Straße von der Kuranstalt Bad Empfing bis zur Kläranlage“ wird auf eine Länge von 562 m reduziert. Sie beginnt am Empfinger Hohlweg und endet mit dem Auftref- fen auf die Kläranlage (Fl.Nr. 986/2, nordwestlich des Gebäudes Empfing 22). Zudem soll die Straße die offizielle Ortsstraßenbezeichnung „Empfing“ erhalten. Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 4 von 10 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren einzuleiten. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 856/3 und 856 der Gemarkung TOP 5 Traunstein zwischen der Rupprechtstraße und der Kö- nigsberger Straße im vereinfachen Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Natur- schutzbehörde wird wie folgt gewürdigt: Der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgebrachte Hinweis, dass aufgrund des Verfahrens nach § 13 a BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforder- lich ist, wird geteilt. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Begründung werden ersatzlos gestrichen. Nachdem keinerlei Gehölzentfernungen vorgesehen sind, sind Aussagen zum Ver- bot nach § 44 BNatSchG nicht erforderlich. Nachdem die aus der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ergebenden Änderun- gen nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht erfor- derlich. Der Stadtrat der Stadt Traunstein beschließt daher gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Bebauungsplan für den Bereich von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 856/3 und 856 der Gemarkung Traunstein zwischen der Rupprechtstraße und der Königsberger Straße bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 15.09.2014 sowie der geänderten Be- gründung in der Fassung vom 26.02.2015 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschlie- ßen. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich zwi- TOP 6 schen der Lessingstraße und der Eichendorffstraße auf der Wartberghöhe; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Natur- schutzbehörde wird wie folgt gewürdigt: Die formelle Einrichtung der Ökokontofläche bei Burkhartsöd steht kurz vor dem Abschluss. Das von der Stadt hierfür beauftragte Büro wird dies kurzfristig erledigen. Den Anregungen der Un- Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 5 von 10 teren Naturschutzbehörde kann dabei Rechnung getragen werden. Die rechtssichere Umset- zung der Ausgleichsmaßnahme ist in jedem Falle gewährleistet. Dies wurde vom Planungsträ- ger, dem Landkreis Traunstein, bereits auch zugesichert. Eine Änderung des Bebauungsplans ist daher nicht veranlasst. Der Stadtrat der Stadt Traunstein beschließt daher gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Lessingstraße und der Eichendorffstraße auf der Wartberghöhe bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 18.11.2014 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschlie- ßen. 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein zur Darstellung eines Gewerbegebiets im TOP 7 Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hochstraße; Feststellungsbe- schluss mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 6 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Bürgereinwendungen Der Stadtrat sieht weiterhin einen nicht unerheblichen Bedarf an geeigneten Gewerbege- bietsflächen. Aufgrund der oft spezifischen Anforderungen der Gewerbebetriebe können diese nicht an jedem Standort angesiedelt werden. Zudem gilt, dass einzelne im Stadtbe- reich noch vorhandene Grundstücke aus unterschiedlichen Gründen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen. Die Grundstücke im Gewerbegebiet an der Sonntagshornstraße sind bis auf wenige Parzellen nun auch bereits verkauft. Der Stadt sind zahlreiche Traunsteiner Gewerbebetriebe bekannt, die Interesse an einer Bebauung in diesem Bereich bekundet haben. Diese sind zwischenzeitlich auch hinlänglich bekannt. Es muss allerdings festgestellt werden, dass eine verbindliche Zuordnung im Rahmen eines Flächennutzungsplanverfahrens selbstverständlich nicht erfolgen kann. Aus städtebaulicher Sicht erscheint die Fläche durchaus geeignet. Durch den unmittelba- ren Anschluss an die bestehende Gewerbebebauung im Haslacher Feld wird auch dem Anbindegebot Rechnung getragen. Dies hat auch die Regierung von Oberbayern in ihrer Stellungnahme bestätigt. Die bisher landwirtschaftlich als Grünland oder als Kiesgrube ge- nutzten Flächen werden von den Eigentümern nicht mehr benötigt. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass der Flächennutzungsplan noch kein Baurecht schafft. Dies ist dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. In diesem Verfahren sind die notwendigen Punkte hinsichtlich z. B. einer geordneten Erschließung, des naturschutz- Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 6 von 10 rechtlichen Ausgleichsflächenbedarfs sowie zum Lärmschutz der angrenzenden Bebauung nachzuweisen. Der Flächennutzungsplan sieht die Darstellung eines Gewerbegebiets vor. Nach den ge- setzlichen Bestimmungen sind in diesen Gebieten großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Eine Beeinträchtigung der in der Innenstadt typischerweise vorhandenen Betriebe tritt daher nicht ein. Im parallel laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans hat der Stadtrat zudem bereits einen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit innerstäd- tischem Warensortiment beschlossen. Natürlich ist nicht zu bestreiten, dass der südliche Ortseingang von Traunstein durch die gewerbliche Nutzung beeinträchtigt wird. Durch die im Flächennutzungsplan nun erweiter- ten großzügigen Eingrünungs- und Durchgrünungsflächen können diese optischen Beein- trächtigungen verringert werden. Unbestritten ist selbstverständlich auch, dass der Naher- holungsbereich bei einer Gewerbegebietsausweisung in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Stadtrat hält dies aber weiterhin in Abwägung mit den Anforderungen an die wirtschaftliche Entwicklung für noch vertretbar. Die in der Amtlichen Bekanntmachung vorgegebenen unterschiedlichen Fristen hinsichtlich des Flächennutzungsplanverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens ergeben sich aus dem unterschiedlichen Verfahrensstand dieser beiden Bauleitpläne. Für die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanverfahrens gibt der Gesetzgeber eindeutige Fristen vor. Für die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens wird dies nicht geregelt, so dass hier eine kürzere Frist festgesetzt wurde. Unabhängig davon, dass durch die Flächennutzungsplanänderung noch kein Baurecht geschaffen wird, entstehen der Stadt keinerlei Kosten hinsichtlich der Erschließung des geplanten Gewerbegebiets. Es wurde von Anfang an vereinbart, dass die Erschließung über einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Erschließungsträger finan- ziert werden muss. Auch der angedachte Ausschluss des Einzelhandels mit innenstadtrelevantem Sortiment ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Dies ist eine denkbare Rege- lung im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens. Eine mögliche Änderung einer solchen Festsetzung obliegt immer der Entscheidung des Stadtrates, die auch im Rahmen der Planungshoheit der Stadt nicht einklagbar ist. Aufgrund dieser vom Stadtrat bereits angedachten Regelungen im nachfolgenden Bebau- ungsplanverfahren wird auch die befürchtete Kaufkraftverlagerung aus der Innenstadt nicht gesehen. Eine weitere Verzögerung der Gewerbegebietsausweisung die ein Warten auf die Ergebnisse des ISEK mit sich bringen würde, wird vom Stadtrat für nicht mehr vertret- bar gehalten, da bei einzelnen Interessenten bereits ein nicht unerheblicher Zeitdruck für eine Ansiedlung im neuen Gewerbegebiet besteht. 1.1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Wasserwirtschaftsamt Traunstein Den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinsichtlich möglicher Altlas- ten wird gefolgt. Der Verwaltung sind allerdings keine diesbezüglichen Erkenntnisse be- kannt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt über ein Niederschlagswasser- entsorgungskonzept im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechend den Vorga- ben des Wasserwirtschaftsamtes. Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde) Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 7 von 10 Die Einwendungen des Landratsamtes Traunstein beziehen sich ausschließlich auf das parallel durchgeführte Auslegungsverfahren des Bebauungsplans. Diese werden im Rah- men dieses Verfahrens gewürdigt. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Forsten) Der vom Forstamt angesprochene Mindestabstand von Gebäuden zum Wald wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sichergestellt. Staatliches Bauamt Die detaillierte Erschließung ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Die vom Staatlichen Bauamt angeregte südliche Erschließung des Gewerbegebiets über einen Kreisverkehr wird der Stadtrat im Bebauungsplanverfahren würdigen. Bund Naturschutz Im Umweltbericht als Teil der Begründung zum Flächennutzungsplan sind die naturschutz- fachlichen Punkte, soweit diese im Rahmen des Flächennutzungsplan- änderungsverfahrens zu regeln sind, detailliert aufgelistet und dargestellt. Die angespro- chenen Defizite bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie zum Ausgleichs- flächenkonzept werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausführlich gewürdigt. Zu den Ausführungen zum Flächenverbrauch sowie zur Notwendigkeit einer Gewerbege- bietsausweisung insgesamt wird auf die entsprechende Würdigung der Bürgereinwendun- gen verwiesen. Stadtwerke Traunstein Die Stadtwerke Traunstein verweisen auf die im Bereich des geplanten Gewerbegebiets befindliche Hauptwasserleitung vom Wassergewinnungsgebiet Laubau zum Hochbehälter in Einham. Diese Leitung ist eine der wesentlichsten Elemente zur Versorgung der Stadt Traunstein mit Trinkwasser und daher von überragender Bedeutung. Die Leitung ist derzeit dinglich gesichert und verläuft quer über die geplanten Grundstücksflächen. Die von den Stadtwerken geforderte Verlegung in dem Bereich geplanter Straßen und Wege bzw. an die Grundstücksgrenze ist grundsätzlich nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplan- änderungsverfahrens. Aufgrund der überragenden Bedeutung der Wasserleitung hält der Stadtrat aber dies für sinnvoll und notwendig. Dies kann allerdings erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens rechtsverbindlich sichergestellt werden. Gemeinde Siegsdorf Das neue Gewerbegebiet schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an. Die Stadt hält deshalb das Anbindegebot für erfüllt. Auch die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme dies bejaht. Gemeinde Nußdorf Die Gewerbegebietsansiedlung schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslach Feld an und genügt somit auch dem Anbindegebot des Landesentwicklungs- plans. Auch die Regierung von Oberbayern hat als Höhere Landesplanungsbehörde der Planung zugestimmt. Der angesprochene hohe Flächenverbrauch bewegt sich im Rahmen des für Gewerbegebiete Üblichen. 2. Nach Würdigung der vorgebrachten Bedenken stellt der Stadtrat der Stadt Traunstein den Plan zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange und den bestehenden Kiesgruben westlich der Hoch- straße einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 21.10.2014 gemäß § 5 BauGB fest. Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 8 von 10 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Beteiligungsbericht 2013 nach Art. 94 Abs. 3 Gemeinde- TOP 8 ordnung zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss nimmt der Stadtrat vom Beteiligungsbericht 2013 nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Kenntnis. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanie- TOP 9 rungsplanung Teil 5, Teilgebiet Süd-West einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Auf der Grundlage der hydraulischen Berechnung und der Kanalsanierungsplanung Teil 1 (un- tere Stadt), Teil 2 (Zentrum und Hauptsammler bis Klärwerk), Teil 3 (Nord) und Teil 4 (West), erhält das Ingenieurbüro Pecher & Partner den Auftrag für die Erstellung des Kanalsanierungs- konzeptes Teil 5 (Süd-West) in Höhe von 39.000 €. Kanal- und Straßenbau Obere Hammerstraße - Vergabe TOP 10 der Bauarbeiten einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: 1. Die für den Kanalbau Obere Hammerstraße zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 121.000,-- € sind im Nachtragshaushalt 2015 bereitzustellen. Als Deckung sind – soweit erforderlich – die für die Kanalnetzsanierung TG 1 in den Haushalt 2015 eingestellten Mittel heranzuziehen. Die Bereitstellung der für den Straßenbau erforderli- chen zusätzlichen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2015 wurde vom Stadtrat be- reits in der Sitzung vom 29.01.2015 (Beschlussvorlage 2015/011) beschlossen. 2. Die Fa. Swietelsky, Traunstein wird als wirtschaftlichster und kostengünstigster Bieter zum Angebotspreis von 1.710.537,54 € mit den Bauarbeiten für den Kanal- und Stra- ßenbau ‘Obere Hammerstraße‘ beauftragt. Klärschlammbeseitigung der Stadt Traunstein im Jahr TOP 11 2015 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 9 von 10 Der Auftrag für die Klärschlammverwertung 2015 mit einem Volumen von 3.500 Tonnen wird in Höhe von 175.822,50 € an die Fa. GraWanUs GmbH als dem Bieter mit dem annehmbarsten Angebot vergeben. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. Januar TOP 12 2015 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 13 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 ____________________________________________________________________________ Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 Seite 10 von 10