STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 02.07.2015 Beginn: 15:00 Uhr Ende 18:00 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe bis 17.20 Uhr CSU Fuchs, Christa bis 17.10 Uhr Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang bis 17.00 Uhr Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Breutel, Petra Glaßl, Bernhard Hohenschutz, Stephan Maier, Pankraz Reichelt, Johannes Schwäbisch, Elmar Westermeier, Carola Will, Stefan Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 2 von 11 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Umbau und Sanierung der Güterhalle für multifunktionale Nutzung – 2015/141 Vergleich von Ausbaukonzepten 3 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Unterbringung des Jugendtreffs 2015/174 4 Erstellung eines Raumkonzeptes für die Franz-von-Kohlbrenner- 2015/172 Mittelschule und die städtische Musikschule 5 Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke 2015/183 Fl.Nrn. 524 und 525/1 der Gemarkung Hochberg in der Daxerau (Umwandlung der bisherigen Sportanlagen in ein Allgemeines Wohn- gebiet) 6 Aufstellung eines Bebauungsplans für die Darstellung eines Gewer- 2015/189 begebiets zwischen der Südspange bis zu den Kiesgruben westlich der Hochstraße; Satzungsbeschluss 7 Einziehung des öfftl. Feld-und Waldweges „Weg westl. entlang der 2015/168 Bahnstrecke ab Kellerweg bis zur Gemarkungsgrenze“; des beschr.- öfftl. Weges "Weg zur Kneippanlage" und Widmung eines beschr.- öfftl. Weges "Weg abzw. der Mühlgasse bis zum Kellerweg" 8 Ludwig-Thoma-Grundschule: Auftragsvergaben für das Ausschrei- 2015/192 bungspaket 2 für die Bestandssanierung 9 Vollvergabe der neu im Erweiterungsbau der Ludwig-Thoma- 2015/195 Grundschulezu errichtenden Küche 10 Straßenausbaustandard in Höpperding - Bericht über die Anliegerin- 2015/169 formation 11 Kanalisation und Straßenbau Höpperding - Beauftragung weiterer 2015/191 Planungsleistungen 12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. Mai 2015 13 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CSU und UW; Bahnhofsgelände - Einhaltung Zeitplan 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 3 von 11 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Umbau und Sanierung der Güterhalle für multifunktiona- TOP 2 le Nutzung – Vergleich von Ausbaukonzepten Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Beratungsergebnis dafür: 16 dagegen: 9 anwesend: 25 1. Die Güterhalle wird entsprechend der bisherigen Beschlusslage ausgebaut. Beratungsergebnis dafür: 9 dagegen: 16 anwesend: 25 – somit abgelehnt – 2.1 Zur Beschleunig der Realisierung des Vorhabens wird der Oberbürgermeister ermäch- tigt, das Vorhaben auf dem Verwaltungsweg abzuwickeln, sofern das vom Stadtrat noch festzulegende Budget (Kostenschätzung) eingehalten wird. Beratungsergebnis dafür: 14 dagegen: 11 anwesend: 25 2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, interne Varianten zur Nutzung der Restfläche zu prü- fen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen (z.B. Bücherei in Güterhalle und Musikschule in das Kulturzentrum zu verlegen). Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Unterbringung des TOP 3 Jugendtreffs Der Stadtrat nimmt Kenntnis. Erstellung eines Raumkonzeptes für die Franz-von- TOP 4 Kohlbrenner-Mittelschule und die städtische Musikschu- le einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Raumwünsche der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule und der Musikschule werden zur Kenntnis genommen. Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 4 von 11 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Raumwünsche der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule hinsichtlich ihrer schulorganisatorischen Erfordernis mit den Schulaufsichtsbehörden abzu- stimmen. 3. Bis zur Klärung der schulorganisatorischen Erfordernis wird die Feststellung des tatsächlich bestehenden Raumbedarfes der Franz-von-Kohlbrenner-Schule und der Musikschule zu- rückgestellt. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke Fl.Nrn. 524 und 525/1 der Gemarkung TOP 5 Hochberg in der Daxerau (Umwandlung der bisherigen Sportanlagen in ein Allgemeines Wohngebiet) Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Beratungsergebnis dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Eine Änderung des Flächennutzungsplans der bisherigen Sportanlagen in ein Allgemeines Wohngebiet im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 524 und 525/1 der Gemarkung Hochberg wird weiterhin für denkbar angesehen. Beratungsergebnis dafür: 14 dagegen: 11 anwesend: 25 Ein förmliches Änderungsverfahren soll allerdings erst nach Vorliegen der Ergebnisse des ISEK eingeleitet werden. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Darstellung eines Gewerbegebiets zwischen der Südspange bis zu TOP 6 den Kiesgruben westlich der Hochstraße; Satzungsbe- schluss mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 6 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Bürgereinwendungen Die Änderung des Flächennutzungsplans ist mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 22.06.2015 genehmigt worden. Der Stadtrat sieht weiterhin einen nicht unerheblichen Bedarf an geeigneten Gewerbege- bietsflächen. Aufgrund der oft spezifischen Anforderungen der Gewerbebetriebe können diese nicht an jedem Standort angesiedelt werden. Zudem gilt, dass einzelne im Stadtbe- reich noch vorhandene Grundstücke aus unterschiedlichen Gründen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen. Die Grundstücke im Gewerbegebiet an der Sonntagshornstraße sind bis auf wenige Parzellen nun auch bereits verkauft. Der Stadt sind zahlreiche Traunsteiner Gewerbebetriebe bekannt, die Interesse an einer Bebauung in diesem Bereich bekundet haben. Es muss allerdings festgestellt werden, dass im Rahmen des Bebauungsplanver- Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 5 von 11 fahrens eine verbindliche Zuordnung nicht erfolgen kann. Unabhängig von dieser Feststel- lung kann der Bebauungsplan auch keine Parzellierungsgrenzen enthalten, da Grund- stücksgrenzen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht festgesetzt werden können. Aus städtebaulicher Sicht ist die Fläche durchaus geeignet. Durch den unmittelbaren An- schluss an die bestehende Gewerbebebauung im Haslacher Feld wird auch dem Anbinde- gebot Rechnung getragen. Die bisher landwirtschaftlich als Grünland genutzten Flächen werden von den Eigentümern nicht mehr benötigt. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen. Natürlich ist nicht zu bestreiten, dass der südliche Ortseingang von Traunstein durch die gewerbliche Nutzung beeinträchtigt wird. Durch die konkreten Festsetzungen zur Ein- und Durchgrünung des Gebietes können diese Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß verringert werden. Mit der Ausweisung eines Gewerbegebiets ist ein Flächenverbrauch unvermeidlich. Der Stadtrat hält dies aber bei Abwägung aller Gesichtspunkte für vertretbar, da es auch Auf- gabe der Stadt sein muss, eine Umsiedlung einheimischer Betriebe aber auch eine Neuan- siedlung auswärtiger Betriebe im beschränkten Umfange zu ermöglichen. Die Möglichkei- ten zu einer Gewerbeansiedlung sind in der Stadt beschränkt. Zudem kann nur auf Flächen zugegriffen werden, die tatsächlich zur Verfügung stehen. Die weiterhin befürchtete Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ist nach den Festsetzun- gen des Bebauungsplanes ausgeschlossen. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung enthält der Bebauungsplan Festsetzungen, die sicherstellen, dass eine unzumutbare Lärmbelastung der Anlieger ausgeschlossen wird. Die Festsetzungen zur Wandhöhe orientieren sich an den im Haslacher Feld bestehenden Gewerbebauten. Sie werden vom Stadtrat, insbesondere auch im Hinblick auf die intensive Eingrünung des Gewerbegebiets für noch vertretbar angesehen. Die Forderung nach einem interkommunalen Gewerbegebiet könnte, wenn überhaupt, nur im Norden der Stadt im Bereich des Haidforstes realisiert werden. Dies wäre wegen der notwendigen Rodungen auch mit einem nicht unerheblichen Eingriff in den Naturhaushalt verbunden. Die Aussage, dass sich im Plangebiet Nistplätze des Rotmilans befinden, kann nach den Ergebnissen einer Artenschutzprüfung ausgeschlossen werden. Ein Zusammenhang mit der im Jahr 2022 stattfindenden Landesgartenschau wird vom Stadtrat nicht gesehen. Grundsätzlich wird auch festgestellt, dass mit der Gewerbegebietsausweisung keinerlei Kosten für die Stadt anfallen. Sowohl die Erschließung als auch die Kosten für die Verle- gung der Freileitung sowie der Hauptwasserleitung werden nicht von der Stadt getragen. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Aufgrund der Einwendungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung fand eine wei- tere Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Fachgutachter statt. Nachdem derzeit noch unklar ist, mit welchen Bauzeiten zu rechnen ist und welche Lagerflächen tat- sächlich in Anspruch genommen werden müssen, wird als Minimierungsmaßnahme an der Südgrenze des Bebauungsplans ein Reptilienzaun errichtet. Die Festsetzung des Bebau- ungsplanes einschließlich Umweltbericht und SAP werden entsprechend ergänzt. Konkret werden die Festsetzungen des Bebauungsplans wie folgt ergänzt: Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 6 von 11 „18.3 Maßnahmen zum Risikomanagement – 2: Entlang der Südgrenze des Bebauungsplanes ist im Übergang zum Feldweg und im Be- reich Wendehammer (Fl.Nrn. 282 und 275) während der Bauzeit ein Reptilienschutzzaun zwischen Staatsstraße und Wendehammer zu errichten und dauerhaft zu unterhalten. Die Höhe des Reptilienzaunes beträgt 0,5 m, Haltepfosten sind in einem Abstand von max. 2,0 m vorzusehen. Die Gewebefolie ist mit einem Überkletterschutz auszustatten. Der Reptili- enschutzzaun ist vegetationsfrei zu halten.“ Bei der Bewertung des Landschaftsbildes stellt der Umweltbericht die Wertigkeit in der Ge- samtschau dar. Es wird nicht nur die ebene Wiesenfläche des Gesamtareals betrachtet, sondern auch die Abschirmung durch den bestehenden Moränenrücken im Westen und die angrenzenden Waldflächen. Zudem ist die technische Überprägung berücksichtigt worden, die in Richtung Seiboldsdorf und Norden gegeben ist. In der Gesamtbewertung sind aber auch die festgesetzten Minimierungsmaßnahmen des Bebauungsplans berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere die Pflanzung einer Baumreihe mit einer Qualität der Bäume im Stammumfang 20 – 25 cm bei einem Abstand von weniger als 18 m. Diese Eingrünung geht deutlich über die Eingrünung an den bestehenden Gewerbebereichen hinaus. Dadurch kann auch die Fernwirkung des neuen Gebietes deutlich minimiert werden. Staatliches Bauamt Die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen sind bekannt. Sie sind bei einem Ge- werbegebiet aber zu vernachlässigen. Wohnungen sind grundsätzlich unzulässig. Für Büro- und sonstige Aufenthaltsräume ist ein baulicher Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Abteilung Landwirtschaft) Die vorgesehene Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646 (bei Zweckham, Stadt- gebiet Traunreut) ist in Privatbesitz, wobei der Grundstückseigentümer die Fläche an einen Landwirt verpachtet hat. Die Inanspruchnahme dieser Fläche erfolgt selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer und ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abge- stimmt worden. Bund Naturschutz Die Erforderlichkeit des Bebauungsplans wurde bereits mehrfach im Rahmen der Flächen- nutzungsplanänderung sowie auch in der vorliegenden Begründung zum Bebauungsplan ausführlich dargestellt. Hinsichtlich der Ortsrandeingrünung darf auf die vorstehenden Aus- führungen verwiesen werden. In der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde auch das beste- hende Feldgehölz hinsichtlich der Bedeutung für Tierarten (unter Einbeziehung von mögli- chen Vorkommen von Fledermäusen) untersucht. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass nur ein kleinerer Randbereich für die Zauneidechse von Bedeutung ist. Zugleich ist diese Struktur für Vögel aufgrund der Lage im Beeinträchtigungsbereich der stark frequen- tierten Staatsstraße von deutlich geringerer Bedeutung. Das Feldgehölz liegt in einem Ab- stand von 15 m zur festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplans, so dass auch ein ent- sprechender Mindestabstand eingehalten ist. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wird ebenfalls auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 7 von 11 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 83 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebiets im Bereich zwischen der Südspange bis zu den Kiesgruben westlich der Hochstraße im Bereich von Teilflä- chen der Grundstücke Fl.Nrn. 269/14 und 269 der Gemarkung Haslach bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in den jeweiligen Fassungen vom 09.03.2015 mit der Maßgabe der beschlossenen Ergänzungen zur Errichtung eines Reptilienzauns als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen entsprechend zu ergänzen, das Ergebnis der Würdigung den einzelnen Einwendungsführern mitzuteilen und das Ver- fahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Einziehung des öfftl. Feld-und Waldweges „Weg westl. entlang der Bahnstrecke ab Kellerweg bis zur Gemar- TOP 7 kungsgrenze“; des beschr.-öfftl. Weges "Weg zur Kneippanlage" und Widmung eines beschr.-öfftl. Weges "Weg abzw. der Mühlgasse bis zum Kellerweg" einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Widmungen des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg westlich entlang der Bahnstrecke ab Kellerweg bis zum Auftreffen auf die Gemarkungsgrenze“ und des beschränkt-öffentlichen Weges „Weg zur Kneippanlage“ werden aufgehoben und gleichzeitig durch eine einzige Wid- mung „abzweigend der Mühlgasse bis zum Auftreffen auf den Kellerweg“ als beschränkt- öffentlicher Weg mit einer Länge von 772 m ersetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren einzuleiten. Ludwig-Thoma-Grundschule: Auftragsvergaben für das TOP 8 Ausschreibungspaket 2 für die Bestandssanierung einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Aufträge für das Ausschreibungspaket 2 für die Bestandssanierung der Ludwig- Thoma-Grundschule sind für die einzelnen Gewerke lt. Vergabeempfehlungen des Bü- ros Färbinger Rossmy Architekten an folgende Firmen zu vergeben: • 1 Baumeisterarbeiten, Abbruch, Erdarbeiten Fa. Swietelsky Bau GmbH, Saal- dorf-Surheim Angebotssumme: 248.102,10 € brutto • 4 Trockenbauarbeiten Fa. WBS Trockenbau GmbH, Grassau Angebotssumme: 51.039,08 € brutto Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 8 von 11 • 5 Estricharbeiten Fa. German Estrich GmbH & Co. KG, Trostberg Angebotssumme: 14.267,30 € brutto • 6 Fliesenarbeiten Fa. Freitsmiedl & Freitsmiedl, Traunstein Angebotssumme: 71.554,16 € brutto • 7 Bodenbelagsarbeiten Vergabe lt. Jahrespreiseinholung Bodenbelagsarbeiten ca. 8.000,00 € Natursteinarbeiten ca. 1.000,00 € • 8 Schreiner Innentüren Fa. Wolfgang Osenstätter, Traunstein Angebotssumme: 41.158,53 € brutto • 9 Malerarbeiten Fa. Alois Aschenbrenner, Wonneberg Angebotssumme: 13.465,90 € brutto • 10 Baufeinreinigung Fa. B & G Gebäudereinigung, Traunstein Angebotssumme: 2.795,91 € brutto 2. Die Maßnahme ist wie geplant fortzusetzen. 3. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 bereitzustellen. Vollvergabe der neu im Erweiterungsbau der Ludwig- TOP 9 Thoma-Grundschule zu errichtenden Küche einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass eine Umplanung der Küche des Erweiterungs- baus der Ludwig-Thoma-Grundschule für eine Vollvergabe für 400 Essen mit unverhält- nismäßig hohen Mehrkosten und einer zeitlichen Verzögerung von ca. 1 Jahr verbunden wäre. 2. Der Erweiterungsbau der Ludwig-Thoma-Grundschule ist deshalb entsprechend der der- zeitigen Beschlusslage und dem derzeitigen Planungsstand unverzüglich fortzuführen. 3. Die Untersuchung der Umplanungsvariante mit Kostendarstellung durch das Planungsbü- ro Stadler ist als „Besondere Leistung“ nach der HOAI zu vergüten. 4. In Ergänzung zu Ziff. 2 ist die derzeit geplante Austeilküche (mit modularer Ergänzungs- möglichkeit zur Vollküche) bereits jetzt als Vollküche planerisch weiter zu verfolgen. Für das Personal der Vollküche sind noch ein Aufenthalts- und Umkleideraum sowie ein eigenes WC vorzusehen (s. Beschlussvorlage 2014/258). Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 80.000 € für die Küchenaus- stattung sowie ca. 20.000 € für Baumeisterarbeiten und Umbauarbeiten sind in den Haushalt 2016 bzw. für die Folgejahre aufzunehmen. Straßenausbaustandard in Höpperding - Bericht über die TOP 10 Anliegerinformation Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 9 von 11 Nach Vorberatung im Planungs- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 1. Die Straßenausbausatzung wird beibehalten. mehrheitlich beschlossen dafür: 16 dagegen: 8 anwesend: 24 2. Der Stadtratsbeschluss vom 23.11.2013 bleibt nicht bestehen und die Straßen in Höp- perding werden nach dem Kanalbau lediglich wieder hergestellt. Kanalisation und Straßenbau Höpperding - Beauftra- TOP 11 gung weiterer Planungsleistungen einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 persönlich beteiligt: 0 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, das Ingenieurbüro INFRA für den Kanalbau und den Straßenbau mit den Leistungsphasen 5 – 9, der örtlichen Bauüberwa- chung zum Satz von 2,3 %, sowie der Absteckung für die Bauvermessung zu beauftragen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. Mai TOP 12 2015 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CSU und UW; TOP 13 Bahnhofsgelände - Einhaltung Zeitplan mehrheitlich beschlossen dafür: 21 dagegen: 4 anwesend: 25 Der Stadtrat beschließt folgenden verbindlichen Zeitplan zur Vorlage des Konzepts des ISR (Prof. Vossen):  Bis 30.07.2015: Vorlage der Machbarkeitsstudie zum AlpBC in der Juli-Sitzung des Stadtrates.  Bis 30.07.2015: Bericht über die Zwischenergebnisse der Investorenansprache mit Be- antwortung folgender Fragen bis zur Juli-Sitzung des Stadtrates: Welche Art von Unter- nehmen wurden angesprochen? Wie war die Reaktion? Wo haben die Unternehmen ih- ren Sitz? Wie wird bei der Investorenansprache methodisch vorgegangen?  Bis 30.07.2015. Information über die eingereichten Ergebnisse der Studenten der TU München in der Juli-Sitzung des Stadtrates  Bis 15.09.2015: Vorlage der Kommunikationsmittel für die Investorenansprache  Bis 31.12.2015: Vorlage des Städtebaulichen Konzepts Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 10 von 11  Bis 31.12.2015: Vorlage der Ergebnisse der Investorenansprache TOP 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 02.07.2015 Seite 11 von 11