STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 01.10.2015 Beginn: 15:00 Uhr Ende 18:55 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula bis 18.50 Uhr Rieder, Albert Steinmetz, Uwe bis 17.45 Uhr CSU Fuchs, Christa bis 18.25 Uhr Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan ab 15.15 Uhr Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl bis 17.05 Uhr Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas bis 18.25 Uhr Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. bis 18.45 Uhr Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Dendorfer, Reinhold Hechfellner, Klaus Krüger, Uwe Maier, Pankraz Prams, Andreas Reichelt, Johannes Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Steinke, Patrick Chiemgau24 Wittenzellner, Andreas freier Journalist Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 2 von 8 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Verbesserung der Breitbandversorgung im Bereich Kammer-Südost 2015/281 (Lüfteneck, Maberloh, Roitwalchen und Langmoos) 3 Fortschreibung Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren 2015/257 Traunstein 4 Gebäudesituation Feuerwehr Hochberg 2015/265 5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2015/261 Benennung der Erschließungsstraße an der „Hochstraße"; Gewerbe- gebiet Hochstraße West 6 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 127/4 2015/262 der Gemarkung Haslach an der Zwieselstraße 7 Änderung des Bebauungsplanes "Axdorfer Feld II" der Stadt Traun- 2015/264 stein im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße 8 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 2015/277 9 Raumkonzept und Baumaßnahmen in der Franz-von-Kohlbrenner- 2015/274 Mittelschule / Musikschule 10 Nachtragsvereinbarung Sanierung Gasbehälter Kläranlage Traunstein 2015/250 11 Ersatz des Geräteträgers Reform-Muli 2015/255 12 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers 2015/280 13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. Juli 2015 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 3 von 8 Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Behandlung des Tagesordnungspunktes 11 in nichtöffent- licher Sitzung. Der Stadtrat stimmt dem Antrag mit 25:0 Stimmen zu. ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Verbesserung der Breitbandversorgung im Bereich TOP 2 Kammer-Südost (Lüfteneck, Maberloh, Roitwalchen und Langmoos) zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat nimmt Kenntnis. Fortschreibung Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feu- TOP 3 erwehren Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss von dem geplanten Fahrzeugkonzept Kenntnis und stimmt den Beschaffungen in folgenden Punkten zu: 1. Die im Haushalt 2015 bereitgestellten und gesperrten Mittel zur Beschaffung des Komman- dowagens werden freigegeben. Der Kommandowagen kann unter Beachtung des Vergabe- rechts beschafft werden. Die vom Verein zugesagte Beteiligung in Höhe von 15.000 Euro wird angenommen. 2. Für die Feuerwehr Kammer wird anstelle des geplanten Mehrzweckfahrzeugs ein TSF-L (mit Allrad) beschafft. Die Beschaffung ist 2015/2016 durchzuführen. 3. Die für die Fahrzeugbeschaffung für die Feuerwehr Hochberg bereitgestellten aber gesperr- ten Mittel in Höhe von 190.000 Euro können für die dringend erforderliche Fahrzeugbe- schaffung für die Feuerwehr Kammer verwendet werden. 4. Für die Feuerwehr Wolkersdorf wird anstelle eines Mehrzweckfahrzeugs ein TSF-L (mit Allrad) beschafft. Die Beschaffung ist – vorbehaltlich der Ausweisung der erforderlichen Mit- tel in Höhe von 195.000 Euro im Haushalt 2016 – im Jahr 2016 vorzunehmen. 5. Für die Feuerwehr Haslach wird anstelle eines Mehrzweckfahrzeugs ein TSF-L beschafft. Die Beschaffung ist – vorbehaltlich der Ausweisung der erforderlichen Mittel in Höhe von 195.000 Euro im Haushalt 2016 – im Jahr 2016 vorzunehmen. Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 4 von 8 6. Für die Feuerwehr Haslach wird anstelle der Beschaffung eines LF 8/6 ein LF 20/20 bzw. HLF 20/20 in das Fahrzeugkonzept aufgenommen. Die Beschaffung ist für 2017 geplant. Die Mittel in Höhe von 480.000 Euro sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2016 im Finanzplanungsjahr 2017 einzustellen. 7. Nach Klärung der Gebäudesituation soll für die Feuerwehr Hochberg ein Tragkraftspritzen- fahrzeug mit Wassertank (TSF-W) beschafft werden. Die Beschaffung ist – vorbehaltlich der Ausweisung der erforderlichen Mittel in Höhe von 190.000 Euro im Haushalt 2016 – im Jahr 2016 vorzunehmen. TOP 4 Gebäudesituation Feuerwehr Hochberg einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat schließt sich der Einschätzung der Verwaltung an, dass eine Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 3/7 baurechtlich zur Zeit nicht möglich ist, dennoch werden mit den zuständigen Fachstellen weitere Gespräche hinsichtlich einer Lösung geführt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit weiteren Nachbarn Gespräche zu führen bezüglich der Möglichkeit des Baus eines Unterstandplatzes für ein neu anzuschaffendes Fahr- zeug. 3. Es werden weitere Möglichkeiten im Bestand überprüft. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 5 (BayStrWG); Benennung der Erschließungsstraße an der „Hochstraße"; Gewerbegebiet Hochstraße West einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet an der Hochstraße wird nach Art. 52 BayStrWG in Wimpasinger Straße benannt. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück TOP 6 Fl.Nr. 127/4 der Gemarkung Haslach an der Zwieselstra- ße mehrheitlich beschlossen dafür: 21 dagegen: 4 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstü- ckes Fl.Nr. 127/4 der Gemarkung Haslach an der Zwieselstraße auf der Grundlage des vorlie- genden Bebauungsplanentwurfs des Planungsbüros Wimmer vom 01.07.2015 im beschleunig- Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 5 von 8 ten Verfahren nach § 13 a BauGB bei Berücksichtigung folgender Änderungen der Festsetzun- gen: Zu 1.1. ergänzend: Das Obergeschoss ist auf allen Seiten so einzurücken, dass keine Abstandsflächen ausgelöst werden. Das Obergeschoss ist von den unteren Geschossen gestalterisch (Material, Farbge- bung) abzusetzen. Zu. 1.2.: Die Abstandsflächen sind nach Art. 6 BayBO einzuhalten. Zu. 2.1.: Pro Gebäude ist ein Nebengebäude mit einer Fläche von maximal 15 m² zulässig. Zu. 5.: Mit der Vorlage des Bauantrages ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Änderung des Bebauungsplanes "Axdorfer Feld II" der Stadt Traunstein im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. TOP 7 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße mehrheitlich beschlossen dafür: 23 dagegen: 2 anwesend: 25 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Axdorfer Feld II“ im Bereich der Grundstücke der Fl.Nrn. 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemar- kung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs des Planungsbüros Ostermayer vom 03.09.2015 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit folgenden Ergänzungen:  Die Baukörper sind mit geschlossenen Baugrenzen zu versehen.  Der im alten Bebauungsplan festgesetzte Baukörper auf den Wernberger-Grundstücken ist mit aufzunehmen.  Der Wendehammer der Geigelsteinstraße (Fl.Nr. 132/34) ist im Geltungsbereich mit ein- zubeziehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren entsprechend den Bestim- mungen des Baugesetzbuches durchzuführen. 3. Bevor das Verfahren eingeleitet wird, hat der Bauherr noch einen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen abzuschließen. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- TOP 8 haltsjahr 2015 einstimmig beschlossen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 6 von 8 Nach Vorberatung im Finanzausschuss genehmigt der Stadtrat die Nachtragshaushaltsatzung für das Jahr 2015 mit allen Anlagen. Raumkonzept und Baumaßnahmen in der Franz-von- TOP 9 Kohlbrenner-Mittelschule / Musikschule Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: mehrheitlich beschlossen dafür: 15 dagegen: 9 anwesend: 24 1. Der Sachstand zum Raumkonzept wird zur Kenntnis genommen. Vor weiteren Schritten ist die Feststellung des Flächenbedarfes durch die Regierung von Oberbayern abzuwarten. einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzungsperiode im November (Stadtratssitzung 26.11.2015) einen Vorschlag für ein Gesamtkonzept für einen Um- und Erweiterungsbau vorzulegen, das es ermöglicht, die zweite Schulküche nach Maßgabe der bisherigen Pla- nung fortzuführen und den Erweiterungsbau so zu bauen, dass weder in baulicher noch in förderrechtlicher Hinsicht ein Schaden für die Stadt entsteht. einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 3. Die hinsichtlich einer möglichen Schadstoffbelastung in den EG-Räumen der Musikschule (Zugangssperrung der betroffenen Räume und Beauftragung von Raumluftmessungen) ge- troffenen Maßnahmen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die für die jetzt wichtigen Maßnahmen erforderli- chen Aufträge zu erteilen. Nachtragsvereinbarung Sanierung Gasbehälter Kläran- TOP 10 lage Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Auftrag für die Sanierung Gasbehälter in der Kläranlage Traunstein in Höhe von 234.917,90 € an die Fa. SCHARR TEC GmbH & Co.KG wird um die Preisvereinbarung Nr. 1 mit Kosten in Höhe von 35.845, 90 € brutto erweitert. Damit beträgt die gesamte Auftragssumme an die Fa. SCHARR TEC GmbH & Co.KG nunmehr 270.763,80 € brutto. TOP 11 Ersatz des Geräteträgers Reform-Muli einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 7 von 8 1. Das Fahrzeug soll schnellstmöglich gleichwertig ersetzt werden. 2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 € sind im Nachtragshaushalt 2015 bereitzu- stellen. TOP 12 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Das Angebot der Fa. Henne Unimog GmbH vom 09.09.2015 zur Lieferung eines Lindner Unitrac zum Preis von 119.622,91 € wird angenommen. 2. Die im Nachtragshaushalt bereitzustellenden 120.000 € sind dafür ausreichend. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. Juli TOP 13 2015 einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 25 dagegen: 0 anwesend: 25 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 01.10.2015 Seite 8 von 8