STADT TRAUNSTEIN NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 17.03.2016 Beginn: 15:00 Uhr Ende 16:25 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Fraktionsvorsitzender Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Häusler, Josef Hümmer, Christian Dr. Fraktionsvorsitzender Namberger, Stefan Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Fraktionsvorsitzende Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Fraktionsvorsitzen- der Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Reichelt, Johannes Schneider, Eva Schwäbisch, Elmar Spiegelsberger, Gerhard Will, Stefan Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: Bündnis 90 / Die Grünen Mörtl-Körner, Walburga Fraktionsvorsitzende entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 2 von 6 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Traunstein; Nichtöf- 2016/070 fentlichkeit vorberatender Ausschusssitzungen 3 Änderung des Bebauungsplans „Axdorfer Feld II“ der Stadt Traunstein 2016/067 im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße; Satzungsbeschluss 4 Vergabe von Ingenieurleistungen - Erschließung an der Kampen- 2016/078 wandstraße 5 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03. März 2016 6 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 3 von 6 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Traun- TOP 2 stein; Nichtöffentlichkeit vorberatender Ausschusssit- zungen Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis90/Der Grünen der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird, da eine zusammengefasste Behandlung der Änderungen zur Geschäftsordnung sinnvoll erscheint. zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat nimmt Kenntnis. Änderung des Bebauungsplans „Axdorfer Feld II“ der Stadt Traunstein im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. TOP 3 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie die bei der Trägerbe- teiligung vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dies wie folgt: Eigentümergemeinschaft vertreten durch Herrn und Frau Rummel sowie Frau Eberl; Anlieger der Lambergstraße 8 i, f, h Bei der neuen Erschließungsstraße handelt es sich um einen Eigentümerweg, welcher sich als Fortführung der Geigelsteinstraße darstellt und mit dem Auftreffen auf die Lamberg- straße endet. Wie im Plan dargestellt, soll diese Straße mit einem Wendehammer enden. Eine Durchfahrt auf die Lambergstraße ist nicht geplant. Den Eigentümern der Lamberg- straße 8 i, f, h steht es selbstverständlich frei, durch geeignete bauliche Maßnahmen die zwei Wege abzutrennen, sei es mit einer Hecke oder mit etwaigen Pfosten. Komar Dieter; Lambergstraße 8 b Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 4 von 6 Mischgebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Bereich der Lambergstraße und Geigelsteinstraße befinden sich bis auf die Zimmerei Wernberger hauptsächlich Wohnnutzungen. Damit der Gebietscharakter gewahrt wird, sind nun auch Gewerbebetriebe erforderlich. Da im Mischgebiet nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören, stellt sich die Art der Gewerbebetriebe bzw. welcher Gewerbebetrieb sich dort ansiedelt, erst nach Abschluss des Einzelgenehmi- gungsverfahrens bzw. des Freistellungsverfahren heraus. Christine Haas, Isolde und Hans-Joachim Mille, Klaus und Elisabeth Pohland; Gei- gelsteinstraße 1 Die Örtlichkeit wird über die als Ortsstraße gewidmete Geigelsteinstraße und im Anschluss über den öffentlichen Eigentümerweg erreicht. Die Ortsstraße ist auch für den notwendigen LKW-Verkehr ausgelegt. Die bauliche Ausgestaltung des öffentlichen Eigentümerweges ist von Eigentümergemeinschaft so zu wählen, dass die notwendigen Verkehre hierauf ohne Beschädigung der Fahrbahn abgewickelt werden können. Zu den notwendigen Verkehren zählen schon aus praktischen Erwägungen auch LKW- An- und Zufahrten zu den angren- zenden Grundstücken. Eine weitere Verkehrsbelastung (Durchgangsverkehr) erfolgt in die- sem Bereich nicht. Eine Tonnagebeschränkung, für die allein schon die sachliche Notwen- digkeit fehlt, müsste jedenfalls mit einem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ versehen werden. An der Anzahl der berechtigten und tatsächlichen Nutzer würde sich somit keine Verände- rung ergeben. Bei dem in der Begründung des Planungsbüros Ostermayer vom 15.10.2015 stehende Satz: „Die verkehrstechnische Erschließung der Baukörper soll über die Geigelsteinstraße bzw. die Lambergstraße erfolgen.“, wird das „bzw. die Lambergstraße“ gestrichen. Die Zu- fahrt erfolgt allein über die Geigelsteinstraße. Rita und Hubert Pietsch; Geigelsteinstraße 3 Es wird auf die Würdigung der Einwände von Herrn Dieter Komar verwiesen. Eigentümer bzw. Anwohner der Geigelsteinstraße 3 – 13 Hinsichtlich der Zufahrt und des LKW-Verkehrs wird auf die Würdigung der Einwände der Eigentümer der Geigelsteinstraße 1 verwiesen. Die Grundflächenzahl bzw. die Grundfläche sind selbstständig voneinander festgesetzt und stellen unabhängig von der Grundstücksgröße ein städtebaulich vertretbares Maß sicher. Hinsichtlich des Einwands zu der Festsetzung der Baulinien bzw. Baugrenzen im Bezug darauf, dass die Abstandsflächen einzuhalten sind, gelten die Einhaltung der Baulinien bzw. der Baugrenzen als auch die Einhaltung der Abstandsflächen. Die Regelung der Ab- standsflächen ist in der Bayerischen Bauordnung festgelegt und regelt die Abstände zwi- schen den Gebäuden auf einem Grundstück und hat mit der Festsetzung der Baulinien bzw. Baugrenzen nichts zu tun. Die Festsetzung über die Baukörper, dass diese rechteckig oder quadratisch errichtet wer- den müssen, ist in diesem Bereich städtebaulich sinnvoll, damit die Gebäude nicht in ir- gendeiner Form errichtet werden sondern sich einheitlich in die Umgebung einfügen. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 5 von 6 Weitere Einwendungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. 2. Da nach Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen eine Änderung der Planung nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Änderung des Bebauungsplanes „ Axdorfer Feld II“ der Stadt Traunstein im Be- reich der Grundstücke Fl.Nrn. 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 16.11.2015 sowie der Begründung in der Fassung vom 15.10.2015 als Satzung. In der Begründung wird hinsichtlich der Erschließung das „bzw. die Lambergstraße“ gestri- chen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzu- schließen. Vergabe von Ingenieurleistungen - Erschließung an der TOP 4 Kampenwandstraße einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Das Planungsbüro Strasser, Traunstein, wird stufenweise mit den Ingenieurleistungen für die Erschließung an der Kampenwandstraße beauftragt. Dazu gehört wie die Entwurfsvermessung auch die Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03. März TOP 5 2016 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 6 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 6 von 6