NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 29.06.2017 Beginn: 15:00 Uhr Ende 18:15 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula entschuldigt (berufliche Gründe) Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa entschuldigt (private Gründe) Harrecker, Ernst Hümmer, Christian Dr. Namberger, Stefan ab 15.10 Uhr Osenstätter, Wolfgang Schulz, Karl Thaler, Isabelle Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Bödeker, Ingrid Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hartkopf, Gabi Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Langer, Florian Prams, Andreas Reichelt, Johannes Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Wittenzellner, Andreas freier Journalist Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 2 von 15 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuer- 2017/202 wehr Traunstein 3 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.02.2017 - Personalein- 2017/212 sparung und Kostendeckung; selbstkritische Analyse der Personal- entwicklung einschließlich der Personalkosten 4 Erneuter Beschluss zu Niederschlags- und Abflussmessungen im Ein- 2017/233 zugsgebiet der Kanalisation Stadt Traunstein 5 Kanal- und Straßenbau Schmidham - Vergabe der Bauarbeiten 2017/256 6 Vergabe Kampenwandstraße - Stich zum Baugebiet Wimmer 2017/261 7 GVS Kaltenbach - Aiging; Uferbefestigung am Mühlbach 2017/247 8 Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Außenanlagen; Vergabe 2017/220 des 3. Ausschreibungspaketes 9 Dachsanierung Grundschule Haslach; Kostenanschlag, Auftrags- 2017/249 vergaben 10 Erweiterung Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule; Auftragsvergaben 2017/251 11 Sanierung der Turnhallenbeleuchtung in der Ludwig-Thoma-Schule; 2017/260 Auftragsvergabe 12 Kommunales Wohnbauprojekt Haidforst; Vorstellung Entwurfsplanung 2017/263 13 Organisation der Mittagsbetreuung an den Traunsteiner Grundschulen 2017/243 im Schuljahr 2017/2018, Anpassung der Richtlinien an aktuelle Vor- gaben und Fördervoraussetzungen 14 Entwicklung eines Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung in 2017/241 den Städtischen Einrichtungen, Beauftragung eines Beratungsunter- nehmens 15 Anpassung und Fortentwicklung der Richtlinien zum Betrieb der städ- 2017/244 tischen Kindertagesstätten in Traunstein und ihrer Anlagen 16 Vollzug des BayKiBiG - Kinderbetreuung in Traunstein, Fortentwick- 2017/226 lung der zentralen Anmeldung zur Verbesserung der städtischen Be- darfsplanung 17 Aktualisierung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Traunstein 2017/160 (Jugendbeiratssatzung) Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 3 von 15 18 Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des 2017/225 Gewerbegebiets an der Chiemseestraße im Bereich des Grundstü- ckes Fl.Nr. 921 der Gemarkung Wolkersdorf 19 Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans "An der 2017/237 Axdorfer Straße II" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 194/2, 203/5 und 265/2 der Gemarkung Haslach im Bereich der Falkensteinstraße und der Sonntagshornstraße; Satzungsbeschluss 20 Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch 2017/219 (BauGB) zur Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 der Gemarkung Kammer an der Moosstraße in den Ortsteil Kam- mer; Satzungsbeschluss 21 Aufnahme der Vereinsfahne der beabschiedeten Soldaten in die 2017/230 Denkmalliste 22 Förderrichtlinie der Stadt Traunstein für den Bereich Denkmalschutz 2017/215 23 Jahresrechnung 2016 2017/240 24 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24. Mai 2017 25 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 4 von 15 Stadtrat Schott stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 28 „Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traun- stein“ in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Dieser Antrag wird mit 18:4 Stimmen (Stadtrat Namberger abwesend) abgelehnt. ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilli- TOP 2 gen Feuerwehr Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 1. Herr Christian Schulz wird als erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Traunstein bestätigt. Die Bestätigung wird vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ausgesprochen. Der Lehrgang ist innerhalb eines Jahres nach Amtsantritt zu absolvieren. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch Vorlage des Zeugnisses nachzuweisen. 2. Herr Andreas Zeiser wird als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Traunstein bestätigt. Die Ausnahme von § 8 Satz 3 AVBayFwG (Wohnsitz im Gemeindegebiet) wird aufgrund der guten Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses von seinem Wohnsitz in der Nach- bargemeinde aus, erteilt. Die Bestätigung wird vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrgängen „Leiter einer Feuerwehr“ und „Führer von Führungsgruppen oder Verbänden“ ausgesprochen. Die Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nach Amtsantritt zu absolvieren. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch Vorlage der Zeugnisse nachzuweisen. 3. Herrn Manfred Dandl und Herrn Werner Huber gebühren für die 12 Jahre Dienstzeit als Kommandant bzw. Stellvertreter Dank und Anerkennung. Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.02.2017 - Personaleinsparung und Kostendeckung; selbstkriti- TOP 3 sche Analyse der Personalentwicklung einschließlich der Personalkosten Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 3 anwesend: 23 1. Das Ausbildungsangebot, einschließlich freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilli- gendienst, wird auch in Zukunft aufrechterhalten. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 5 von 15 mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 3 anwesend: 23 2. Die seit längerer Zeit nicht besetzten Stellen werden zwar aufrechterhalten, aber bis auf weiteres mit einem Sperrvermerk versehen. mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 3 anwesend: 23 3. Im Allgemeinen wird bei Nachbesetzungen eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre eingeführt. In begründeten Einzelfällen ist davon eine Abweichung möglich. mehrheitlich beschlossen dafür: 17 dagegen: 6 anwesend: 23 4. Die durch das Nachrücken von Herrn Wimmer als zukünftigen Leiter des Personalamtes frei werdende Stelle (112.1) wird zum 01.12.2017 nachbesetzt. Erneuter Beschluss zu Niederschlags- und Abflussmes- TOP 4 sungen im Einzugsgebiet der Kanalisation Stadt Traun- stein einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Die Firma. NIVUS GmbH Krailing hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zum Angebots- preis von 60.415,17€ incl. Mehrwertsteuer wird sie mit den Arbeiten für die Niederschlags- und Abflussmessungen im Einzugsgebiet der Stadt Traunstein beauftragt. Das Stadtbauamt wird beauftragt, Verhandlungen mit der Firma Nivus dahingehend zu führen, dass bei Auftragserteilung 2017 die Messkampagne erst ab 01.05.2018 durchgeführt wird. Kanal- und Straßenbau Schmidham - Vergabe der Bau- TOP 5 arbeiten einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: 1. die Fa. Oppacher & Sohn, Taching als wirtschaftlichsten und kostengünstigsten Bieter zum Angebotspreis von 485.434,31 € für die Bauarbeiten der Kanalerschließung und des Stra- ßenbaus in Schmidham zu beauftragen. 2. die fehlenden Haushaltsmittel für den Straßenbau von 6.000,-- € werden im Nachtrags- haushalt 2017 bereitgestellt. Vergabe Kampenwandstraße - Stich zum Baugebiet TOP 6 Wimmer einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 6 von 15 Die Maßnahme Kanalisierung und Erschließung des Stiches von der Kampenwandstraße zum Baugebiet Wimmer wird zum Gesamtpreis von 158.866,21 € an die Fa. Swietelsky vergeben. TOP 7 GVS Kaltenbach - Aiging; Uferbefestigung am Mühlbach Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund noch bestehenden Klä- rungsbedarfes von der Tagesordnung abgesetzt wird. zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Der Stadtrat nimmt Kenntnis. Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Außenanla- TOP 8 gen; Vergabe des 3. Ausschreibungspaketes einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die 3.Charge in Höhe von 843.038,55 € für die Sanierung des Klosterkirchenensembles wird zugestimmt. Die Baumaßnahme wird wie geplant fortgesetzt und durchgeführt. 2. Die folgenden Nachträge werden freigegeben. Nachträge im Einzelnen: (detaillierte Begründung s. Anlage) Gewerk Baumeister: NA 01: € 52.221,16 NA 02: € 8081,06 Gewerk Zimmerer – Denkmal – Kirche: NA 01: € 66.763,28 Gewerk Zimmerer- und Stahlbauarbeiten: NA 01: € 6.290,34 Gewerk Abbruch: (NA 01-02: behandelt in Sitzungsvorlage 2017/144) NA 03: € 2.223,93 NA 04: wurde als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen NA 05: € 1.883,96 NA 06: € 2.085,83 Gewerk Erdarbeiten: (NA 01-03: behandelt in Sitzungsvorlage 2017/144) NA 04: Mehrungen bei Erdaushub wg. Schadstoffklasse Z.1.2. € 10.095,96 3. Die Auftragsvergaben für die o.g. Gewerke lt. Vergabevorschlag sind an die entsprechen- den Firmen zu vergeben: Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 7 von 15 a. Gewerk: Estrich Zement: wirtschaftlichster Anbieter: € 67.780,17; Firma Wenninger Huisheim b. Gewerk: Estrich Terrazzo: wirtschaftlichster Anbieter: € 184.274,53; Firma Singhammer, Rimsting c. Gewerk: Tischler Fenster; Türen außen, Denkmal: wirtschaftlichster Anbieter: € 320.079,64; Firma Re-Store GmbH, Untergriesbach d. Gewerk: Metallfenster, Denkmal; Schallschutzmaßnahmen; Naturstein Fenster- bretter: wirtschaftlichster Anbieter: € 127.790,53; Firma Metallbau Mayer,Saaldorf e. Gewerk: Innenschale Kirche.: wirtschaftlichster Anbieter: € 85.997,49; Firma Neubauer GmbH, Bad Endorf f. Gewerk: Regalanlagen – Bilderdepot: wirtschaftlichster Anbieter: €…57.116,19; Firma: ArchiBALD Regalanlagen, Dissen a TW. 4. Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen. 5. Die Baumaßnahme wird wie geplant durchgeführt. Dachsanierung Grundschule Haslach; Kostenanschlag, TOP 9 Auftragsvergaben einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat,  dem Kostenanschlag in Höhe von € 474.000,00 für die Dachsanierung Grundschule Haslach zuzustimmen. Die Minderkosten gegenüber der Kostenberechnung betragen knapp € 84.000,00.  nachfolgende Aufträge gemäß den Vergabevorschlägen zu erteilen. . 001 Gerüstbauarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. AP Gerüstbau GmbH, 83556 Griesstätt, zum überprüften Angebotspreis von € 13.911,90 einschl. 19 % MwSt. . 002 Glas-Metallbauarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Kreuzer Metall- u Glasbau GmbH, 83022 Rosenheim, zum überprüften Angebotspreis von € 89.642,94 einschl. 19 % MwSt. . 003 Dachdecker-Spenglerarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Kurt Huber GmbH, 93444 Bad Kötzting, zum überprüften Angebotspreis von € 280.673,40 einschl. 19 % MwSt.  die Baumaßnahme wie geplant fortzusetzen und durchzuführen. Die Planungsstufe 4 (LPH 8 und 9) ist auszulösen. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 8 von 15 Erweiterung Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule; Auf- TOP 10 tragsvergaben einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Erweiterung der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule  Auftragsvergaben für 25 Estricharbeiten an den günstigsten Bieter Fa. German Estrich GmbH, 83308 Trostberg, zum überprüften Angebotspreis von € 39.610,94 einschl. 19 % MwSt. 39 Trockenbauarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. A.S.T. Sommer GmbH, 84375 Kirchdorf, zum überprüften Angebotspreis von € € 87.020,89 einschl.19 % MwSt.  Für das Gewerk Putzarbeiten liegt kein wertbares Angebot vor. Die Ausschreibung ist auf- zuheben, die Leistungen sind neu auszuschreiben. Vom Kostenstand wird Kenntnis genommen. Sanierung der Turnhallenbeleuchtung in der Ludwig- TOP 11 Thoma-Schule; Auftragsvergabe einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, der Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten an die Firma Elektro Maier GmbH in Kirchweidach mit einer Auftragssumme in Höhe von 103.750,53 € zuzustimmen. Kommunales Wohnbauprojekt Haidforst; Vorstellung TOP 12 Entwurfsplanung einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Entwurfsplanung vom 22.05.2017 mit Kostenberechnung vom 07.06.2017 wird freige- geben. 2. Die Planung wird fortgeführt. Organisation der Mittagsbetreuung an den Traunsteiner Grundschulen im Schuljahr 2017/2018, Anpassung der TOP 13 Richtlinien an aktuelle Vorgaben und Fördervorausset- zungen Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 9 von 15 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt von der Anmeldesituation der Mittagsbetreuungen in den Traunsteiner Grundschulen zustimmend Kenntnis. 2. Der Stadtrat beschließt die „Richtlinien zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den Grund- schulen in Traunstein“ mit folgender Änderung: Abschnitt 1/Nr. 10: Der letzte Satz der Nr. 10 wird geändert in: Geschwisterkinder sind bei der Aufnahme zu berücksichtigen. Die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2017/2018 ist auf Basis dieser überarbeiteten Richtlinien zu organisieren. Entwicklung eines Qualitätsstandards für die Mittags- TOP 14 verpflegung in den Städtischen Einrichtungen, Beauf- tragung eines Beratungsunternehmens mehrheitlich beschlossen dafür: 13 dagegen: 10 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Erarbeitung eines „Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung in den städtischen Einrichtungen in Traunstein“ wird auf ein spezialisiertes Beratungsunternehmen übertragen. Das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie hat entsprechende Angebote einzuholen, der Stadtrat entscheidet über die Vergabe des Beratungsauftrages. 2. Über den ausgearbeiteten Qualitätsstandards entscheidet der Stadtrat. 3. Der vom Stadtrat beschlossene Qualitätsstandard dient als Grundlage für die Verpachtung der Schulküche an der Ludwig-Thoma-Grundschule durch das Grundstücks- und Gebäu- demanagement. Diese hat zeitlich so zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Restmengen zeit- gerecht durch das beauftragte Beratungsunternehmen ausgeschrieben und über den Stadt- rat vergeben werden können. 4. Sollte sich nach Verpachtung der Schulküche ergeben, dass darüber hinaus Einrichtungen über weitere Anbieter versorgt werden müssen, so umfasst dieser Beratungsauftrag auch die Abwicklung dieses Vergabeverfahrens. Anpassung und Fortentwicklung der Richtlinien zum TOP 15 Betrieb der städtischen Kindertagesstätten in Traunstein und ihrer Anlagen einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 10 von 15 1. Die „Richtlinien für den Betrieb der Städt. Kindertageseinrichtungen in Traunstein“ werden wie vorgelegt beschlossen. 2. Die „Anlage 3 „Mittagsverpflegung“ zu den Richtlinien für den Betrieb der Städt. Kinderta- geseinrichtungen in Traunstein“ wird wie vorgelegt beschlossen. 3. Die „Anlage 4 „Hortbetreuung“ zu den Richtlinien für den Betrieb der Städt. Kindertagesein- richtungen in Traunstein“ wird wie vorgelegt beschlossen. 4. Das Betreuungsjahr 2017/2018 ist bereits unter Maßgabe dieser Richtlinien vorzubereiten. Vollzug des BayKiBiG - Kinderbetreuung in Traunstein, TOP 16 Fortentwicklung der zentralen Anmeldung zur Verbesse- rung der städtischen Bedarfsplanung einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Einführung eines entspre- chenden Online-Anmeldeverfahrens vorzubereiten und insbesondere mit den Trägern ab- zustimmen. Das zukünftige Onlineprogramm soll das derzeitige Anmeldeverfahren grund- sätzlich digital abbilden können. 2. Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 3. In den Vorschlägen der Kämmerei zu den Defizitverträgen ist die Verwendung des Online- portals als Voraussetzung zur Defizitübernahme mit aufzunehmen. Aktualisierung der Satzung für den Jugendbeirat der TOP 17 Stadt Traunstein (Jugendbeiratssatzung) mehrheitlich beschlossen dafür: 14 dagegen: 7 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Dem anliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets an der Chiemseestra- TOP 18 ße im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 921 der Gemar- kung Wolkersdorf einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein zur Er- weiterung des Gewerbegebiets an der Chiemseestraße auf einer Teilfläche des Grundstückes Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 11 von 15 Fl.Nr. 921 der Gemarkung Wolkersdorf. Für das Änderungsverfahren ist ein geeignetes Pla- nungsbüro zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten sind durch die Antragstellerin zu tra- gen. Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebau- ungsplans "An der Axdorfer Straße II" im Bereich der TOP 19 Grundstücke Fl.Nrn. 194/2, 203/5 und 265/2 der Gemar- kung Haslach im Bereich der Falkensteinstraße und der Sonntagshornstraße; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind, beschließt der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 83 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Bebauungsplan zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „An der Axdorfer Straße II“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 194/2, 203/5 und 265/2 der Gemarkung Haslach bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 13.02.2017 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschlie- ßen. Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Bau- gesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung einer Teilfläche TOP 20 des Grundstückes Fl.Nr. 46 der Gemarkung Kammer an der Moosstraße in den Ortsteil Kammer; Satzungsbe- schluss mehrheitlich beschlossen dafür: 18 dagegen: 5 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung: Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 in den im Zu- sammenhang bebauten Ortsteil Kammer an der Moosstraße. Die Stadt Traunstein erlässt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 12 von 15 § 1 Räumlicher Geltungsbereich Die im Planteil umgrenzte Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 der Gemarkung Kammer wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kammer einbezogen. § 2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus dem Lageplan sowie den nachfolgenden Bestimmungen mit Begrün- dung. § 3 Baurechtliche Festsetzungen Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB werden folgende Festsetzungen getroffen:  Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf ma- ximal 220 m² festgesetzt.  Es dürfen maximal 2 Vollgeschosse errichtet werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Aufnahme der Vereinsfahne der beabschiedeten Solda- TOP 21 ten in die Denkmalliste mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 2 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt von dem herausragenden historischen Wert der Vereinsfahne der beab- schiedeten Soldaten Kenntnis. 2. Mit der Aufnahme der Vereinsfahne der beabschiedeten Soldaten in die Denkmalliste be- steht Einverständnis. 3. Die Fahne soll konservatorisch gesichert und nach Möglichkeit im Heimathaus der Öffent- lichkeit zugänglich gemacht werden. 4. Die erforderlichen Finanzmittel für die Restaurierung in Höhe von ca. 22.000.- € sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle möglichen Zuschüsse und Förderungen zu beantragen. Förderrichtlinie der Stadt Traunstein für den Bereich TOP 22 Denkmalschutz einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 13 von 15 Zuschüsse für den Erhalt von Denkmälern werden auf Antrag gewährt, wenn die Untere Denk- malbehörde geprüft hat, ob das Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, die Maßnahme nachweislich mit dem Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) abgestimmt ist und der denkmalpflegerische Mehraufwand vom BLfD festgestellt wurde. Eine Zuschusserhöhung nach Bewilligung ist auch bei Kostensteigerung nicht möglich. Dage- gen erfolgt bei Unterschreitung der Gesamtkosten von mehr als 5 Prozent eine entsprechende Kürzung der Zuwendung. Die Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung sind einzuholen. Wenn diese gegeben ist, wer- den nur Nettokosten anerkannt. Künftig gelten folgende Fördersätze: 1. Städtischer Zuschuss an Privatpersonen - 10 Prozent 2. Städtischer Zuschuss im sakralen Bereich – 6 Prozent Sollte der Zuschuss für den denkmalpflegerischen Mehraufwand die 100.000-Euro-Grenze überschreiten, so ist eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. Für den Erwerb von Denkmälern und bei Transferierungen von Denkmälern wird kein Zuschuss gewährt. Für die Bewilligungen im Einzelfall gelten die üblichen Zuständigkeitsregelungen der Stadt Traunstein. TOP 23 Jahresrechnung 2016 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss nimmt der Stadtrat von der Jahresrechnung 2016 Kenntnis. Die örtliche Rechnungsprüfung ist vom Rechnungsprüfungsamt durchzuführen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24. Mai TOP 24 2017 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 25 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 14 von 15 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 15 von 15