NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 23.11.2017 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:35 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert ab 15.05 Uhr Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Hümmer, Christian, Dr. Osenstätter, Wolfgang bis 15.20 Uhr Schulz, Karl bis 17.25 Uhr Thaler, Isabelle Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Stockinger, Monika Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Aigner, Georg Bulka, Manfred Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Prams, Andreas Reichelt, Johannes Schwäbisch, Elmar Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Wittenzellner, Andreas freier Journalist Gäste Ulbrich, Daniel, Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesell- schaft mbH, München (zu TOP 13) Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Namberger, Stefan entschuldigt (berufliche Gründe) Traunsteiner Liste Graf, Thomas, Dr. med. entschuldigt (private Gründe) Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 2 von 16 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat durch Herrn 2017/439 Wolfgang Osenstätter 3 Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates und Eidesleis- 2017/440 tung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Nikolaus Schneider, wohn- haft Stadtplatz 42, Traunstein 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt 2017/441 Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfas- sungsrechts; Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen 5 Antrag von Herrn Oberbürgermeister Christian Kegel gem. Art. 42 2017/456 Abs. 3 GLKrWG auf vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit zum 01.05.2020 6 Antrag von Frau Stadträtin Isabelle Thaler auf Verlegung der Sitzun- 2017/445 gen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen des Stadtrates in die Abendstunden 7 Antrag von Herrn Stadtrat Karl Schulz „Traunstein barrierefrei“ 2017/442 8 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.02.2017 – Auslagerung 2017/463 von städt. Einrichtungen/Aufgabenbereiche an private Dritte; Untersu- chung innerhalb des Hauptamtes 9 Fairtrade-Stadt Traunstein: Beschilderung an den Ortseingängen 2017/468 10 Vollzug des BayKiBiG - Kinderbetreuung in Traunstein; Fortentwick- 2017/472 lung der zentralen Anmeldung 11 Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich des Grundstückes 2017/460 Fl.Nr. 70 der Gemarkung Wolkersdorf an der Hohensteinstraße im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13 a und 13 b BauGB; Sat- zungsbeschluss 12 Aufstellung eines Bebauungsplans "Daxerau" zur Ausweisung eines 2017/464 Allgemeinen Wohngebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 524, 525/1, 525/4 und 525/5 der Gemarkung Hochberg und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 182 und 182/10 der Gemarkung Au 13 Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und 2017/453 Gebührensatzung (BGS zur EWS) der Stadt Traunstein 14 Städtisches Erlebnis-Warmbad; Änderung der Gebührenordnung 2017/444 15 Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Außenanlagen; Vergabe 2017/404 des 4. Ausschreibungspaketes 16 Kommunales Wohnbauprojekt Haidforst; Kostenanschlag, Vergaben 2017/469 Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 3 von 16 17 Erweiterung Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule; Auftragsvergaben 2017/471 18 Antrag auf Aufnahme in das Sonderprogramm "Integrale Konzepte 2017/459 zum kommunalen Sturzflut- Risikomanagement" 19 Konzeption Klärschlammverwertung 2018 und 2019 2017/465 20 Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine 2017/474 21 Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband 2017/443 (BKPV) zur Informationssicherheit 22 Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband 2017/448 (BKPV) zur Informationssicherheit; Textziffer 14 "Technische und or- ganisatorische Hinweise zur elektronischen Belegarchivierung" 23 Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband 2017/449 (BKPV) zur Informationssicherheit; Textziffer 15 "Notwendige Maß- nahmen zur Verbesserung der System- und Netzwerksicherheit" 24 Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband 2017/450 (BKPV) zur Informationssicherheit; Textziffer 16 "Sonstige Hinweise zum IT-Betrieb" 25 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. Oktober 2017 26 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 4 von 16 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat TOP 2 durch Herrn Wolfgang Osenstätter einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Der Stadtrat bestätigt die Amtsniederlegung von Herrn Wolfgang Osenstätter. Der Stadtrat dankt Herrn Wolfgang Osenstätter für seine ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremi- en der Stadt Traunstein. Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates TOP 3 und Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Nikolaus Schneider, wohnhaft Stadtplatz 42, Traunstein zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen TOP 4 Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 1. Der Stadtrat stimmt den personellen Änderungen in der Besetzung des Umweltaus- schusses, Planungsausschusses, Hauptausschusses, Bauausschusses, Kultur- und Sportausschusses, Finanzausschusses, Rechnungsprüfungsausschusses und Auf- sichtsrats der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG zu. 2. Der Stadtrat stimmt der Benennung von Herrn Stadtrat Ernst Harrecker zum 1. stellver- tretenden Fraktionsvorsitzenden und Herrn Stadtrat Karl Schulz zum 2. stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zu. 3. Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Herrn Stadtrat Stefan Namberger als Referent für den Aufgabenbereich „Forst“ zu. 4. Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Stadträtin Isabelle Thaler als Referentin für den Aufgabenbereich „Bauamt (Bauhof, Zimmerei, Kfz-Werkstatt, Fuhrpark und deren Ausstattung usw.)“. Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 5 von 16 Antrag von Herrn Oberbürgermeister Christian Kegel TOP 5 gem. Art. 42 Abs. 3 GLKrWG auf vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit zum 01.05.2020 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss beschließt der Stadtrat: Die Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Kegel endet vorzeitig entsprechend dem Ablauf der Wahlzeit des Stadtrates am 30.04.2020. Antrag von Frau Stadträtin Isabelle Thaler auf Verlegung TOP 6 der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen des Stadtrates in die Abendstunden Beratungsergebnis: Der Stadtrat spricht sich mehrheitlich dafür aus, die Stadtratssitzungen unverändert um 15.00 Uhr beginnen zu lassen. Im Übrigen gibt es kein klares Stimmungsbild zum Beginn der Ausschusssitzungen. Antrag von Herrn Stadtrat Karl Schulz „Traunstein barri- TOP 7 erefrei“ einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Präambel: Barrierefreiheit heißt, dass insbesondere Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitan- gebote wie auch Internetseiten so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugäng- lich sind, dass auch gehörlose Menschen an Veranstaltungen teilhaben können. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass insbesondere die Gestaltung des öffentlichen Raumes, die Ausgestaltung und Ausstattung städtischer Einrichtungen, Straßenausbau- und -erschließungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an und in städtischen Gebäuden nach de- ren Fertigstellung in der jeweils gewählten Ausführungsform zum Teil über Jahrzehnte genutzt werden und somit „zum Bestand“ in den Folgejahren werden. Die Barrierefreiheit ist dabei ein zentrales Leitinstrument im Sinne eines grundlegenden infra- strukturellen Komfortangebotes, das sich an alle Nutzerinnen und Nutzer aller Alters-/Gruppen richtet. Ziel ist die nachhaltige und zukunftsfähige Steigerung der Qualität der Angebote der Stadt Traunstein und des öffentlichen Raumes sowie der Verbesserung dessen Komforts. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass dies sich stetig verändernde Daueraufgaben sind, die sich permanent und nachhaltig fort- und weiterentwickeln müssen, weshalb bei Entschei- dungen insbesondere jeweils die neuesten technischen Lösungen, die neuesten spezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisquellen, die den Stand der Technik wiedergeben und deren An- wendung in Regelwerken empfohlen werden, zugrunde zu legen sind und/oder nach prakti- schen, alltagstauglichen Lösungsstrategien zu suchen ist. Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 6 von 16 Der Stadtrat ist sich bewusst, dass der Abbau von Barrieren ein wichtiger Schlüssel für den Er- halt der Zukunftsfähigkeit und die Steigerung der Attraktivität der Stadt ist. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss mit der Selbstverpflichtung des Stadtrates und der Stadtverwaltung, dass bei allen zukünftigen Maßnahmen und Vorhaben der Stadt Traunstein dem Thema Barrierefreiheit der größtmögliche Stellenwert einzuräumen ist, bei Ausschreibun- gen und Vergaben die Projekte weitmöglich barrierefrei zu planen und auszuführen sind, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 23.02.2017 – Auslagerung von städt. Einrichtun- TOP 8 gen/Aufgabenbereiche an private Dritte; Untersuchung innerhalb des Hauptamtes Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Folgende Bereiche mehrheitlich beschlossen dafür: 22 dagegen: 1 anwesend: 23 - Externe Aktenvernichtung - Versand von Massensendungen - Qualitätsmanagement Rad- und Wanderwege Touristische Beschilderung - Kartenvorverkauf durch Dritte mehrheitlich beschlossen dafür: 13 dagegen: 10 anwesend: 23 - Förderverfahren Sozialfond Praxisklasse - Lohn- und Gehaltsabrechnung mehrheitlich abgelehnt dafür: 6 dagegen: 17 anwesend: 23 - Offene Jugendarbeit (beinhaltet auch Ferienprogramm) sollen vom Hauptamt hinsichtlich einer Auslagerung näher untersucht werden und das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Fairtrade-Stadt Traunstein: Beschilderung an den Orts- TOP 9 eingängen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, andere geeignete Werbemöglichkeiten zu untersuchen. Dem Stadtrat ist zeitnah zu berichten. Vollzug des BayKiBiG - Kinderbetreuung in Traunstein; TOP 10 Fortentwicklung der zentralen Anmeldung Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 7 von 16 einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Die Stadt Traunstein führt das Programm „KiTa-Planer 2“ der Firma ArxesTolina zum nächst- möglichen Zeitpunkt ein. Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 70 der Gemarkung Wolkersdorf an TOP 11 der Hohensteinstraße im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13 a und 13 b BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendun- gen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Bund Naturschutz in Bayern e. V. Mit der Aufnahme des neuen § 13 b BauGB ermöglicht der Gesetzgeber Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² auch für im Außenbereich gelegene Grundstücke im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 a ohne Umweltprüfung durchzuführen. Diese vorgegebene Flächenbegrenzung wird beim vorliegenden Bebau- ungsplan bei Weitem nicht erreicht. Das Plangebiet ist zum überwiegenden Teil bereits be- baut, so dass sich durch den Bebauungsplan nur eine geringfügig größere Bodenversiege- lung ergibt. Des Weiteren wurde in der vorliegenden faunistischen Stellungnahme hinsicht- lich der Potentialabschätzung zum Vorkommen von Fledermäusen und Zauneidechsen des Zoologen Markus Weber festgestellt, dass auch nach durchgeführter Ortsbegehung keine Hinweise auf Vorkommen der Tiergruppen der Fledermäuse in den beiden abzureißenden Gebäuden sowie auf Vorkommen der Zauneidechse nachgewiesen werden konnten. Im Zuge des Bauvorhabens sind damit keine Eingriffsauswirkungen auf Europa rechtlich ge- schützter Tierarten zu erwarten. Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Traunstein Hinsichtlich der Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde wird auf die vorstehenden Ausführungen zu den Einwendungen des Bund Naturschutz verwiesen. Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Traunstein Bei dem angesprochenen Gewerbebetrieb handelt es sich um den Malerbetrieb des jetzi- gen Grundstückseigentümers. Dieser darf entsprechend der Baugenehmigung nur als nichtstörender Gewerbebetrieb innerhalb des bereits bestehenden Wohngebiets geführt werden. Die neue Wohnbebauung rückt dabei auch nicht näher an den Betrieb heran. Die Nachbarverträglichkeit der Nutzungen bleibt daher weiter bestehen. 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10, 13 a und 13 b BauGB und Art. 23 der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 70 der Gemarkung Wolkersdorf an der Hohensteinstraße Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 8 von 16 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 18.07.2017 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mit- zuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Aufstellung eines Bebauungsplans "Daxerau" zur Aus- weisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Bereich der TOP 12 Grundstücke Fl.Nrn. 524, 525/1, 525/4 und 525/5 der Ge- markung Hochberg und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 182 und 182/10 der Gemarkung Au mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 4 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. In Ergänzung des Beschlusses vom 26.10.2017 nimmt der Stadtrat das Ergebnis der vor- gezogenen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nochmals voll inhaltlich zur Kenntnis. Die von den Behörden und sonsti- gen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken wurden in- tern ausgewertet und bei der Fortschreibung und Änderung des Entwurfs des Bebauungs- planes, der Begründung sowie des Umweltberichts berücksichtigt. 2. Nach Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der vorliegenden Gutachten  Steger & Partner GmbH, 4879/B1/hu „Prognose der von den bestehenden Sportan- lagen sowie den Straßen in der Umgebung verursachten Geräuschimmissionen“ vom 31.08.2016, ergänzt durch das Schreiben 4879/L3/hu „Auf das Plangebiet ein- wirkende Geräuschimmissionen einer Eisstockbahn sowie einer Schießanlage“ vom 21.03.2017, das Schreiben 4879/L10/hu „Auswirkungen der aktuellen Änderung der 18. BImSchV sowie Prüfung der Geräuschimmissionen des Hundeplatzes im Pla- nungsgebiet“ vom 10.07.2017 und das Schreiben 4879/L11hu „Anpassung der Fest- setzungen zum baulichen Schallschutz an den aktuellen Plan- und Berechnungs- stand“ vom 20.07.2017  Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, Baugrundgutachten vom 02.08.2016  Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, GEOTECHNISCHE STELLUNGNAHME zu mögli- chen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse vom 14.11.2016  Geotechnische Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen auf die Grundwasser- verhältnisse, 1. Folgebericht, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017  Fortschreibung Stellungnahme Grundwasser, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach“, Bericht vom 24.08.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung HQ-Extrem“, Ergänzungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten Röthelbach/ Traun vom 24.08.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung Versagensfall Röthelbachweiher“, Ergän- Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 9 von 16 zungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten Röthelbach/ Traun vom 24.08.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Oberflächenabfluss, Untersu- chung – Oberflächenabfluss aus der Fläche“, Bericht vom 04.09.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Oberflächenabfluss Schmuckgraben“, Bericht vom 24.08.2017  Aquasoli Ingenieurbüro, Bericht „Entwässerung der befestigten Flächen des Neu- baugebietes Daxerau, Flurnummern 524, 525/1 Gemarkung Hochberg Traun“, mit der Anlage „Schnitt Entwässerungskonzept“ vom 04.09.2017  Modus Consult Ulm GmbH, Verkehrstechnische Untersuchung „Bebauungsplanver- fahren Wohnbebauung Daxerau in Traunstein“ vom 15.08.2017  INGEVOST, Kurzgutachten zu den verkehrlichen Wirkungen der Planungen in der Daxerau vom 23.02.2017  Dr. Christof Manhart, Gutachten „Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen ar- tenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Daxerau“ vom 01.03.2017 billigt der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ der Stadt Traunstein ent- sprechend Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.11.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ unter Einbe- ziehung der vorliegenden Gutachten, nach Abschluss der erforderlichen Verträge (siehe Ziffer 3 und 4), auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit einzuholen. 3. Für das Bebauungsplangebiet Daxerau soll ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wer- den. Damit kann eine zügige Herstellung der Erschließungsanlagen und der öffentlichen Abwasserleitung im Bebauungsplangebiet gewährleistet werden. Der städtische Haushalt wird insoweit nicht belastet, weil die Erschließungskosten in voller Höhe vom Erschlie- ßungsträger zu übernehmen sind. Die Kosten für die Erstellung der öffentlichen Abwasser- leitung im Bebauungsplangebiet werden mit den im Plangebiet anfallenden Kanalherstel- lungsbeiträgen verrechnet. Diesbezüglich laufen dazu Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH & Co. KG, die als Erschließungsträger auftritt. Vertreten wird die Chiemgau Concept GmbH & Co. KG durch Herrn Straßer. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen unterschriftsreifen Erschließungsvertrag zu entwer- fen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den notariell zu beurkundenden Vertrag zu unterzeichnen. 4. Die Ausweisung des Baugebietes Daxerau bedingt auch den Abschluss von städtebauli- chen Verträgen (Gehweg zum Schwimmbad Steg, Lichtsignalanlage an der Einmündung der Kreisstraße TS 29 in die Bundesstraße 306, Gehweg entlang der Kreisstraße TS 29 in Ost-West-Richtung nördlich der geplanten Bebauung, Durchführung und Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan, Durchführung von Grundwasserausgleichs- maßnahmen). Diesbezüglich laufen ebenfalls Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH & Co. KG, die hier als Vorhabenträger auftritt. Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 10 von 16 Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, unterschriftsreife städtebauliche Verträge zu entwerfen. Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der TOP 13 Beitrags- und Gebührensatzung (BGS zur EWS) der Stadt Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Satz für die kalkulatorische Verzinsung wird ab dem Jahr 2018 auf 4 % p. a. abge- senkt. 2. Eine Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile erfolgt auch weiterhin nicht. 3. Eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgt ebenfalls weiterhin nicht. 4. Die Nachkalkulation umfasst den Zeitraum 2014 - 2017. Die Gebührenbedarfsberechnung umfasst den Zeitraum 2018 - 2021. 5. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung wird beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige EWS vom 01.01.2002 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift. 6. Die als Anlage beigefügte Neufassung der BGS/EWS wird beschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige BGS/EWS vom 01.12.2001 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift. 7. Für Grundstücke in den Bauquartieren Schwober/Höfen und Schmidham, für die die Bei- tragspflicht zum Kanalherstellungsbeitrag erstmals im Jahre 2018 entsteht, wird der Kanal- herstellungsbeitrag nach den Vorgaben der ab 01.01.2018 geltenden BGS zur EWS be- rechnet. Diesem Beitrag wird der Beitrag gegenüber gestellt, der sich ergibt, wenn als Be- rechnungsgrundlage der bis Ablauf des 31.12.2017 geltende Beitragssatz angesetzt wird. Der Unterschiedsbetrag wird wegen Vorliegen von Gründen sachlicher Unbilligkeit erlas- sen. Das gleiche ist auch für die Erstattungen der Kosten für die Grundstücksanschlüsse anzuwenden. Städtisches Erlebnis-Warmbad; Änderung der Gebüh- TOP 14 renordnung einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Gebührenordnung für das Erlebnis-Warmbad wer- den genehmigt. Die Gebühren gelten ab der Badesaison 2018. Die Gebührenordnung vom 20.03.2014 wird gleichzeitig aufgehoben. Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 11 von 16 2. Erst bei der nächsten Preisanpassung für die Chiemgauer Bäderwelt sollen die Saisonkar- ten für das Städtische Erlebnis-Warmbad mit angepasst werden. Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Außenanla- TOP 15 gen; Vergabe des 4. Ausschreibungspaketes einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Auftragsvergaben der nachfolgenden Gewerke sind lt. Vergabevorschläge zu vergeben: a. Gewerk: Fassadenarbeiten Blech wirtschaftlichster Anbieter: € 386.659,67; Firma Metallbau Fleischer; 98724 Neuhaus / Rwg. b. Gewerk: Parkettarbeiten: wirtschaftlichster Anbieter: € 130.223,09; Firma: Heinz Siglreitmaier; 83236 Übersee c. Gewerk: Fliesenarbeiten: wirtschaftlichster Anbieter: € 28.315,52; Firma Manfred Miller; 83346 Bergen d. Gewerk: Baureinigung: wirtschaftlichster Anbieter: € 20.938,41; Firma Komplett Gebäudereinigung, 83268 St. Georgen 2. Die Aufhebung nachfolgende Ausschreibungen wegen überhöhter Preise wird zur Kenntnis genommen: a. Gewerk: Schlosser / Geländer: b. Gewerk: Malerarbeiten, Innen: 3. Nachfolgen Nachträgen wird zugestimmt:  Gewerk: Zimmerer–Denkmalschutz (Dachstuhl Kirche)/1.Nachtrag vom 16.6.17 fort- geschrieben. Geprüfte Nachtragssumme: € 30.885,86 €  Gewerk: Zimmerer – Denkmalschutz (Dachstuhl Kirche) / Nachtragvereinbarung Nr. 03 Geprüfte Nachtragssumme: € 3.133,27  Gewerk::Zimmerer – Denkmalschutz (Dachstuhl Kirche) / Nachtragvereinbarung Nr.04 Geprüfte Nachtragssumme : € 10.196,28  Gewerk Baumeister : Nachtragsangebote (ZA2 - ZA7) vom 5.11.2017 Geprüfte Nachtragssumme : € 37.637,17 4. Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Kommunales Wohnbauprojekt Haidforst; Kostenan- TOP 16 schlag, Vergaben einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 12 von 16 - dem Kostenanschlag in Höhe von 3.109.821,81 E (einschl. Grundstückswert in Höhe von 450.450,00 €) für das Kommunale Wohnbauprojekt Haidforst zuzustimmen. - nachfolgende Aufträge gemäß den Vergabevorschlägen zu erteilen: 01 Gerüstarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Peter Amann GmbH, Traunstein zum überprüften Angebotspreis von 10.135,09 € einschl. 19 % Mwst 02 Erdbau- und Entwässerungsarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Heinz Kecht, Siegsdorf zum überprüften Angebotspreis von 64.160,87 € einschl. 19 % Mwst 12 Baumeisterarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Franz Maier GmbH, Siegsdorf zum überprüften Angebotspreis von 498.249,91 € einschl. 19 % Mwst 16 Zimmererarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Holzbau Wernberger GmbH, Traunstein zum überprüften Angebotspreis von 35.383,10 € einschl. 19 % Mwst 22 Spenglerarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Richard Kraft GmbH, Grabenstätt zum überprüften Angebotspreis von 65.515,50 € einschl. 19 % Mwst 40 Heizungs- und Lüftungsarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Schupfner GmbH, Traunstein zum überprüften Angebotspreis von 203.415,14 € (ohne Wartung) einschl. 19 % Mwst 42 Sanitärarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Robert Aigner GmbH, Fridolfing zum überprüften Angebotspreis von 98.363,10 € einschl. 19 % Mwst 52 Elektroarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Elektro Maier GmbH, Kirchweidach zum überprüften Angebotspreis von 193.587,69 € einschl. 19 % Mwst 69 Aufzug an den günstigsten Bieter Fa. Fritz Pfnür, Bischofswiesen, Traunstein zum überprüften Angebotspreis von 39.444,93 € (ohne Wartung) einschl. 19 % Mwst - Die Baumaßnahme wird wie geplant fortgesetzt und durchgeführt. Erweiterung Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule; Auf- TOP 17 tragsvergaben einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, für die Baumaßnahme Erweite- rung der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule nachfolgende Aufträge entsprechend den Vergabevorschlägen zu vergeben: 03 Freianlagen An den günstigsten Bieter Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 13 von 16 Fa. Kellerer GmbH, Hierankl 1, 83362 Surberg, Angebotssumme € 164.539,32. 04 Pflanzarbeiten An den günstigsten Bieter Fa. Sporn GmbH, Innerlohen 2a, 83355 Grabenstätt, Angebotssumme € 19.461,38. 17 Schlosserarbeiten An den günstigsten Bieter Fa. Schlosserei Flunk GdbR, 83301 Traunreut, Angebotssumme € 49.257,67. 24 Fliesenarbeiten An den günstigsten Bieter Fa. Manfred Miller, 83346 Bergen, Angebotssumme € 90.046,63. 34 Malerarbeiten An den günstigsten Bieter Fa. Aschenbrenner, 83278 Traunstein, Angebotssumme € 24.710,96. 36a Bodenbeläge - Linoleum An den günstigsten Bieter Fa. Namberger GmbH, 83278 Traunstein, Angebotssumme € 20.677,92. 36b Bodenbeläge - Parkett An den günstigsten Bieter Fa. Bachmaier GmbH, 83278 Traunstein, Angebotssumme € 32.223,30. Alle Vergabesummen verstehen sich einschl. 19 % MwSt. Vom Kostenanschlag und der Kostenmehrung wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Baumaßnahme wird wie geplant fortgesetzt und durchgeführt. Antrag auf Aufnahme in das Sonderprogramm "Integrale TOP 18 Konzepte zum kommunalen Sturzflut- Risikomanage- ment" einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Stadt Traunstein stellt einen Antrag auf Aufnahme in das Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2016- „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut- Risikomanagement“ des Bayri- schen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Die erforderlichen Finanzmittel nach Aufnahme in das Sonderprogramm zur Finanzierung der Ingenieurleistungen in Höhe von maximal 200.000,00 Euro (Fördersatz von 75 Prozent der zu- wendungsfähigen Ausgaben - maximale Förderung 150.000,00 Euro, Eigenanteil 50.000,00 Euro) sind in den Haushalt 2018 einzuordnen. TOP 19 Konzeption Klärschlammverwertung 2018 und 2019 Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 14 von 16 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Klärschlammverwertung wird nunmehr für zwei Jahre statt wie bisher nur für ein Jahr aus- geschrieben. Dabei werden in der voraussichtlich im Dezember 2017 stattfindenden Ausschreibung wie bis- her die landbauliche Verwertung und nun neu statt der landwirtschaftlichen Verwertung die Klärschlammverbrennung ohne Phosphor- Rückgewinnung ausgeschrieben für 3.000 to/a. TOP 20 Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Gemäß dem Wertungssystem soll die bestbewertete Kehrmaschine der Fa. Johnston zum An- gebotspreis von 182.070 € beschafft werden. Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen TOP 21 Prüfungsverband (BKPV) zur Informationssicherheit zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss billigt der Stadtrat die Stellungnahme der IT zur Textzif- fer 13 des Berichts zur Prüfung der Informationstechnik im Rahmen der überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung bei der Stadt Traunstein. Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Informationssicherheit; TOP 22 Textziffer 14 "Technische und organisatorische Hinwei- se zur elektronischen Belegarchivierung" zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss billigt der Stadtrat die Stellungnahme der IT zur Textzif- fer 14 des Berichts zur Prüfung der Informationstechnik im Rahmen der überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung bei der Stadt Traunstein. Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Informationssicherheit; TOP 23 Textziffer 15 "Notwendige Maßnahmen zur Verbesse- rung der System- und Netzwerksicherheit" zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 15 von 16 Nach Vorberatung im Hauptausschuss billigt der Stadtrat die Stellungnahme der IT zur Textzif- fer 15 des Berichts zur Prüfung der Informationstechnik im Rahmen der überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung bei der Stadt Traunstein. Überörtliche Prüfung durch den Bayer. Kommunalen TOP 24 Prüfungsverband (BKPV) zur Informationssicherheit; Textziffer 16 "Sonstige Hinweise zum IT-Betrieb" zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Hauptausschuss billigt der Stadtrat die Stellungnahme der IT zur Textzif- fer 16 des Berichts zur Prüfung der Informationstechnik im Rahmen der überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung bei der Stadt Traunstein. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. Okto- TOP 25 ber 2017 einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 26 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2017 Seite 16 von 16