NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 01.03.2018 Beginn: 15:00 Uhr Ende 18:05 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef bis 17.10 Uhr Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe bis 17.50 Uhr CSU Harrecker, Ernst Hümmer, Christian, Dr. Namberger, Stefan bis 18.00 Uhr Schulz, Karl bis 17.10 Uhr Zillner, Hans 2. Bürgermeister Vorsitz bei TOP 13 SPD Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Stockinger, Monika Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan Mörtl-Körner, Walburga Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas, Dr. med. Hoernes, Ulrike bis 17.30 Uhr Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Langer, Florian Reichelt, Johannes Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Wannesch, Verena Traunsteiner Tagblatt Wittenzellner, Andreas freier Journalist Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Fuchs, Christa entschuldigt (private Gründe) Schneider, Nikolaus entschuldigt (private Gründe) Thaler, Isabelle entschuldigt (berufliche Gründe) Bündnis 90 / Die Grünen Schott, Wilfried unentschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Qualitätsstandard für die Mittagsverpflegung und Vergabe der Rest- 2018/034 menge 3 Vergabe der Schulkindbetreuungen an einen freigemeinnützigen Trä- 2018/033 ger (Vollzug der Stadtratsbeschlüsse Nr. 170 und 171/2017) 4 Änderung des Bebauungsplans "Karl-Merkenschlager-Straße" im Be- 2018/025 reich des Grundstückes Fl.Nr. 778/22 der Gemarkung Traunstein im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Satzungsbeschluss 5 Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet an der Chiem- 2018/026 seestraße im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 920 und 913/2 der Gemarkung Wolkersdorf im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB 6 Entwicklung des westlichen Bahnhofareals; Festlegung von Eckdaten 2018/027 für die weitere Planung 7 Kunst- und Kulturzentrum mit Außenanlagen; Sachstandsinformation, 2018/040 Empfehlung für zusätzliche Ausstattung und Nachträge 8 Erweiterung Gärtnerei, Kostenanschlag, Auftragsvergaben 2018/032 9 Städtisches Erlebnis-Warmbad; Aufstellung eines Parkscheinautoma- 2018/022 ten bzw. einer Schrankenanlage 10 Neues Salzsilo am Bauhof 2018/030 11 Festsetzung des Zinssatzes zur Verzinsung des Anlagekapitals 2018/019 12 Erlass einer Stiftungssatzung für die "Geschwister Haselberger´sche 2018/024 Stiftung" 13 Abschluss des Haushaltsjahres 2016; Entlastung 2018/020 14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Januar 2018 15 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Qualitätsstandard für die Mittagsverpflegung und TOP 2 Vergabe der Restmenge Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: I. Erarbeitung des Qualitätsstandards mehrheitlich beschlossen dafür: 11 dagegen: 10 anwesend: 21 1. Dem vom Essengremium erarbeiteten Qualitätsstandard wird als Grundlage für die Ver- pachtung der Mensa der Ludwig-Thoma-Grundschule mit der Maßgabe zugestimmt, dass nur Geflügelprodukte zu 100 % in Bioqualität angeboten werden müssen. Im Übrigen wird von der Festlegung bestimmter Bio-Quoten abgesehen, insgesamt ist jedoch ein möglichst hoher Bioanteil an tierischen Lebensmitteln sowie ein möglichst hoher Biogesamtanteil anzustreben. mehrheitlich beschlossen dafür: 16 dagegen: 5 anwesend: 21 2. Der Portionspreis, der über die Küche an der Ludwig-Thoma-Grundschule erzielt werden darf, wird auf max. 4,50 € pro Schulkindportion festgelegt. mehrheitlich beschlossen dafür: 16 dagegen: 5 anwesend: 21 II. Vergabe der Restmenge Zur Versorgung der Kindertageseinrichtung am Klosterberg, der Kindertageseinrichtung „Balthasar Permoser“ in Kammer sowie der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haslach wird für das Betreuungsjahr 2018/2019 die vertragliche Verlängerungsoption mit der Malteser Hilfsdienst Traunstein gGmbH genutzt. Vergabe der Schulkindbetreuungen an einen freige- TOP 3 meinnützigen Träger (Vollzug der Stadtratsbeschlüsse Nr. 170 und 171/2017) mehrheitlich beschlossen dafür: 18 dagegen: 3 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Mittagsbetreuung an der Ludwig-Thoma-Grundschule und an der Grundschule Haslach wird ohne Vergabeverfahren direkt an das Diakonische Werk Traunstein e. V. vergeben. Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 4 von 9 Die Übergabe der Trägerschaft soll bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 (September 2018) abgeschlossen sein. 2. Dem zukünftigen Träger der Mittagsbetreuung wird ein Fehlbetragsausgleich zugesagt. Die Einzelheiten zur entsprechenden vertraglichen Regelung obliegen der Stadtverwaltung. Änderung des Bebauungsplans "Karl-Merkenschlager- Straße" im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 778/22 der TOP 4 Gemarkung Traunstein im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Traunstein beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Änderung des Bebauungsplans „Karl-Merkenschlager-Straße“ im Bereich des Grundstü- ckes Fl.Nr. 778/22 der Gemarkung Traunstein bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 08.08.2017 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschlie- ßen. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet an der Chiemseestraße im Bereich der Grundstücke TOP 5 Fl.Nrn. 920 und 913/2 der Gemarkung Wolkersdorf im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB mehrheitlich beschlossen dafür: 18 dagegen: 3 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Chiemseestraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 920 und 913/2 der Gemarkung Wolkersdorf auf der Grund- lage des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs des Architekten Oberhuber in der Fassung vom 20.02.2018 mit folgenden Maßgaben: 1. Die Geltungsbereiche des Änderungsplans sind entsprechend den tatsächlich bestehenden Grundstücksgrenzen darzustellen. 2. Die vorhandene Bebauung ist entsprechend dem Katasterplan des Vermessungsamtes dar- zustellen. 3. Das Baufenster auf dem Grundstück Fl.nr. 913/2 ist für den östlichen Baukörper um 9,00 m und für den westlichen Baukörper um 6,00 m nach Norden zu vergrößern. 4. Auf dem Grundstück Fl.nr. 920 ist neben einem Baufenster für das vorhandene Gebäude ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Ausstellungspavillons festzusetzen. Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 5 von 9 5. Hierfür sind die erforderlichen Festsetzungen zu treffen, die ein nicht rechteckiges Gebäude mit einer Wandhöhe von max. 4,0m und einem 30 Grad geneigten Pultdach ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten. Die Beteiligung der Öf- fentlichkeit hat in der Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. Entwicklung des westlichen Bahnhofareals; Festlegung TOP 6 von Eckdaten für die weitere Planung einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die weitere Planung des Bahnhofareals hat auf der Grundlage der vom Büro bgsm vorge- legten Varianten 4.1 und 5.1 für das gesamte Areal zu erfolgen. Dabei ist ein öffentliches Parkhaus einzuplanen sowie die Verlegung der Güterhallenstraße vorzusehen. Als Ge- bietstyp sollte ein „Urbanes Gebiet“ gemäß § 6 a BauNVO festgesetzt werden mit einer Be- bauung bis zu 7 Geschossen und einer GFZ für den östlichen Planbereich zwischen 2,14 und 2,20. Die GFZ für den westlichen Planbereich wird im weiteren Planungsprozess fest- gelegt. 2. Mit den beteiligten Grundstückseigentümern sind städtebauliche Verträge, insbesondere über die Aufteilung der anfallenden Planungskosten, zu schließen. 3. Die Bereitstellung eines angemessenen Anteils von bezahlbarem Wohnraum ist in städte- baulichen Verträgen festzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vor- schläge zur Umsetzung zu erarbeiten. 4. Das Architekturbüro bgsm München wird für die weitere Planung als geeignet angesehen. Ein entsprechendes Angebot ist anzufordern. 5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Gutachten und für die rechtliche Beratung die Rechtsanwaltskanzlei Glock-Lipart-Probst & Partner zu beauftragen. Kunst- und Kulturzentrum mit Außenanlagen; Sach- TOP 7 standsinformation, Empfehlung für zusätzliche Ausstat- tung und Nachträge Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: mehrheitlich beschlossen dafür: 13 dagegen: 8 anwesend: 21 1. Den Ergänzungen zur Ausstattung wird in dem in der Anlage (180212_Ausstattung_Ergänzungen) dargestellten Umfang zugestimmt: - Transponderschließsystem - Graphikschränken - Erweiterung der Ausstellungstafeln - Außenfassadenbeleuchtung - Werbeeinrichtungen Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 6 von 9 mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 1 anwesend: 21 2. Nachfolger Nachträgen wird zugestimmt: Gewerk Metallarbeiten Klosterkirche - Denkmalschutz Nachtragsangebot vom 17.01.18: Geprüfte Nachtragssumme: € 15.976,94 Begründung: s. Sachverhalt Gewerk : Zimmerer – Klosterkirche Denkmal Nachtragsangebot vom 06.02.18 Geprüfte Nachtragssumme : € 7.140,00 Begründung: s. Sachverhalt Gewerk : Erdarbeiten Nachtragsangebot vom 12.02.18 Geprüfte Nachtragssumme : € 12.469,30 Begründung: s. Sachverhalt einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 3. Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Erweiterung Gärtnerei, Kostenanschlag, Auftragsverga- TOP 8 ben einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorbereitung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat:  Dem Kostenanschlag in Höhe von € 543.193,77 für die Erweiterung der Städtischen Gärt- nerei wird zugestimmt. Die Kosten der Kostenberechnung 544.498,58€ betragen.  Nachfolgende Aufträge gemäß den Vergabevorschlägen werden erteilt: 01 Baumeisterarbeiten: An den günstigsten Bieter Fa. Lamminger – Bau GmbH, Waging am See zum überprüf- ten Angebotspreis von € 188.238,00 einschl. 19% MwSt. 02 Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten: An den günstigsten Bieter Fa. Mitterbichler und Krämer GmbH, Traunstein zum über- prüften Angebotspreis von € 117.483,79 einschl. 19% MwSt. Städtisches Erlebnis-Warmbad; Aufstellung eines Park- TOP 9 scheinautomaten bzw. einer Schrankenanlage einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Von der Aufstellung eines Parkscheinautomatens bzw. einer Schrankenanlage am Städtischen Erlebnis-Warmbad wird vorerst abgesehen. Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 7 von 9 TOP 10 Neues Salzsilo am Bauhof einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, den Sperrvermerk auf der Haushaltsstelle 1.6751.9400 aufzuheben. Das Beschaffungsverfahren ist mit Rechtskraft des Haushaltes 2018 einzuleiten, damit das neue Silo bereits in der Winterdienstsaison 2018/19 zur Verfügung steht. Festsetzung des Zinssatzes zur Verzinsung des Anlage- TOP 11 kapitals einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, den Satz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals ab 2018 auf vier Prozent zu senken. Erlass einer Stiftungssatzung für die "Geschwister Ha- TOP 12 selberger´sche Stiftung" einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat die als Anlage beigefügte Stif- tungssatzung für die „Geschwister Haselberger´sche Stiftung“ in der Stadt Traunstein rückwir- kend zum 22.03.1989. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift. TOP 13 Abschluss des Haushaltsjahres 2016; Entlastung einstimmig beschlossen dafür: 20 dagegen: 0 anwesend: 21 persönlich beteiligt: 1 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat nach Art. 102 Abs. 3 der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Januar TOP 14 2018 einstimmig beschlossen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 15 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 8 von 9 zur Kenntnis genommen dafür: 21 dagegen: 0 anwesend: 21 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 01.03.2018 Seite 9 von 9