NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 21.03.2019 Beginn: 15:00 Uhr Ende 16:40 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Hümmer, Christian, Dr. Namberger, Stefan Schneider, Nikolaus Schulz, Karl Thaler, Isabelle Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Stockinger, Monika Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Traunsteiner Liste Graf, Thomas, Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Fuchs, Verena Bayernwelle Südost Pülz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Wittenzellner, Andreas freier Journalist Abwesende und entschuldigte Personen: Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan entschuldigt (private Gründe) Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Aufstellung eines BPl zur Ausweisung eines Allg. Wohngebiets nord- 2019/066 östlich des OT Traunstorf im Bereich zw. der Traunstorfer Straße, der Kreuzstraße und dem Auenweg im vereinf. Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 3 Aufstellung eines BPl für die Grundstücke Fl.Nrn. 721, 721/4, 722/3 2019/079 der Gem. Wolkersdorf u. Fl.Nr. 959 der Gem. Traunstein im Bereich der Schierghoferstraße und der Wolkersdorfer Straße im beschleunig- ten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss 4 Erweiterung des Gewerbegebiets an der Industriestraße; Fortführung 2019/069 der Planung 5 Neubau Kindertageseinrichtung mit Familienzentrum im EG Vonficht- 2019/070 straße in Traunstein Weitere Auftragsvergaben 6 Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Freianlagen; Sach- 2019/062 standsinformation; Nachträge; Vergaben 7 Straßenbeleuchtung: Ausführung der Leuchten bei Neu- und Umbau- 2019/077 maßnahmen 8 Neuer Fußgängersteg über die Traun 2019/078 9 Fahrradstadt Traunstein: Bau eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer 2019/090 im Bereich der Salinenstraße - Kostenentwicklung, Vorfinanzierung und Vergabe der Bauarbeiten 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. Februar 2019 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Aufstellung eines BPl zur Ausweisung eines Allg. Wohngebiets nordöstlich des OT Traunstorf im Bereich TOP 2 zw. der Traunstorfer Straße, der Kreuzstraße und dem Auenweg im vereinf. Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Stadtrat billigt den von der Planungsgruppe Strasser + Partner erarbeiteten Planentwurf einschließlich der Begründung in der Fassung vom 12.03.2019 mit folgenden Änderungen: -der auf der Westseite des Plangebiets erforderliche Entwässerungsgraben ist auf das Grund- stück FlNr. 592 zu verlegen. -die Vorgaben aus dem immissionstechnischen Gutachten der hoock-farny ingenieure vom 11.03.2019 sind als Festsetzungen zu übernehmen. Gleichzeitig billigt der Stadtrat die vorliegenden Endfassungen des hydrotechnischen Gutach- tens des Ingenieurbüros Aquasoli vom 12.03.2019 sowie das Lärm- und Geruchsgutachten des Ingenieurbüros hoock farny ingenieure vom 12.03.2019. Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung sowie die genannten Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszule- gen. Aufstellung eines BPl für die Grundstücke Fl.Nrn. 721, 721/4, 722/3 der Gem. Wolkersdorf u. Fl.Nr. 959 der Gem. TOP 3 Traunstein im Bereich der Schierghoferstraße und der Wolkersdorfer Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 23 dagegen: 1 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Traunstein voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Die Stadt schließt sich den Abwägungen, die im Gutachten des Ingenieurbüros hoock farny zum Immissionsschutz gemacht wurden und die daraus resultierenden Festsetzungen im Bebauungsplan ausdrücklich an. Aus der Sicht der Stadt ist damit die aus dem Verkehrs- lärm ergebende Problematik abschließend und verbindlich gelöst. Die Grundstücke an der Wolkersdorfer Straße sind bereits jetzt fast ausschließlich mit Wohngebäuden bebaut. Bei Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 4 von 9 Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen kann ein ge- sundes Wohnen gewährleistet werden. Nachdem sich die Wolkersdorfer Straße nördlich der geplanten Wohngebiete befindet, können alle Außenwohnbereiche sinnvollerweise auf der schallabgewandten Seite errichtet werden. Bei dem angesprochenen Gewerbebetrieb handelt es sich um eine Nachfolgenutzung ei- nes ehemaligen Zimmereibetriebes. Die Flächen werden derzeit ausschließlich zu Lager- zwecken genutzt. An die Fläche grenzen unmittelbar Wohngebäude an. In der näheren Umgebung befinden sich ausgewiesene Allgemeine Wohngebiete, so dass der Lagerbe- trieb bereits jetzt in seiner maximal möglichen anlagebezogenen Lärmentwicklung limitiert ist. Die vom Bebauungsplan vorgesehenen Wohngebäude befinden sich erheblich weiter abgerückt und sind zudem durch die im Bebauungsplan vorgenommenen Festsetzungen auch gegen diesen Gewerbelärm geschützt. Der Stadtrat schließt sich deshalb der gut- achterlichen Bewertung an. Bei dem angesprochenen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 handelt es sich um ein landwirtschaftliches Nebengebäude, welches nur in den Sommermonaten zum vorüberge- henden Schutz von Weidevieh bestimmt ist. Eine daraus resultierende relevante Lärm- o- der Geruchsbelastung kann aufgrund der geringfügigen Nutzung ausgeschlossen werden. Eine gutachterliche Bewertung wird für nicht notwendig angesehen. Die geplanten Tiefgaragen wurden im Bebauungsplan nicht explizit festgesetzt. Dies ist aus städtebaulicher Sicht auch nicht erforderlich. Eine konkrete schalltechnische Beurtei- lung der Zufahrten ist daher auch nicht möglich. In der Regel sind Lärmbelastungen von Tiefgaragen und deren Zufahrten aber hinzunehmen. Die Zulässigkeit im Einzelfall hat der Bauherr im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren gutachterlich nachzuweisen. 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahme hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10, 13 a BauGB und Art. 23 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 721, 721/4, 722/3 der Gemarkung Wolkersdorf und Fl.Nr. 959 der Gemarkung Traunstein an der Schierghoferstraße bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 18.09.2018 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung dem Einwendungsführer mit- zuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Erweiterung des Gewerbegebiets an der Industriestraße; TOP 4 Fortführung der Planung mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 5 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets an der Indust- riestraße ist auf die in beiliegendem Lageplan dargestellte Fläche in einem Umfang von ca. 9 Hektar zu beschränken. Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist entspre- Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 5 von 9 chend zu überarbeiten, wobei die bisher nicht untersuchten Flächen für die Inanspruchnahme der neuen Kreisverkehrserschließung mit einzubeziehen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der überarbeiteten saP das förmliche Verfahren mit Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 44 Abs. 1 Ziffer 1 BNatSchG ist bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Der Stadtrat geht davon aus, dass bei Abwägung aller Belange die Gewerbegebietsausweisung zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses dient. Neubau Kindertageseinrichtung mit Familienzentrum im TOP 5 EG Vonfichtstraße in Traunstein Weitere Auftragsverga- ben einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, für den Neubau Kindertages- einrichtung mit Familienzentrum im EG Vonfichtstraße nachfolgende Aufträge gemäß den Vergabevorschlägen zu erteilen: 12 Estricharbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Transportbeton – Traunstein GmbH , Traunstein zu dem überprüften Angebotspreis von 25.794,86 € einschl. 19 % MwSt. 13 Schlosserarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Schlosserei Flunk GdbR, Traunreut zu dem überprüften Angebotspreis von 192.627,26 € einschl. 19 % MwSt. 14 Sonnenschutz an den günstigsten Bieter Fa. Stieber Rolladenbau GmbH, Bad Reichenhall zu dem überprüften Angebotspreis von 36.779,33 € einschl. 19 % MwSt. 15 Trockenbauarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Planotec Innenausbau GmbH, Tüßling zu dem überprüften Angebotspreis von 111.983,84 einschl. 19 % MwSt. 16 Landschaftsbau an den günstigsten Bieter Fa. Kellerer Garten- u. Landschaftsbau GmbH, Surberg zu dem überprüften Angebotspreis von 120.913,34 € einschl. 19 % MwSt. Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche mit Freianlagen; TOP 6 Sachstandsinformation; Nachträge; Vergaben mehrheitlich beschlossen dafür: 16 dagegen: 8 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: 1. Nachfolgende Gewerke sind lt. den Vergabevorschläge zu vergeben: Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 6 von 9 a. Gewerk: Schließanlagen € 31.402,85 € gültige Angebote: wirtschaftlichster Anbieter: b. Gewerk: Lose Möblierung € 26.695,19 € gültige Angebote: 3 wirtschaftlichster Anbieter: c. Gewerk: Schlosser Freianlagen: 45.597,71 € gültige Angebote: 3 Wirtschaftlichster Anbieter: Fa. Majerus GmbH & Co. KG, Tacherting d. Gewerk: Putz Innen: 165.673,91 € gültige Angebote: 5 Wirtschaftlichster Anbieter: Jakob Schnitzer + Sohn Stuckgeschäft GmbH, 86150 Augsburg 2. Nachfolgendem Nachträgen wird zugestimmt:  Gewerk Baumeister (NV 16 - 21): Geprüfte Nachtragssumme: 109.136,61 €  Gewerk Regalanlage (NV 02) : Geprüfte Nachtragssumme: 2.438,92 €  Elektroinstallation (NV 05) Geprüfte Nachtragssumme: 1.009,89 € 3. Die Aufhebung der Ausschreibung für den Teilausbau der Ludwigstraße wird zur Kennt- nis genommen 4. Die Darstellung der Kostenentwicklung wird zur Kenntnis genommen. 5. Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen. 6. Die Baumaßnahme wird wie geplant durchgeführt. Straßenbeleuchtung: Ausführung der Leuchten bei Neu- TOP 7 und Umbaumaßnahmen einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Bei Neubaumaßnahmen oder dem Gesamtumbau von Straßenzügen sollen zur Straßenbe- leuchtung zukünftig Leuchten mit folgenden Merkmalen zum Einsatz kommen: Leuchtentyp: Laternix Leuchtmittel: Reflektor Lichtfarbe: 3000k Abdeckung: Klarglas Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 7 von 9 TOP 8 Neuer Fußgängersteg über die Traun einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Planungsausschuss und Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Der Lösungsvorschlag des Büros für Ingenieur-Architektur Dietrich für einen Steg über die Traun wird zur Kenntnis genommen. 2. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung (Grundeigentum, Wasserrecht, Na- turschutz) sollen kostenneutral geprüft werden. 3. Fördermöglichkeiten für eine Realisierung der Maßnahme sollen ermittelt werden. 4. Der Viaduktsteg soll unabhängig von der Untersuchung zu einer möglichen neuen Brücke in jedem Fall erhalten bleiben. Fahrradstadt Traunstein: Bau eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer im Bereich der Salinenstraße - Kosten- TOP 9 entwicklung, Vorfinanzierung und Vergabe der Bauarbei- ten mehrheitlich beschlossen dafür: 22 dagegen: 2 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Einer Vorfinanzierung der von der Straßenbauverwaltung zu tragenden Kosten für eine Erneuerung des Deckenbaus der Salinenstraße zwischen der Reiffenstuelstraße und der St. Oswaldstraße und der damit zusammenhängenden Kosten wird zugestimmt. Eine entspre- chende Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt soll abgeschlossen werden. 2. Die für die Vorfinanzierung erforderlichen Mittel in Höhe von 265.000.- € werden im Nach- tragshaushalt bereitgestellt. 3. Der Auftrag für die Ausführung der Baumaßnahme wird an die Firma Swietelsky zum Ange- botspreis von 382.240,36 € vergeben. 4. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 68.000.- € werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. Februar TOP 10 2019 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 8 von 9 TOP 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2019 Seite 9 von 9