NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 11.04.2019 Beginn: 15:00 Uhr Ende 17:15 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Kegel, Christian Oberbürgermeister UW Haider, Ernst Kaiser, Josef Lay, Ursula Rieder, Albert Steinmetz, Uwe bis 17.00 Uhr CSU Fuchs, Christa Harrecker, Ernst Hümmer, Christian, Dr. Schneider, Nikolaus Schulz, Karl Thaler, Isabelle Zillner, Hans 2. Bürgermeister SPD Forster, Peter Hinterschnaiter, Josef Sattler, Robert Stockinger, Monika Wiesholler-Niederlöhner, Waltraud 3. Bür- ab 15.45 Uhr germeisterin Bündnis 90 / Die Grünen Hadulla, Stephan bis 15.20 Uhr Mörtl-Körner, Walburga Schott, Wilfried Stadler, Thomas Wörner, Wolfgang ab 15.20 Uhr Traunsteiner Liste Graf, Thomas, Dr. med. Hoernes, Ulrike Schriftführer/in Macho, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Dendorfer, Reinhold Fischer, Gerhard Stadtförster (zu TOP 6) Glaßl, Bernhard Hechfellner, Klaus Hohenschutz, Stephan Westermeier, Carola Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Fuchs, Verena Bayernwelle Südost Pülz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Wittenzellner, Andreas freier Journalist Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Namberger, Stefan entschuldigt (berufliche Gründe) Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 2 von 10 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat durch Herrn Ste- 2019/085 phan Hadulla 3 Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates und Eidesleis- 2019/086 tung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Wolfgang Wörner, wohnhaft Gamskogelstraße 16, Traunstein 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt 2019/087 Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfas- sungsrechts; Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen 5 Geplanter Bildungscampus am Bahnhofsgelände West 2019/104 6 Vorstellung des Jahresberichts 2018 der Städtischen Forstverwaltung 2019/094 und der Geschwister Haßlberger`schen Stiftung 7 Städt. Musikschule, Gesamtsanierung; Ermächtigung der Verwaltung 2019/105 zur Beauftragung der Projekt- und Fachplaner 8 Städt. Kläranlage, Sanierung / Erweiterung Betriebsgebäude 2019/107 9 Kanalunterhalt 2019 - Kanalgrundstücksanschlüsse 2019/095 10 Anpassung der Mieten für Dauerstellplätze in den städtischen Par- 2019/100 keinrichtungen 11 Neuabschluss von Konzessionsverträgen zur Versorgung mit Strom 2019/111 und Gas im Stadtgebiet Traunstein mit der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG 12 Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für 2019/073 Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebührensatzung) 13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. März 2019 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 3 von 10 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat TOP 2 durch Herrn Stephan Hadulla einstimmig beschlossen dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 Nach Vorberatung im Hauptausschuss stellt der Stadtrat die Amtsniederlegung von Herrn Ste- phan Hadulla fest. Der Stadtrat dankt Herrn Stephan Hadulla für seine ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremien der Stadt Traunstein. Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates und Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn TOP 3 Wolfgang Wörner, wohnhaft Gamskogelstraße 16, Traunstein zur Kenntnis genommen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen TOP 4 Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 1. Der Stadtrat stimmt den personellen Änderungen in der Besetzung des Kultur- und Sportausschusses, Umweltausschusses, Planungsausschusses und Finanzausschus- ses zu. 2. Der Stadtrat stimmt der personellen Änderung in der Besetzung der Arbeitsgruppe „Energie & Klimaschutz“ zu. 3. Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Herrn Wolfgang Wörner als Referent für den Aufgabenbereich „Schwimmbad“ zu. Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 4 von 10 TOP 5 Geplanter Bildungscampus am Bahnhofsgelände West mehrheitlich beschlossen dafür: 21 dagegen: 2 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Planungsausschuss beschließt der Stadtrat: 1. Die Große Kreisstadt Traunstein begrüßt die Gründung des „Campus berufliche Bildung Chiemgau“ durch den Landkreis und unterstützt die Gründung. 2. Der Standort des „Campus berufliche Bildung Chiemgau“ soll im Bahnhofsgelände-West sein. 3. Der Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (Vorlagennummer 2018/147) wird geändert. Als Gebietstyp soll ein Sondergebiet „Bil- dungscampus“ festgesetzt werden. Der Planumgriff wird auf den heutigen Pendlerpark- platz (Fl.Nrn. 838/2 und 794/122) erweitert (s. beigefügter Lageplan). 4. Landkreis und Stadt vereinbaren eine enge Kooperation für die notwendigen Planungs- schritte. Die Stadt wird sich auf der Grundlage des ihr vom Bundeseisenbahnvermögen zugesagten Ankaufsrechts darum bemühen, dass der Landkreis die Flächen des Bun- deseisenbahnvermögens direkt von dort erwerben kann. 5. Der anliegende Dringlichkeitsantrag von Stadtrat Dr. Hümmer wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Vorstellung des Jahresberichts 2018 der Städtischen TOP 6 Forstverwaltung und der Geschwister Haßlberger`schen Stiftung einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Umweltausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Von der Berichterstattung wird Kenntnis genommen, mit den Zielsetzungen besteht weiter Einverständnis. Städt. Musikschule, Gesamtsanierung; Ermächtigung TOP 7 der Verwaltung zur Beauftragung der Projekt- und Fach- planer mehrheitlich beschlossen dafür: 23 dagegen: 1 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Ermittlung der Kosten für die Gesamtsanierung der städt. Musikschule die erforderlichen Auftragsvergaben an die Objekt- und Fach- planer vorzunehmen. 2. Eine endgültige Entscheidung über die Gesamtsanierung wird nach Vorliegen belastba- rer Zahlen getroffen. Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 5 von 10 Städt. Kläranlage, Sanierung / Erweiterung Betriebsge- TOP 8 bäude mehrheitlich beschlossen dafür: 16 dagegen: 8 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage vorliegt. TOP 9 Kanalunterhalt 2019 - Kanalgrundstücksanschlüsse einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Die Fa. Swietelsky Bau GmbH Traunstein hat unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zum Angebotspreis von 198.626,73 € incl. Mehrwert- steuer wird sie mit den Arbeiten für die Kanalgrundstücksanschlüsse und den Kanalunterhalt für das Jahr 2019 beauftragt. Anpassung der Mieten für Dauerstellplätze in den städti- TOP 10 schen Parkeinrichtungen einstimmig beschlossen dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23 Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Zum 1. Juni 2019 werden die monatlichen Mieten für Dauerstellplätze wie folgt angepasst: 1. P1 – Parktunnel Bahnhof 65,00 Euro brutto (= 54,62 Euro netto) im 2. UG, ohne dass ein fester Stellplatz zuge- wiesen ist. 2. P4 – Parkhaus Scheibenstraße (ohne feste Stellplatzzuweisung) Kfz-Einstellplatz im Gebäude 35 Euro brutto (= 29,41 Euro netto) Motorrad/Rollerstellplatz 20 Euro brutto (= 16,81 Euro netto) 3. Außenstellplatz Scheibenstraße 35 Euro brutto (= 29,41 Euro netto) 4. P2 – Parkgarage Rathaus 65,00 Euro brutto (= 54,62 Euro netto) in Parkdeck 1 oder 2, ohne dass ein fester Stell- platz zugewiesen ist. Neuabschluss von Konzessionsverträgen zur Versor- TOP 11 gung mit Strom und Gas im Stadtgebiet Traunstein mit der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 6 von 10 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat: Dem Abschluss von Verträgen über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom bzw. Gas im Stadtgebiet gemäß den beigefügten Ent- würfen wird zugestimmt. Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kosten- ersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilli- TOP 12 gen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrge- bührensatzung) einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Stadtrat, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuer- wehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebührensatzung) in nachfolgender Fassung mit Wir- kung zum 01.05.2019 zu erlassen. Satzung der Stadt Traunstein über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und an- dere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebüh- rensatzung) Die Stadt Traunstein erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz – BayFwG- (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 278) §1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Stadt Traunstein erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwen- dungsersatz für insbesondere folgende Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren: 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen, 3. Ausrücken nach vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung bzw. bei Falschalarmierung durch private Brandmeldeanlagen, 4. Ausrücken nach einem Notruf, den ein Sicherheitsdienst trotz fehlender Anhalts- punkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war, 5. Ausrücken zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerweh- ren die Aufwendungen nach Art. 28 Abs. 2 Nrn. 1, 2 oder 4 BayFwG ersetzt verlan- gen können, eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist, 6. Aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 7 von 10 (2) Die Stadt Traunstein erhebt im Rahmen des Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Kostenersatz für folgende freiwillige Leistungen ihrer Feuerwehren: 1. Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehö- ren, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes ergibt sich aus den Pauschalsätzen für Strecken- (§ 2), Ausrückestunden- (§ 3) und Personalkosten (§ 4). Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in dieser Satzung enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sät- ze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung gel- tend gemacht. (5) Werden der Stadt Traunstein von Dritten für deren Inanspruchnahme bei Feuerweh- reinsätzen Kosten berechnet, werden diese als eigener Aufwand weiterverrechnet, so- weit dem Grunde nach ein Aufwendungsersatz besteht. §2 Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für: 1. Tanklöschfahrzeug (TLF) 7,80 € 2. Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16) 5,90 € 3. Löschgruppenfahrzeug (LF 20/20) 7,70 € 4. Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) 7,70 € 5. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 4,70 € 6. Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik ohne Atemschutz (TSF-L) 4,50 € 7. Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik mit Atemschutz (TSF-L) 5,00 € 8. Drehleiter (DLK 23/12) 9,80 € 9. Rüstwagen Kran (RW-K) 13,60 € 10. Versorgungslastkraftwagen (Vers) 3,40 € 11. Gerätewagen Atemschutz (GW-A) 5,00 € 12. Mannschaftsbus 0,60 € 13. Einsatzleitwagen (ELW) 2,10 € 14. Kommandowagen (KdoW) 2,60 € §3 Ausrückestundenkosten Ausrückestundenkosten werden für den Einsatz bzw. die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahr- zeuge, einschließlich der technischen Ausrüstung, erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen für: 1. Tanklöschfahrzeug (TLF) 93,30 € Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 8 von 10 2. Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16) 119,70 € 3. Löschgruppenfahrzeug (LF 20/20) 143,00 € 4. Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) 72,50 € 5. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 54,00 € 6. Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik ohne Atemschutz (TSF-L) 87,90 € 7. Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik mit Atemschutz (TSF-L) 109,20 € 8. Drehleiter (DLK 23/12) 233,70 € 9. Rüstwagen Kran (RW-K) 187,40 € 10. Versorgungslastkraftwagen (Vers) 28,10 € 11. Gerätewagen Atemschutz (GW-A) 256,20 € 12. Mannschaftsbus 11,40 € 13. Einsatzleitwagen (ELW) 31,70 € 14. Kommandowagen (KdoW) 13,00 € Als Ausrückezeit gilt die Zeit vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wieder- einrücken. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. §4 Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrü- cken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Die Personalkosten betragen: 1. Für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (alle Dienstgrade) 24,00 €/Stunde, 2. für hauptamtliches Personal das anrechenbare tarifliche Leistungsentgelt, 3. für Sicherheitswachen, werden je Person/Stunde die in § 11 Abs. 5 AVBayFwG genann- ten Entschädigungssätze erhoben. Ein möglicher Verdienstausfall von ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden ist den Perso- nalkosten hinzuzurechnen. §5 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr bzw. deren Ausrüstung in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §6 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zah- lung fällig. §7 Inkrafttreten Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 9 von 10 Die Satzung tritt am 01.05.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Traunstein vom 06.05.2007 außer Kraft. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. März TOP 13 2019 einstimmig beschlossen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 14 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen dafür: 24 dagegen: 0 anwesend: 24 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 11.04.2019 Seite 10 von 10