NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 10.12.2020 Beginn: 16:30 Uhr Ende 20:00 Uhr Ort: im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein (Raum A 1.34, 1. Stock) ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 19.00 Uhr Schneider, Nikolaus bis 19.20 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Rausch, Valentin Schott, Wilfried bis 19.30 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Forster, Peter Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister bis 19.45 Uhr Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Bulka, Manfred Burghartswieser, Maximilian Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Kohn, Joachim, Dr. Schneider, Eva Schwäbisch, Elmar Spiegelsberger, Gerhard Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: Bündnis 90 / Die Grünen Nepper, Patrick, Dr. entschuldigt (private Gründe) SPD/Die Linke Bödeker, Nils entschuldigt (private Gründe) Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 2 von 8 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 8. Änd. des FlNPl der Stadt Traunstein zur Erweit. des best. Gewer- 2020/257 begeb. Wolkersdorf a. d. Schmidhamer Str.; Beschlussfass. über das Ergebnis der Beteilig. der Behörden, sonst. Träger öffentl. Belange und der Öffentlichkeit sowie Festellungsbeschluss 3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Be- 2020/255 reich des Grundstückes Fl.Nr. 190/15 der Gemarkung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße 4 Aufstellung/Änderung des Bebauungsplans Oberhaid im Bereich des 2020/256 Grundstücks Fl.Nr. 97/27 der Gemarkung Haslach (Rauschbergstraße 37) im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbe- schluss 5 Sachantrag der Unabhängigen Wähler Traunstein - verkehrliche Neu- 2020/243 ausrichtung des Maxplatzes 6 Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit; Gemein- 2020/202 samer Datenschutzbeauftragter (DSB) der Städte, Märkte und Ge- meinden im Landkreis Traunstein 7 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. November 2020 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 3 von 8 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters - zur Kenntnis genommen - 8. Änd. des FlNPl der Stadt Traunstein zur Erweit. des best. Gewerbegeb. Wolkersdorf a. d. Schmidhamer Str.; TOP 2 Beschlussfass. über das Ergebnis der Beteilig. der Be- hörden, sonst. Träger öffentl. Belange und der Öffent- lichkeit sowie Festellungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendun- gen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Wasserwirtschaftsamt Traunstein Die ursprünglich vorgebrachten Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 24.09.2020 gewürdigt. Der Stadtrat hält an diesem Ergebnis voll inhaltlich fest. Die nochmals angesprochene Beseitigung des Niederschlagswassers wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens geregelt. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde Entsprechend der vorliegenden gutachterlichen Bewertung des Sachverständigenbüros Hoock & Partner wird der Immissionskonflikt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen durch den Stadtrat ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen, welcher ausschließ- lich einen Betrieb für Garten- und Landschaftsbau sowie ein entsprechendes Betriebs- leiterwohnhaus vorsehen wird. Das Hoock & Partner Sachverständigenbüro stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der geplante Garten- und Landschaftsbaubetrieb in keinem Kon- flikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche steht und dass die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses im Gel- tungsbereich des Bebauungsplans keine Gefährdung der Betriebsabläufe bzw. des Be- standsschutzes der benachbarten Gewerbebetriebe darstellen wird. 2. Nach Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Be- lange und der Öffentlichkeit stellt der Stadtrat den Plan zur 8. Änderung des Flächennut- zungsplans der Stadt Traunstein einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.09.2020, fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Regierung von Oberbayern einzuho- len. Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 4 von 8 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans TOP 3 für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 190/15 der Ge- markung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Be- reich des oben genannten Grundstücks auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen des Büros Brüderl vom 20.11.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschrif- ten des Baugesetzbuches durchzuführen. Aufstellung/Änderung des Bebauungsplans Oberhaid im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 97/27 der Gemarkung TOP 4 Haslach (Rauschbergstraße 37) im Vereinfachten Ver- fahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendun- gen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Einwendung der Nachbarn Entgegen der Aussagen der Anlieger sind in der Umgebungsbebauung nicht nur Einfamili- enhäuser vorhanden. Das Baugrundstück selbst sowie die nördlich und westlich angren- zenden Grundstücke sind bereits jetzt mit entsprechenden Geschosswohnungsbauten be- baut. Das Gebäude auf dem Baugrundstück wird bereits seit Jahrzehnten gewerblich bzw. freiberuflich genutzt. Der Stadtrat verkennt nicht, dass die Verkehrsbelastung auf der Hochfellnstraße, aber auch insgesamt im Stadtgebiet erheblich zugenommen hat. Vorliegend ist das Baugrund- stück bereits jetzt bebaut und könnte im Rahmen des Bestandsschutzes auch intensiv ver- kehrlich genutzt werden. Nachdem das geplante Vorhaben überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden wird, dürfte sich dadurch nur eine geringe verkehrliche Zunahme ergeben. Im Übrigen kann die Nutzung der Hochfellnstraße auch zunehmend mit LKWs und gege- benenfalls auch unter Nichteinhaltung der verfügten Geschwindigkeitsbeschränkungen na- türlich nicht dem Baugrundstück angelastet werden. Die vom Bauvorhaben entstehenden Emissionen wurden durch das Sachverständigenbüro Hoock & Partner beurteilt und für zumutbar angesehen. Die befürchtete Einschränkung hinsichtlich Belüftung, Belichtung und Besonnung wird als noch zumutbar angesehen. Das Gebäude hält die nach der Bayerischen Bauordnung er- forderlichen Abstandsflächen ein und grenzt sowohl an der West- als auch an der Ostseite an die Rauschbergstraße bzw. an die Bahnlinie an. Zu den angrenzenden südlichen und nördlichen Nachbarn steht das Gebäude mit seiner Schmalseite und ist auch in der Höhe gestaffelt. Natürlich wird nicht verkannt, dass es sich um eine nicht unerhebliche Nachver- dichtung handelt. Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme darauf hinge- wiesen, dass die vorliegende Planung den raumordnerischen Erfordernissen „Innen- vor Außenentwicklung“ und des Flächensparens im Sinne des Landesentwicklungsprogramms entspricht. Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 5 von 8 Entsprechend den Bestimmungen der städtischen Entwässerungssatzung hat der Bauwer- ber anfallendes Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück schadlos zur Versickerung zu bringen. Selbstverständlich ist dabei zu beachten, dass die Nachbarschaft in keiner Weise gefährdet wird. Es ist dabei auch sicherzustellen, dass Niederschlagswasser bei Extremer- eignissen auf dem Grundstück zurückgehalten wird, um damit die angrenzenden Grund- stücke vor Überflutung bei Starkregen zu schützen. Ein dementsprechender Nachweis ist im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens gegenüber der Stadt zu füh- ren. Die befürchtete Zunahme einer massiven Funkbelastung durch weitere WLAN-Access- Punkte kann nicht Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung sein. Solche „Beeinträch- tigungen“ sind im Rahmen einer nachbarschaftlichen Bebauung hinzunehmen. DB Immobilien sowie Eisenbahnbundesamt Die von der DB Immobilien sowie vom Eisenbahnbundesamt vorgebrachten allgemeinen Hinweise zum Bauen entlang einer Bahntrasse werden zur Kenntnis genommen. Der In- vestor hat diese im Rahmen der Bauausführung eigenverantwortlich unbedingt zu beach- ten. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde Das Landratsamt Traunstein weist zu Recht darauf hin, dass durch die unmittelbare Nähe der Bahnlinie eine gravierende Überschreitung der Orientierungswerte für den Lärmschutz gegeben ist und deshalb eine Wohnbebauung in dieser hochbelasteten Situation grund- sätzlich zu vermeiden wäre. Trotz dieser Gegebenheiten möchte der Stadtrat an dem vorgegebenen Standort allerdings auch eine Wohnbebauung realisieren. Die umliegende Bebauung stellt ein Allgemeines Wohngebiet dar, so dass eine ausschließliche gewerbliche Nutzung nicht sinnvoll er- scheint. Zudem besteht in der Stadt Traunstein ein erheblicher Bedarf an Wohnungen. Für die höchstbelasteten Bereiche unmittelbar an der Bahnlinie ist eine freiberufliche oder ge- werbliche Nutzung vorgesehen. Das vorliegende immissionsschutztechnische Gutachten hat diese Problematik gesehen und dargestellt, dass durch die Umsetzung von geeigneten baulichen bzw. architektonischen Lärmschutzmaßnahmen (z. B. vorgehängte Glasfassa- den, verglaste Loggien oder andere Lärmschutzmaßnahmen) gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sichergestellt werden können. Auch kann gewährleistet werden, dass die Schalldämmung der Außenbauteile der Gebäude (insbesondere Fenster) für den vorgese- henen Schutzzweck ausreichend dimensioniert sind. Die Schaffung von aktiven Schall- schutzmaßnahmen scheidet aufgrund der unmittelbaren Nähe sowie der räumlich beeng- ten Verhältnisse aus. Der vom Landratsamt geforderte Erschütterungsschutz ist selbstverständlich zu beachten und kann im Detail erst im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nachwiesen und geregelt werden. Die in der Vergangenheit genehmigten Bauten in ähnlicher Lage (letzt- mals Bauvorhaben der Lebenshilfe) haben bewiesen, dass ein baulicher Erschütterungs- schutz technisch machbar ist. Die DB Immobilien sowie das Eisenbahnbundesamt haben in ihren Stellungnahmen hin- sichtlich der Einhaltung der 26. BImSchV keine Bedenken angemeldet. Der Mindestab- stand von 10 m bis zur Gleismitte wird durch die Bebauung eingehalten. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde Nach den bisherigen Erkenntnissen dürften im Planbereich Fledermäuse und Gebäudebrü- Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 6 von 8 ter nicht vorhanden sein. Vor Abbruch des vorhandenen Gebäudes hat der Eigentümer aber nochmals eine Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit dieser Arten- gruppen durchzuführen. Die angesprochenen Mindestqualitäten der vom Bebauungsplan vorgesehenen Baum- pflanzungen wird die Stadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens fordern. 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10, 13 a BauGB und Art. 23 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan für die Aufstellung/Änderung des Bebauungsplans Oberhaid im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 97/27 der Gemarkung Haslach (Rauschbergstraße 37) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 02.04.2020 als Satzung. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mitzuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Sachantrag der Unabhängigen Wähler Traunstein - ver- TOP 5 kehrliche Neuausrichtung des Maxplatzes einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein geeignetes und rechtssicheres Konzept für eine Neu- ordnung der verkehrlichen Nutzungen an und um den Maxplatz auf Grundlage des UW-Antrags zu erarbeiten, das in einem Testlauf im Frühsommer 2021 erprobt wird. Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenar- TOP 6 beit; Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter (DSB) der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Traunstein einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Die Stadt Traunstein bestellt Herrn Daniel Dußmann mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021 zum Datenschutzbeauftragten. Herr Dr. Kohn wird mit Wirkung zum selben Tage als Datenschutz- beauftragter abberufen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. No- TOP 7 vember 2020 einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 7 von 8 TOP 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - - zur Kenntnis genommen - Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 10.12.2020 Seite 8 von 8