NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Mittwoch, 17.03.2021 Beginn: 16:30 Uhr Ende 19:55 Uhr Ort: im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein (Raum A 1.34, 1. Stock) ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian CSU Baur, Konrad bis 19.40 Uhr Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 19.00 Uhr Schneider, Nikolaus Schreiber, Simon Schulz, Karl bis 19.15 Uhr/ab 19.25 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin Schott, Wilfried Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Burghartswieser, Maximilian Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Prams, Andreas Resch, Christina Rupprich, Marion Schmid, Florian Schneider, Eva Spiegelsberger, Gerhard Westermeier, Carola Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Weichold, Tanja OVB Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Thaler, Isabelle entschuldigt (berufliche Gründe) Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne entschuldigt (berufliche Gründe) Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans für den Be- 2021/054 reich des Grundstücks Fl.Nr. 190/15 der Gemarkung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss 3 Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) 2021/051 für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1190 der Gemarkung Kammer im Ortsteil Neuhausen; Satzungsbeschluss 4 Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2021/053 959 der Gemarkung Traunstein an der Schierghoferstraße / Wolkers- dorfer Straße im Verfahren nach § 13 a BauGB 5 Städtische Kläranlage Traunstein; Optimierung der Nachklärbecken 2021/018 mit Zulauf- und Rückschlammverteilung - Vergabe der Ingenieurleis- tung 6 Städtische Kläranlage Traunstein: Errichtung eines Feinrechens und 2021/036 Erneuerung des Sandfangräumers mit Nachrüstung eines Sandwä- schers 7 Bestellung eines Kassenverwalters und seines Stellvertreters 2021/040 8 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019; Prüfbericht und Empfeh- 2020/259 lung zur Feststellung der Jahresrechnung an den Stadtrat 9 Empfehlung zur Benennung einer Stellvertretung für den Vorsitzenden 2020/260 des Rechnungsprüfungsausschusses an den Stadtrat 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04. Februar 2021 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters Keine Bekanntgaben. Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungs- plans für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 190/15 der TOP 2 Gemarkung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: 1.1 SG Stadtentwässerung Mit dem Vorhabenträger wurde mittlerweile eine Lösung zum Thema Erschließung erarbei- tet. Die Maßnahme ist im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt und im Durchfüh- rungsvertrag verankert. 1.2 SG Straßenbau Mit dem Vorhabenträger wurde mittlerweile eine Lösung für den Ausbau in der für den zu erwartenden Verkehr ausreichenden Breite abgestimmt. 1.3 Stabstelle Strategie, nachhaltige Stadtentwicklung und Klimaschutz Die Stellungnahme mit dem Wunsch nach einer Regelung zu einer Dach- und Fassaden- begrünung wird zur Kenntnis genommen. Eine extensive Begrünung der zulässigen Flach- dächer wird im Bebauungsplan vorgeschrieben. Da für das konkrete Vorhaben die Wei- ternutzung einer andernorts nutzlos gewordenen Halle vorgesehen ist, kann aus Gründen der Standsicherheit ein generelles Gebot zur Dachbegrünung auch auf geneigten Dächern nicht in Betracht gezogen werden. Eine Fassadenbegrünung ist sowohl am Betriebsge- bäude als auch am Betriebsleiterwohnhaus vorgesehen. Da deren qualitative und quantita- tive Ausgestaltung noch nicht festgelegt werden kann, wird die Fassadenbegrünung als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen 1.4 Regierung von Oberbayern Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den Belangen von Natur und Landschaft sowie des Lärmschutzes wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden in der weite- ren Planung Rechnung getragen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.5 Gemeinde Grabenstätt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wenngleich nach § 2 Abs. 2 BauGB die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind, steht hier eine aus- gereifte Planung für ein dringendes Vorhaben auf der einen Seite, einer Absichtsbekun- dung auf der anderen Seite gegenüber. Inwieweit die Planungsabsicht der Gemeinde Aus- sicht auf Verwirklichung haben ist derzeit nicht abschätzbar. Im Übrigen steht die vom Be- bauungsplan vorgesehene gewerbliche Nutzung auch einem Gewerbegebiet auf dem Ge- Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 4 von 9 biet der Gemeinde Grabenstätt nicht grundsätzlich entgegen. Daher wird durch die Aufstel- lung des Bebauungsplans das Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB nicht verletzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.6 Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz- und Abfallrecht Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde durch das Sachverständigenbüro Hoock & Partner, Landshut, mit Datum vom 08.03.2021 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dabei wurden Lärmprognoseberechnungen zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durchgeführt, die durch den im Geltungsbereich vorgesehenen Garten- und Landschafts- baubetrieb an den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld zu erwarten sind. Die prognostizierten anlagenbezogenen Beurteilungspegel wurden mit den im Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 genannten Orientierungswerten bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen, um zu überprüfen, ob der Untersuchungsbereich der vorgesehenen Nut- zungsart zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rah- men der Bauleitplanung zu verletzen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein lärmimmissionsschutzfachlicher Konflikt zwischen der geplanten gewerblichen Nutzung und den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen im Planungsumfeld zu erwarten ist. Da die im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegten Betriebstätigkeiten ausschließlich während der Tagzeit stattfinden werden, ist ein Nachtbetrieb zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausgeschlossen. Des Weiteren wurden Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärmimmissio- nen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung bzw. insbesondere am geplanten Betriebsleiterwohnhaus durch die nordöstlich des Plangebiets bestehenden Gewerbebe- triebe hervorgerufen werden. Ziel dabei war es, den Nachweis zu führen, dass der An- spruch der geplanten schutzbedürftigen Nutzung auf Schutz vor schädlichen Umweltein- wirkungen durch Geräusche zu keiner Einschränkung der praktizierten Betriebsabläufe o- der gar zu einer Gefährdung des Bestandsschutzes dieser Betriebe führen kann. Die prog- nostizierten Beurteilungspegel wurden mit den im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet genannten Orientierungswerten verglichen. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das Heranrücken der schutzbedürftigen Nachbarschaft die praktizierten Be- triebsabläufe der benachbarten gewerblichen Nutzungen nicht einschränkt bzw. gefährdet. Die vorliegende Bauleitplanung führt somit zu keiner unzulässigen Konfliktverlagerung auf ein nachgelagertes Genehmigungsverfahren. Die Schallschutzziele im Städtebau sind als erfüllt anzusehen. 1.7 Landratsamt Traunstein – Naturschutz Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Eingriffsbereich wurde in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde neu definiert. Alle Minimierungsmaßnahmen wurden dabei einbezogen und die Eingriffsfläche neu ermit- telt. Der Ausgleich wird in ausreichendem Umfang nachgewiesen. Das zu verwendende Saatgut wird benannt. Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden erarbeitet und dem Entwurf des Bebauungsplans beigefügt. Im Umweltbericht wird das Kapitel „Tiere“ in ausreichendem Umfang abgearbeitet. Die Satzung wird dahingehend ergänzt, dass für die Maßnahmen 11.3-11.9 Artenschutz- recht (neue Nummerierung: V3-V6 und CEF1-CEF4) von einem ökologisch geschulten Fachplaner Durchführungsprotokolle anzufertigen und diese der Unteren Naturschutzbe- hörde zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist eine Planänderung nicht veranlasst. 1.8 Landratsamt Traunstein – Kreisstraßenverwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Soweit die Kreisstraße von Erschlie- ßungsmaßnahmen betroffen sein wird, erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung der Stadt Traunstein mit der Kreisstraßenverwaltung. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 5 von 9 Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.9 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da es sich beim Plangebiet überwiegend um wiederverfüllte Kiesabbauflächen handelt, dürfte mit Bodendenkmälern kaum zu rech- nen sein. Vorsorglich wird dennoch ein Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG in den Bebauungsplan aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.10 Wasserwirtschaftsamt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zum Grundwasser wird zur Kenntnis genommen. Die Versorgung mit Trink- wasser kann durch Anschluss an das ausreichend leistungsfähige städtische Trinkwasser- netz sichergestellt werden. Die Gefahren durch Sturzfluten infolge von Starkniederschlägen dürften im Plangebiet nicht sehr hoch einzuschätzen sein, da weder ein Oberflächengewässer in der Nähe vorhanden ist, noch die Oberflächenneigungen in der Umgebung besonders hoch sind. Es wird im Weiteren vielmehr darauf zu achten sein, dass durch die Wiederverfüllung der angrenzen- den Flächen keine für das Plangebiet ungünstigen Verhältnisse entstehen. Das Schmutzwasser wird durch Anschluss an die städtische Kanalisation beseitigt. Zur Beseitigung des Niederschlagswassers wird ein Antrag auf Erteilung einer wasser- rechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG zur Versickerung von Niederschlagswasser durch den Vorhabenträger gestellt. Die Planung hierzu wird laufend mit dem Wasserwirt- schaftsamt Traunstein abgestimmt. Der Antrag wird parallel zur Aufstellung des Bebau- ungsplans gestellt. Von einer Darstellung des Entwässerungskonzepts im Bebauungsplan wird daher abgesehen. Der Hinweis auf die für die Entsorgung des vorhandenen Z.1.1-Auffüllmaterials einzuhal- tenden Bestimmungen wird zur Kenntnis genommen. Erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden sind nicht bekannt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.11 Bund Naturschutz in Bayern e.V. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei der Eingriffsfläche handelt es sich um eine wiederverfüllte Kiesgrube, bei der es keinen Rekultivierungsplan gibt. Der Grundsatz B V 6.4.1.G im Regionalplan besagt, dass die Art der Folgenutzung für jedes Abbaugebiet in einem mit den zuständigen Fachbehörden ab- gestimmten Gesamtkonzept festgelegt werden soll. Die neue Planung kann als Nachfolgeplanung der Kiesgrube angesehen und der derzeitige Zustand als Ausgangslage betrachtet werden. Ein bisher nicht geforderter Ausgleich für den Kiesabbau kann nicht nachträglich dem neuen Grundstücksbesitzer auferlegt werden. Artenschutzrechtliche Belange werden in der Bebauungsplanung erfasst und in ausrei- chendem Umfang abgearbeitet. Durch die Art und Weise der Anlage der Ausgleichfläche sind durchaus ausreichend große Offenstandorte, Sonnenplätze und sonnige Wasserstel- len gesichert. Von den flachen Wasserstellen waren nur zwei mit Laich der Gelbbauchunke belegt. Die Anlage einer 100 qm großen Flachwassermulde innerhalb der Ausgleichsfläche wird daher als ausreichend angesehen. Zur Vermeidung von Störungen durch Lichtemissionen wurden die Festsetzungen zur Au- ßenbeleuchtung verbessert: Nächtliche Dauerbeleuchtung wird nicht gestattet und es dür- fen in den Außenflächen nur insektenschonende warmweiße LED-Lampen verwendet wer- den. Nach oben oder seitwärts gerichtete Strahler werden untersagt. Darüber hinaus ist eine Planänderung nicht veranlasst. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteili- gung sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange billigt der Stadtrat die Auf- Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 6 von 9 stellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 17.03.2021 sowie dem Vorhabens- und Erschließungs- plan samt Anlagen vom 24.02.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortzuführen. Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetz- buch (BauGB) für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. TOP 3 1190 der Gemarkung Kammer im Ortsteil Neuhausen; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken des Amtes für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Forsten werden wie folgt gewürdigt: Durch die Satzung soll ausdrücklich nur Baurecht für ein weiteres Gebäude geschaffen werden. Im Ortsteil Neuhausen befinden sich bereits jetzt acht Wohngebäude und nur noch ein aktiver Landwirt. Durch die Satzung wird die baurechtliche Bewertung des Ortsteils Neuhausen nicht geän- dert. Neuhausen stellt weiterhin eine sogenannte Splittersiedlung im Außenbereich dar. Das geplante Wohngebäude rückt nicht näher an den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb heran, so dass keine anderweitige immissionsschutzrechtliche Situation entsteht. 2. Nach Würdigung der im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Bedenken beschließt der Stadtrat folgende Satzung hinsichtlich der Bebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1190 der Gemarkung Kammer im Ortsteil Neuhausen Die Stadt Traunstein erlässt gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ist im Planteil dargestellt und umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1190 der Gemarkung Kammer. § 2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus dem Lageplan sowie den nachfolgenden Bestimmungen mit Begrün- dung. § 3 Baurechtliche Festsetzungen Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 BauGB werden folgende Festsetzungen getroffen:  Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf ma- ximal 130 m² festgesetzt.  Die Wandhöhe darf maximal 5 m betragen. § 4 Inkrafttreten Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 7 von 9 Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Traunstein, ……………….. Große Kreisstadt Traunstein Dr. Christian H ü m m e r Oberbürgermeister Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Fl.Nr. 959 der Gemarkung Traunstein an der TOP 4 Schierghoferstraße / Wolkersdorfer Straße im Verfahren nach § 13 a BauGB einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Schierghoferstraße / Wolkersdorfer Straße im Verfahren nach § 13 a BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs des Büros plg vom 07.12.2020 einschließlich der entsprechenden Begründung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Städtische Kläranlage Traunstein; Optimierung der TOP 5 Nachklärbecken mit Zulauf- und Rückschlammverteilung - Vergabe der Ingenieurleistung einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt, die Ingenieurleistungen der Optimierung der Nachklärbecken an die Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH Dr.-Ing. Steinle aus Weyarn zu vergeben. Städtische Kläranlage Traunstein: Errichtung eines Fein- TOP 6 rechens und Erneuerung des Sandfangräumers mit Nachrüstung eines Sandwäschers einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt, die Maschinelle Ausrüstung zur mechanischen Vorreinigung wie folgt zu vergeben: 1. Los 1: Erneuerung Räumerbrücke Längssandfang an die Firma J.A.G. Metallbau, 24539 Neumünster zu vergeben. 2. Los 2: Sandwäscher an die Firma Kiffer, 82299 Türkenfeld zu vergeben. 3. Los 3: Feinrechen an die Fa. Huber, 92334 Berching zu vergeben. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 8 von 9 Bestellung eines Kassenverwalters und seines Stellver- TOP 7 treters einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt, gemäß Art. 100 Abs. 2 GO - Frau Martina Tausch zum 01.03.2021 zur Kassenverwalterin der Stadt Traunstein - Frau Elfriede Wörfel sowie Frau Rita Stöger zu deren Stellvertreterinnen zu bestellen. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019; Prüfbericht TOP 8 und Empfehlung zur Feststellung der Jahresrechnung an den Stadtrat einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Die Jahresrechnung 2019 wird festgestellt. Empfehlung zur Benennung einer Stellvertretung für den TOP 9 Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses an den Stadtrat einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Als Stellvertreter für den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadtrat Peter Forster bestellt. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04. Februar TOP 10 2021 einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2021 Seite 9 von 9