NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 24.06.2021 Beginn: 16:30 Uhr Ende 18:55 Uhr Ort: im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein (Raum A 1.34, 1. Stock) ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan ab 16.35 Uhr Schneider, Nikolaus Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle ab 17.10 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin Schott, Wilfried Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Burghartswieser, Maximilian Dendorfer, Reinhold Giesbrecht, Agnes Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Prams, Andreas Resch, Christina Rommel, Monika Spiegelsberger, Gerhard Presse Effner, Axel freier Journalist Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 2 von 7 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Beitritt zur Chiemgau GmbH 2021/116 3 Jahresrechnung 2020; Auftrag an das Rechnungsprüfungsamt zur 2021/141 Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung 4 Städtische Kläranlage Traunstein: Feinrechengebäude, Grobsandfang 2021/140 und Zulaufmessschacht - Vergabe der Baumeisterarbeiten 5 Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2021/143 959 der Gemarkung Traunstein an der Schierghoferstraße / Wolkers- dorfer Straße im Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss 6 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Be- 2021/144 reich des Grundstücks Fl.Nr. 190/15 der Gemarkung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße; Satzungsbeschluss 7 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20. Mai 2021 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 3 von 7 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. TOP 2 Beitritt zur Chiemgau GmbH einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Die Große Kreisstadt Traunstein tritt in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter zum nächst- möglichen Zeitpunkt ein. Dabei wird ein Gesellschaftsanteil am Stammkapital im Höhe von 1.000 € erworben. 2. Der vorliegenden Satzung der Chiemgau GmbH in der Fassung vom 11.06.2021 wird zuge- stimmt. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zum Beitritt erforderlichen Handlungen vorzu- nehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Stadt abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Ab- wicklung der Beteiligung. 4. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorga- ben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts not- wendig sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt der Gesellschaft tangiert oder der Unternehmensgegenstand verän- dert wird. 5. Der gemeinsame Informationssicherheitsbeauftragte und der gemeinsame Datenschutzbe- auftragte werden mit Ablauf des 31.12.2022 in die Chiemgau GmbH übergeleitet. Die aktuel- len Zweckvereinbarungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen aus den Zweckvereinbarungen werden als Grundlage für die Arbeit und die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Chiemgau GmbH übernommen. Jahresrechnung 2020; Auftrag an das Rechnungsprü- TOP 3 fungsamt zur Durchführung der örtlichen Rechnungs- prüfung einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung beauf- tragt. Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 4 von 7 Städtische Kläranlage Traunstein: Feinrechengebäude, TOP 4 Grobsandfang und Zulaufmessschacht - Vergabe der Baumeisterarbeiten einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt, 1. die Baumeisterarbeiten des Feinrechengebäudes, des Grobsandfanges sowie der Sand- fangbelüftung und der Zulaufmengenmessung einschließlich der Rohrleitungsanbindung und der damit verbundenen Erdarbeiten an die Firma Schmölzl GmbH & Co. KG aus 83455 Bayerisch Gmain zu vergeben. 2. Mittel aus Haushaltsstelle 1.7001.94057 (Planung des neuen Bürogebäudes) in Höhe von 250.000,00 € zur Deckung auf Haushaltsstelle 1.7001.95471 zu stellen. 3. im Nachtragshaushalt 2021 die fehlenden Mittel der Haushaltsstelle 1.7001.95471 (mecha- nische Vorreinigung) in Höhe von ca. 96.000,00 € bereitzustellen. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stücks Fl.Nr. 959 der Gemarkung Traunstein an der TOP 5 Schierghoferstraße / Wolkersdorfer Straße im Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwände voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: 1.1 Landesamt für Denkmalpflege Bei der Aufstellung des Bebauungsplans hat das Landesamt für Denkmalpflege keine Be- denken vorgebracht. Da es sich hier um eine kleine Änderung handelt, wird der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf die erforderliche denkmalrechtliche Erlaub- nis hingewiesen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.2 Wasserwirtschaftsamt Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis zum Thema wild abfließendes Oberflä- chenwasser. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9,10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeinde- ordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat die „Änderung des Bebauungsplans an der Schierghoferstraße / Wolkersdorfer Straße“ bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 07.12.2020 als Satzung. Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 5 von 7 Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzu- schließen. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 190/15 der Ge- TOP 6 markung Wolkersdorf an der Schmidhamer Straße; Sat- zungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 31 dagegen: 0 anwesend: 31 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendun- gen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: 1.1 Naturschutz, Landratsamt Traunstein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Vorhabens- träger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein Die Stellungnahme mit der Bestätigung der Umsetzung der fachlichen Empfehlungen wird zur Kenntnis genommen. Nachdem sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte ergeben haben, ist eine Planänderung nicht veranlasst. 1.3 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Die Stellungnahme mit dem Hinweis, dass in einer Entfernung von mehr als 200 m von ak- tiven Bahnbetriebsanlagen (Bahnstromleitung) von Einflüssen auf den Bahnbetrieb nicht auszugehen ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die Sorgfaltspflichten wird an den Vorhabensträger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.4 Landratsamt Traunstein – Infektionsschutz, Hygiene, Umweltmedizin, 25.03.2021 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Trinkwasserversorgung und Abwasserbe- seitigung wurden im Zuge der Planung bereits geregelt und sind sichergestellt. Der Hinweis zur Regenwassernutzung wird an den Vorhabensträger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.5 Bund Naturschutz Traunstein Die Stellungnahme mit dem Einverständnis für die Planungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Traunstein wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. Die Anregung zur Schaffung von Lebensräumen im Rahmen eines gemeindeübergreifen- den Konzepts wird aufgenommen und soll in entsprechende Gespräche mit der Gemeinde Grabenstätt einfließen. 2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den „vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 190/15 der Gemarkung Wolkersdorf“ Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 6 von 7 bestehend aus der Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan mit An- lagen sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 17.03.2021 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzu- schließen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20. Mai TOP 7 2021 einstimmig beschlossen dafür: 31 dagegen: 0 anwesend: 31 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 Seite 7 von 7