NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 30.06.2022 Beginn: 16:30 Uhr Ende 19:55 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Baur, Konrad bis 19.25 Uhr Kaiser, Andreas Namberger, Stefan bis 18.55 Uhr Schneider, Nikolaus bis 19.30 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle bis 17.45 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin bis 19.30 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Appelt, Christiane Babl, Sabine Burghartswieser, Maximilian Dendorfer, Reinhold Enenkel, Regine Giesbrecht, Agnes Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Kohn, Joachim, Dr. Prams, Andreas Resch, Christina Rommel, Monika Scharnagl, Josef Schmid, Florian Schwäbisch, Elmar Spiegelsberger, Gerhard Weiß, Hans-Peter Westermeier, Carola Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Maier, Andrea entschuldigt SPD/Die Linke Forster, Peter entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Jahresrechnung 2021; Auftrag an das Rechnungsprüfungsamt zur 2022/092 Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung 3 Aufstellung eines BPl im beschleunigten Verf. nach § 13 b BauGB für 2022/094 die Grundstücke Fl.Nrn. 289/2, 292/14, 292/2 und Teilflächen der Fl.Nrn. 289, 292 und 291 jew. der Gem. Haslach im Ortsteil Seibolds- dorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss 4 Städtische Kläranlage: Erneuerung der Schlammentwässerung: 2022/100 Vergabe der Bauarbeiten (Los 2) 5 Bürgerentscheid "KlimaSchutzEntscheid Traunstein" - Bestätigung 2022/097 des Ergebnisses 6 Aufstellung eines BP für die Änderung und Erweiterung des Gewer- 2022/079 begebiets an der Chiemseestraße auf den Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gem.Wolkersdorf nrdl. der Gra- benstätter Straße; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 7 Miet- und Pachtzuschüsse der städt. Vereine und Einrichtungen sowie 2022/078 Defizitausgleich Stiftung Heimathaus für 2022 8 Fahrradstadt Traunstein: Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts - 2022/103 Abschlussbericht 9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Mai 2022 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters keine Bekanntgaben. Jahresrechnung 2021; Auftrag an das Rechnungsprü- TOP 2 fungsamt zur Durchführung der örtlichen Rechnungs- prüfung einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung beauf- tragt. Aufstellung eines BPl im beschleunigten Verf. nach § 13 b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 289/2, 292/14, 292/2 TOP 3 und Teilflächen der Fl.Nrn. 289, 292 und 291 jew. der Gem. Haslach im Ortsteil Seiboldsdorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 10 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange sowie der Öffentlichkeit voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Die vorgebrachten Bedenken sind weitgehend in der aktuellen Planfassung berücksichtigt. Darüber hinaus sieht der Stadtrat keinen Handlungsbedarf. Gegenüber der Regierung von Oberbayern kann der tatsächliche Bedarf konkret und nachvollziehbar nachgewiesen werden. Aus dem städtischen Flächenmanagement ist auch klar ersichtlich, dass es keine aktuell nutzbaren Flächenpotentiale im Innenbereich gibt.  Öffentlichkeitsbeteiligung Die vorgebrachten Bedenken richten sich im Wesentlichen gegen den Flächen- und Ener- gieverbrauch der geplanten Einfamilienhäuser. Der Bedarf an Einfamilienhäusern für junge Familien im Stadtgebiet ist groß. Beim letzten Ansiedlungsmodell im Ortsteil Traunstorf musste über 150 berechtigten Familien eine Ab- sage erteilt werden. In der Planung sind aber auch Geschosswohnungsbauten vorgesehen, um allen Generati- onen gerecht zu werden. In der Mitte des Planungsgebiets ist auch eine Gemeinschaftsflä- che geplant. Das Fahrtrecht von Hr. Lenz bleibt erhalten. Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 4 von 9 Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. 2. Nach Kenntnisnahme und Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Öffentlichkeitsbe- teiligung sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung des Büros ing. vom 30.06.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Städtische Kläranlage: Erneuerung der Schlamment- TOP 4 wässerung: Vergabe der Bauarbeiten (Los 2) einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt: 1. die Bauarbeiten (Los 2) der Erneuerung der Schlammentwässerung an die Firma Schmölzl GmbH & Co. KG aus 83455 Bayerisch Gmain zu vergeben. 2. im Nachtragshaushalt 2022 die fehlenden Mittel der Haushaltsstelle 1.7001.94050 (Schlammbehandlung einschl. Faulturm Kläranlage) in Höhe von ca. 508.000,00 € bereit- zustellen. Bürgerentscheid "KlimaSchutzEntscheid Traunstein" - TOP 5 Bestätigung des Ergebnisses einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat bestätigt das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 29. Mai 2022. Aufstellung eines BP für die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets an der Chiemseestraße auf den TOP 6 Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gem.Wolkersdorf nrdl. der Grabenstätter Straße; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 19 dagegen: 10 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: 1.1 Regierung von Oberbayern Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW- Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen. Der Bedarf an diesen PKW- Stellplätzen besteht dringend. Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist aufgrund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich. Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Ge- Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 5 von 9 bäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden. Die Deutsche Bahn AG DB Immobilien (Betreiber) wurde wegen der 110-kV-Leitung am Verfahren beteiligt. Die Ergebnisse wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. 1.2 Landratsamt Traunstein –Naturschutz Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  Ersatz des bisher nicht erbrachten Ausgleichs: Dem Einwand wird stattgegeben. Der Ersatz des Ausgleichs wird geändert und auf 1:2 erhöht.  Kritik an der Kleinfläche AF1 als Ausgleich: Die Fläche AF1 wird geändert und mit einer Pflanzbindungssignatur versehen. Sie stellt somit eine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme dar. Die Ersatz-Ausgleichsfläche wird extern erbracht.  Korrektur der Ausgleichsflächenberechnung: Die Parkplatzfläche wird wasserdurchlässig ausgeführt und durch einen Grünstreifen nach Norden zur offenen Flur hin eingegrünt. Somit wird dem Schutzgut Boden und Wasser, sowie dem Schutzgut Landschaftsbild Rechnung getragen. Im gesamten Gel- tungsbereich sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude bzw. baulichen Anlagen in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mind. 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestflä- che). Daher wird der Forderung nach einem Faktor von 0,5 stattgegeben.  Grünordnung: Die Umsetzung des neuen Pflanzgebotes wird bei der Ausführung beachtet. Die Grünordnung sieht eine genau definierte Eingrünung mit einer 3-reihigen Gehölz- pflanzung bestehend aus Sträuchern und einer Überstellung mit Bäumen I. Ordnung gem. Planzeichen vor. Der Hinweis auf eine unkonkrete Festsetzung kann nicht nach- vollzogen werden. Die Festsetzung zur Grünordnung IV.2.2 entfällt aus ökologischen Gründen in der wei- terführenden Planung, da die konkrete Parkplatzplanung Solar-Überdachungen vorsieht. Dadurch ist eine Überstellung der Parkplätze mit Großbäumen nicht mehr möglich. Dadurch entsteht eine Reduzierung der Minimierungsmaßnahmen in der Baufläche. Ausgleichend dazu werden den o.a. geforderten Änderungen zur Ausgleichsfläche statt- gegeben. Bereits unter den Festsetzungen zur Grünordnung IV.8.0 ist festgesetzt, dass zum Bau- antrag ein fachlich qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mindestens im Maßstab 1:500 vorzulegen ist. Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW- Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen, um den Missstand aufzuhe- ben, die Fläche einzugrünen und dementsprechenden Ausgleich zu erbringen. Der Be- darf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend. Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist auf Grund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht mög- lich. 1.3 DB Energie GmbH, München Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 6 von 9 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Die 110-kV-Bahnstromleitung ist im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Bestand und Be- trieb zur Aufrechterhaltung der Bahnstromversorgung ist auf Dauer gewährleistet. Die DB Energie GmbH wird im Rahmen der Einzel-Bauanträge beteiligt. Die Hinweise auf die Baubeschränkungen sind bereits in den Bebauungsplanunterlagen enthalten (Hinweise Planteil, Begründung). Die Hinweise auf den Brandschutz sowie des Maststandorts sind bereits in den Bebau- ungsplanunterlagen enthalten (Hinweise Planteil, Begründung). Der Stellungnahme wird stattgegeben. Der Geltungsbereich im Bereich des Maststandor- tes wird zurückgenommen. In diesem Bereich behält der ursprüngliche Bebauungsplan zur Erweiterung und Änderung des Gewerbegebietes „Chiemseestraße“ seine Rechtsgültig- keit. 1.4 Landratsamt Traunstein- Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin Die Trinkwasserversorgung für die Planungsfläche ist sichergestellt. Hierbei handelt es sich um PKW-Stellplätze. Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist nicht mit einem Anfall von Schmutzwasser (soziales Abwasser) zu rechnen, da hier PKW-Parkplätze errichtet werden. Die Stadt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. 1.5 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich 1.6 SG Stadtentwässerung Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser wird versickert. Für das Einzelbauvorhaben wird derzeit die Eingabeplanung und die Entwässerungspla- nung durchgeführt. Lt. Aussage des Planers kann die Rückhaltung bei Starkregen sicher- gestellt werden. Der Nachweis wird im Rahmen des Antrags zur Einzelbaugenehmigung der Fachstelle vorgelegt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. 1.7 Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz und Abfallrecht Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird hinsichtlich der Schallbewertung ergänzt. 1.8 Bund Naturschutz Traunstein e.V. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Flächenverbrauch ist der Stadt Traunstein durchaus bewusst. Das vorliegende Bau- leitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW-Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht drin- gend. Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 7 von 9 Das ÖPNV-Angebot wird von einigen Mitarbeitern genutzt. Im Rahmen der Bauleitplanung kann jedoch kein Einfluss auf das ÖPNV-Angebot oder die PKW-Nutzung der einzelnen Mitarbeiter genommen werden. Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist auf Grund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich. Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Gebäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden. Die geplanten PKW-Stellplätze sind gem. Fest- setzung wasserdurchlässig zu gestalten. Hinsichtlich der Dachnutzung für Solarenergie wurden Festsetzungen getroffen. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteili- gung sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange billigt der Stadtrat den Be- bauungsplanentwurf einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie Ausgleichs- flächenplanung in der Fassung vom 15.03.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortzuführen. Miet- und Pachtzuschüsse der städt. Vereine und Ein- TOP 7 richtungen sowie Defizitausgleich Stiftung Heimathaus für 2022 einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat beschließt die Übernahme des Defizitausgleiches 2022 für die Stiftung Heimat- haus im Umfang von 132.500 Euro zu leisten. 2. Ebenso erfolgen im Rahmen einer Verrechnung an den SB Chiemgau e.V. ein Pachtzu- schuss in Höhe von 160.500 Euro sowie an die Volkshochschule Traunstein e.V. ein Miet- und Betriebskostenzuschuss in Höhe von 61.300 Euro. Fahrradstadt Traunstein: Erarbeitung eines Radver- TOP 8 kehrskonzepts - Abschlussbericht mehrheitlich beschlossen dafür: 26 dagegen: 2 anwesend: 28 1. Der Stadtrat beschließt den vom Büro i.n.s. - Institut für innovative Städte vorgelegten Ent- wurf des Abschlussbericht samt Anlagen (Radverkehrskonzept für die Stadt Traunstein) als Fahrplan für eine fahrradfreundliche Stadt. 2. Die Hauptrouten sollen, vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Fördermittel, gemäß der in Anlage 1 dargestellten Zeit- und Kostenübersicht umgesetzt werden. 3. Die in der Anlage 2 aufgeführten Sofortmaßnahmen sollen umgehend von der Verwaltung geprüft und umgesetzt werden. 4. Die Maßnahmenvorschläge des „Konzepts zur Barrierefreiheit der öffentlichen Räume und Einrichtungen in Traunstein“ sind bei der Realisierung der Projekte des Radverkehrskon- zepts zu berücksichtigen. 5. Die Rad- und Wanderwege an der Traun sollen grundsätzlich nicht asphaltiert werden. Aus- nahmen an besonderen Stellen sind bei Bedarf im Einzelfall zu prüfen. Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 8 von 9 6. Der Stadtrat ist halbjährlich über den Fortgang der Maßnahmen zu informieren (Fortschritts- bericht), weitere Projekte sind zu prüfen und dem Stadtrat, unter Berücksichtigung der per- sonellen und finanziellen Kapazitäten, vorzuschlagen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Mai TOP 9 2022 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 Seite 9 von 9