NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 24.11.2022 Beginn: 16:30 Uhr Ende 20:05 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried bis 17.45 Uhr I ab 18.45 Uhr CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas Maier, Andrea Schneider, Nikolaus bis 19.40 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin bis 19.35 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 19.40 Uhr Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias bis 18.30 Uhr Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne bis 18.15 Uhr Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Dendorfer, Reinhold Enenkel, Regine Giesbrecht, Agnes Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Kohn, Joachim, Dr. Scharnagl, Josef Schmid, Florian Spiegelsberger, Gerhard Wesselak, Siegfried Presse Eichstädter, Xaver Chiemgau24 Langenwalter, Katrin Chiemgau24 Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Namberger, Stefan entschuldigt Thaler, Isabelle entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 2 von 8 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtmarketing Traunstein GmbH 2022/135 3 Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für 2022/185 den Neubau von selbst genutzten Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traunstein (Ansiedlungsmodell Traunstein) 4 Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule - Sanierung Trakt A; Vergaben 2022/193 5 Blinden- und Sehbehinderten-Leitsystem: Entwurf Nord-Süd-Achse 2022/194 6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2022/188 Widmung der Ortsstraßen Auenweg und Am Weiher 7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2022/192 Widmung einer Teilfläche des Grundstücks 888/52 der Gemarkung Traunstein zu einem öffentlichen Eigentümerweg 8 Aufstellung eines Bebauungsplans für die Änderung und Erweiterung 2022/191 des Gewerbegebiets an der Chiemseestraße auf den Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gemarkung Wolkers- dorf; Satzungsbeschluss 9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27. Oktober 2022 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 3 von 8 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters Keine Bekanntgaben. Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtmarketing TOP 2 Traunstein GmbH einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt, den weiteren Sitz im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Traunstein GmbH mit Herrn Ernst Haider zu besetzen. Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutzten TOP 3 Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traunstein (Ansied- lungsmodell Traunstein) einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt die überarbeiteten Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutzten Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traunstein, welche ab sofort anzuwenden sind. Alle bisherigen Richtlinien treten gleichzeitig außer Kraft. Die als Anlage beigefügten Richtlinien werden Bestandteil des Beschlusses. Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule - Sanierung Trakt A; TOP 4 Vergaben einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29  Nachfolgende Aufträge werden gemäß den Vergabevorschlägen erteilt: 27 Schreinerarbeiten Innentüren an den Bieter Schreinerei Sick, 83022 Rosenheim zum überprüften Angebotspreis von € 95.794,29 einschl. 19% MwSt. 39 Trockenbauarbeiten an den Bieter Eduard Schinnerl, 94148 Kirchham zum überprüften Angebotspreis von € 195.004,32 einschl. 19% MwSt. Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 4 von 8 Blinden- und Sehbehinderten-Leitsystem: Entwurf Nord- TOP 5 Süd-Achse einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Die Umsetzung des Blinden- und Sehbehindertenleitsystems wird auf der Basis des vor- gestellten Entwurfs durchgeführt. 2. Das Ingenieurbüro SAK Ingenieurgesellschaft mbH wird für die weiteren Leistungspha- sen zur Bauausführung und der örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 6 (BayStrWG); Widmung der Ortsstraßen Auenweg und Am Weiher einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Die Straße „Am Weiher“ ist mit einer Länge von 318 m gemäß Art. 6 BayStrWG als Orts- straße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. 2. Die Straße „Auenweg“ ist mit einer Gesamtlänge von 289 m gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. Davon werden 113 m des bis- herigen öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Abs. 1 Ba- yStrWG). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung einer Teilfläche des Grundstücks TOP 7 888/52 der Gemarkung Traunstein zu einem öffentlichen Eigentümerweg einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Die Wegefläche (TF der Fl.Nr. 888/52 der Gemarkung Traunstein) ist mit einer Länge von 17,7 m als öffentlicher Eigentümerweg gemäß Art. 53 Nr.3 BayStrWG zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets an der Chiemsee- TOP 8 straße auf den Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gemarkung Wolkersdorf; Satzungs- beschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 25 dagegen: 3 anwesend: 28 1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 5 von 8 1.1 DB AG Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.2 DB Energie GmbH Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die 110-kV-Bahnstromleitungen (Freileitungen) mit dem Schutzstreifen ist im Bebauungsplan dargestellt. Die einzelnen Hinweise sind in der Begründung bereits enthalten und werden beim Einzelvor- haben entsprechend gewürdigt. 1.3 Wasserwirtschaftsamt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen wurden nachrichtlich ange- passt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 1.4 Regierung von Oberbayern Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1.5 Landratsamt Traunstein – Naturschutz Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsfläche wird vom privaten Ökokonto auf der Flur-Nr. 915 und 949 Gemarkung Wonneberg abgezogen. Der Ausgleich ist auch unabhängig vom Ökokonto umsetzbar und wird vollständig hergestellt. Die abschließende Beurteilung wird durch ein Fachbüro erstellt und dem Landratsamt Traunstein übermittelt. Die exakte Lage und Größe der Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan ist der Ausgleichsflä- chenplanung Teilflächen aus Fl.Nr. 949, Gemarkung Wonneberg zur 2. Änderung und Erweite- rung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Chiemseestraße“ M 1:1.000, 15.03.2022, Mühlba- cher und Hilse Landschaftsarchitekten PartGmbH, Traunstein (grüne Umgrenzung gem. Legen- de), die bereits Bestandteil des Bebauungsplanes ist, zu entnehmen. 1.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaft Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsfläche wird vom privaten Ökokonto auf der Flur-Nr. 915 und 949 Gemarkung Wonneberg (Ökokonto Maier Egerdach) abgezogen. Dieses Ökokonto wurde in einem separa- ten Verfahren geplant, mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein ab- gestimmt und genehmigt. Die Ökokontofläche ist dinglich gesichert. Die Planung und Umset- zung des Ökokontos, von welchem die Ausgleichsfläche in vorliegendem Verfahren abgezogen wird, ist bereits vollzogen und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.11.2020 zur Erhöhung des Ausgleichs- faktors wurde stattgegeben. Die Parkfläche wird sich massiv auf das Landschaftsbild auswirken und einen komplett flächigen Eingriff darstellen. Es werden zwar Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt, nichts desto weniger wird das Maximum der möglichen Umnutzung angewandt, sodass ein Faktor von mind. 0,5 von Seiten des Landratsamtes als nötig erachtet wurde. 1.7 Brandschutzdienststelle Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 6 von 8 Der Hinweis auf das Merkblatt W405 und die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser, ggf. auch durch den Bauwerber, ist bereits in der Begründung enthalten. Die Ausführungen bzw. Richtlinien der Zufahrten, Zugänge und Flächen für die Feuerwehr ist der Hinweis auf die Zugänglichkeit und die Richtlinien in der Begründung enthalten 1.8 Bund Naturschutz Traunstein e.V. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Flächenverbrauch, auch hinsichtlich auf die Landwirtschaft, ist der Stadt Traunstein durch- aus bewusst. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend. Insbesondere ist diese Parkplatzerweiterung als Erweiterungsfläche für einen bestehenden Betrieb zu sehen. Bei einer Aussiedlung des Betriebes, wenn die benötigten Flächen nicht geschaffen werden, ist mit einer noch größeren Neuversiegelung und ggf. einer Brachfallung des Bestandsgebäudes zu rech- nen. Somit sieht die Stadt die Erweiterung als gerechtfertigt an. Wie bereits zur Stellungnahme vom 11.10.2020 ausgeführt, ist die dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage auf Grund des beste- henden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich. Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Gebäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden. Eine Wandbegrünung ist nicht möglich, da die geplanten PV-Carports allseitig offen sind und damit auch die Durchlässigkeit der Stellplatzbefestigung (wasserdurchlässige Bauweise) gege- ben ist. Das ÖPNV-Angebot wird von einigen Mitarbeitern genutzt. Im Rahmen der Bauleitplanung kann jedoch kein Einfluss auf das ÖPNV-Angebot oder die PKW-Nutzung der einzelnen Mitarbeiter genommen werden. Der Hinweis wird jedoch von der Stadt zur Kenntnis genommen. Das Planungsgebiet liegt in keinem Trinkwasserschutzgebiet. Die Begründung wird unter Punkt 10.1.3.4.2 korrigiert. 2. Nachdem die sich aus den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und des Bund Natur- schutz ergebenen Änderungen bzw. Hinweise nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht erforderlich. 3. Nach umfassender Würdigung hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den „Bebauungsplan für die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets an der Chiem- seestraße auf den Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gemar- kung Wolkersdorf“ bestehend aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.09.2022 sowie Ausgleichsflächenplanung in der Fassung vom 15.03.2022 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschlie- ßen. Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 7 von 8 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27. Okto- TOP 9 ber 2022 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 Seite 8 von 8