NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 26.01.2023 Beginn: 16:30 Uhr Ende 21:00 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas bis 19.20 Uhr Maier, Andrea Schneider, Nikolaus bis 19.50 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle bis 20.15 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans ab 18.40 Uhr Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. bis 18.20 Uhr Rausch, Valentin bis 19.50 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 19.20 Uhr Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Babl, Sabine Burghartswieser, Maximilian Dendorfer, Reinhold Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Picha-Rank, Alisa Prams, Andreas Rommel, Monika Rupprich, Marion Scharnagl, Josef Schmid, Florian Weiß, Hans-Peter Wesselak, Siegfried Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Langenwalter, Katrin Chiemgau24 Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Namberger, Stefan entschuldigt Bündnis 90 / Die Grünen Mandl, Helga entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 2 von 8 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtmarketing Traunstein GmbH; 2022/236 hier: Antrag der CSU-Fraktion Änderung der Besetzung 3 Ersatzneubau Sporthalle Ortsteil Kammer; Kostenanschlag, Vergaben 2022/230 Paket 1 4 Neubau Kindertagesstätte Innstraße; LP 3 - Entwurfsplanung, Kos- 2022/231 tenberechnung 5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2023/007 Benennung der Straße im Neubaugebiet „Seiboldsdorf“ 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Örtliche Prüfung der Jahres- 2022/216 rechnung 2021; Prüfbericht und Empfehlung zur Feststellung der Jah- resrechnung an den Stadtrat ohne TZ 5 8 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Örtliche Prüfung der Jahres- 2022/234 rechnung 2021; Entlastung 9 Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD/DIE LINKE zur Änderung der 2023/006 Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlage sowie die Än- derung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Notun- terkunftsanlage der Stadt Traunstein 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. Dezember 2022 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 3 von 8 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters Keine Bekanntgaben. Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtmarketing TOP 2 Traunstein GmbH; hier: Antrag der CSU-Fraktion Ände- rung der Besetzung einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt, als Aufsichtsräte für die Stadt Traunstein in die Stadtmarketing GmbH mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2023 zu entsenden: Stadträtin Helga Mandl Stadtrat Nils Bödeker Stadtrat Ernst Haider Stadtrat Konrad Baur Ersatzneubau Sporthalle Ortsteil Kammer; Kostenan- TOP 3 schlag, Vergaben Paket 1 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Nachfolgende Aufträge werden gemäß den Vergabevorschlägen erteilt: 02 Baugrubenverbau und Erdarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Kraller Beton GmbH & Co.KG, Kirchanschöring, zum überprüften Angebotspreis von € 358.886,34 einschl. 19 % MwSt. 03 Baumeisterarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Carl Rainer Baugesellschaft mbH, Trostberg, zum überprüften Angebotspreis von € 798.545,19 einschl. 19 % MwSt. 04 Gerüstbauarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Steinel Gerüstbau GmbH, Holzkirchen, zum überprüften Angebotspreis von € 37.387,87 einschl. 19 % MwSt. 05 Zimmererarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Zimmerei Stadler GmbH, Kirchanschöring, zum überprüften Angebotspreis von € 395.183,91 einschl. 19 % MwSt. 06 Spenglerarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Robert Kriegenhofer, Traunstein, zum überprüften Angebotspreis von € 97.667,04 einschl. 19 % MwSt. Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 4 von 8 07 Metallbau- und Verglasungsarbeiten mit Außenbeschattung an den günstigsten Bieter Fa. Unterholzer Metallbau GmbH, Töging am Inn, zum überprüften Angebotspreis von € 197.116,36 einschl. 19 % MwSt. 08 Elektroinstallationsarbeiten an den günstigsten Bieter Fa. Bauer Elektroanlagen Süd GmbH & Co. KG, Traunreut, zum überprüften Angebotspreis von € 214.035,16 einschl. 19 % MwSt. Neubau Kindertagesstätte Innstraße; LP 3 - Entwurfs- TOP 4 planung, Kostenberechnung einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28  LPH 3 - Entwurfsplanung Der Entwurfsplanung des Architekturbüros Leonhard Architekten, Stand 09.01.2023, wird zugestimmt.  Kostenberechnung KoBe Die Kostenberechnung des Architekturbüros Leonhard Architekten, Stand 09.01.2023, wird zugestimmt.  Planungsstufe 3 und 4 Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsstufen (Planungsstufe 3 – LPH 5 Ausführungsplanung bis LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe, Planungsstufe 4 – LPH 8 Ob- jektüberwachung und LPH 9 Objektbetreuung) entsprechend dem Planungsfortschritt aus- zulösen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes TOP 5 (BayStrWG); Benennung der Straße im Neubaugebiet „Seiboldsdorf“ Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021; Prüfbericht und Empfehlung TOP 6 zur Feststellung der Jahresrechnung an den Stadtrat ohne TZ 5 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Auf Grund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: Die Jahresrechnung 2021 wird festgestellt (ausgenommen TZ 5, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird). Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 5 von 8 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Örtliche Prüfung TOP 8 der Jahresrechnung 2021; Entlastung einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD/DIE LINKE zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Notun- TOP 9 terkunftsanlage sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Notunterkunftsanla- ge der Stadt Traunstein mehrheitlich beschlossen dafür: 20 dagegen: 6 anwesend: 26 Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: 1. Es wird die Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlage der Stadt Traunstein gemäß der Nummer 3.6.1 geändert. 2. Es wird folgende Änderungssatzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlage der Stadt Traunstein beschlossen: Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlage der Stadt Traunstein Die Große Kreisstadt Traunstein erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung: „§ 1 Änderungen Die Satzung der Großen Kreisstadt Traunstein über die Benutzung der Notunterkunftsanlage der Stadt Traunstein vom 11.06.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Traun- stein (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 22/2022 vom 04.06.2022 wird wie folgt geändert: 1. § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Das Benutzungsverhältnis endet durch Fristablauf (§ 4 Abs. 1) oder Entziehung der Be- nutzungsgenehmigung durch Bescheid. (2) Das Benutzungsverhältnis kann durch die Stadt Traunstein jederzeit entzogen werden, insbesondere wenn Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 6 von 8 a) die Benutzer in der Lage sind, sich aus eigener Kraft oder mit Unterstützung von ande- rer Seite eine Wohnung zu beschaffen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass der Benutzer den Bezug einer zumutbaren und angemessenen Wohnung ablehnt, b) sich die Benutzer ohne ausreichende Begründung nicht genügend um die Beschaffung einer normalen Wohnmöglichkeit auf dem freien Wohnungsmarkt bemüht, c) die Notunterkunft vom Benutzer nicht benutzt wird, d) der Benutzer in einem schwerwiegenden Fall oder wiederholt gegen die Ordnungsvor- schriften, welche aus der Hausordnung und dieser Satzung resultieren, verstößt, e) der Eingewiesene sich eine andere Unterkunft verschafft, f) bei angemieteter Unterkunft das Mietverhältnis zwischen der Stadt und dem Dritten beendet wird, g) der Nutzungsberechtigte Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohner und/oder Nachbarn führen und die Konflikte nicht auf andere Weise beseitigt werden können, h) Maßnahmen nach § 7 erfolglos geblieben sind, die Benutzungsgebühren trotz wieder- holter Mahnungen nicht entrichtet worden sind oder ein sonstiger wichtiger Grund vor- liegt. (3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Stadt berechtigt, die Notunterkunft zwangsweise und auf Kosten des Benutzers zu räumen bzw. räumen zu lassen. (4) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses ergeht in den Fällen des Abs. 2 durch schrift- lichen Bescheid. (5) Die Benutzer können das Benutzungsverhältnis durch schriftliche Erklärung beendigen. Das Benutzungsverhältnis endet mit der Schlüsselübergabe.“ §2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Traunstein, … Große Kreisstadt Traunstein Dr. Christian Hümmer Oberbürgermeister Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. De- TOP 10 zember 2022 einstimmig beschlossen dafür: 26 dagegen: 0 anwesend: 26 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 7 von 8 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 Seite 8 von 8