NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 29.06.2023 Beginn: 16:30 Uhr Ende Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried ab 16.40 Uhr CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 18.45 Uhr Schneider, Nikolaus Schreiber, Simon Thaler, Isabelle Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Mandl, Helga Nepper, Patrick, Dr. Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon bis 18.45 Uhr Initiative Traunstein e.V. Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Appelt, Christiane Burghartswieser, Maximilian Giesbrecht, Agnes Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Kohn, Joachim, Dr. Rehrl, Katharina Scharnagl, Josef Schott, Markus Weiß, Hans-Peter Wesselak, Siegfried Will, Stefan Wimmer, Helmut Presse Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Schulz, Karl entschuldigt Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula entschuldigt Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin entschuldigt Rausch, Valentin entschuldigt Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren 2023/120 nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück Fl.Nr. 892/4 der Gemarkung Wolkersdorf an der Linden- und Siedlungsstra- ße; Satzungsbeschluss 3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungs- 2023/119 planes Nr. 23 „An der Gasstraße„ Fl.Nr.651/8 der Gemarkung Traun- stein; jetzt Fl.Nrn. 651/8, 651/11, 651/12, 651/13 und 651/21 der Ge- markung Traunstein im Verfahren nach § 13a BauGB 4 Miet- und Pachtzuschüsse der städt. Vereine und Einrichtungen sowie 2023/128 Defizitausgleich Stiftung Heimathaus für 2023 5 Sanierung Ludwig-Thoma-Straße; Vergabe Straßenbauarbeiten, wei- 2023/132 tere Vorgehensweise 6 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Mai 2023 7 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) TOP 2 für das Grundstück Fl.Nr. 892/4 der Gemarkung Wol- kersdorf an der Linden- und Siedlungsstraße; Satzungs- beschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 24 dagegen: 2 anwesend: 26 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: 1.1 Staatliches Bauamt Der vorgegebene Mindestabstand von Bepflanzung zur St2095 wird in den Hinweisen aufge- nommen. Die Errichtung der Baustellenzufahrt auf die St2095 wird mit dem Staatlichen Bauamt Traun- stein abgestimmt. Eine Zuführung von Abwässern oder Niederschlagswasser auf die St2095 ist nicht zu erwarten. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt auf dem eigenen Grundstück. Abwässer werden über den städtischen Kanal abgeleitet. Maßnahmen für Starkregenfälle sorgen dafür, dass Un- terlieger im Vergleich zur IST-Situation nicht benachteiligt werden. 1.2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaften Der Hinweis zur Duldung von Immissionen ausgehend von den landwirtschaftlichen Flächen wird in den Bebauungsplan übernommen. Gemäß Begründung zum Bebauungsplan, Kapitel 1.5 Bedarfsbegründung ist der Wohnbau- landbedarf in der Stadt Traunstein sehr hoch. Gleichzeitig sind keine ausreichenden Innenent- wicklungspotentiale gegeben, die eine ausreichende Deckung des Baulandbedarfs ermögli- chen. Für neues Bauland stehen derzeit keine anderen Flächen mit Grünlandzahlen unter dem Landkreisdurchschnitt zur Verfügung. 1.3 Landratsamt Traunstein – Wasserrecht und Bodenschutz Dem Hinweis zur Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entlastungsbauwerke wird seitens der Stadt Traunstein gefolgt. Ein Ingenieurbüro wurde beauftragt; die Ergebnisse wer- den im Sommer 2023 erwartet. Ein entsprechender Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis folgt. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassun- gen. 1.4 EG Wolkersdorf Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 4 von 9 Die erforderliche Fläche für eine Transformatorenstation wird im Zufahrtsbereich des Mehrfami- lienhauses zur Verfügung gestellt. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassun- gen. 1.5 Wasserwirtschaftsamt Traunstein Das Ergebnis aus dem Starkregengutachten wird als sinnvoll und hinreichend bewertet. 1.6 Landesamt für Denkmalpflege Ein entsprechender Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Den denkmalpflegerischen Belangen wird damit bereits ausreichend Rechnung ge- tragen. 1.7 Landratsamt Traunstein – Naturschutz Die drei alten Linden entlang der Chiemseestraße befinden sich außerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans auf dem Grundstück des Freistaat Bayern. Innerhalb des Gel- tungsbereichs ist zum Schutz der Bäume ein Abstand von 5,0 m festgesetzt, in dem Bodenein- griffe etc. zu vermeiden sind. 1.8 Regierung von Oberbayern Die Stadt Traunstein arbeitet derzeit am Aufbau eines Flächen- und Leerstandmanagement zur dauerhaften Erfassung und Aktivierung bestehender Flächenpotentiale. Die zuständigen Fachbehörden zu Natur, Landschaft und Artenschutz, Lärmschutz, Hochwas- serschutz sind am Verfahren beteiligt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2022 gefasst. 1.9 Landratsamt Traunstein – Immissionschutz- und Abfallrecht Die Eingangsdaten zur immissionsschutzrechtlichen Untersuchung (Gutachten TÜV Süd vom 22.03.2023) wurden sorgfältig zusammengetragen. Insbesondere zu den Gewerbebetrieben wurden die Daten als Grundlage für das Immissionsgutachten bei der Stadt Traunstein sowie bei den betroffenen Betrieben selbst eingeholt. Die Unterlagen umfassen bestehende Geneh- migungen und Angaben seitens der örtlichen betroffenen Betriebe. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgte seitens der Stadt Traunstein. Unzutreffende Daten sind nicht erkennbar. 1.10 Deutsche Telekom Der Schutz der Telekommunikationslinien entlang der Chiemseestraße wird beachtet. Die auf- geführten Punkte für die Beteiligung an den Erschließungsarbeiten werden berücksichtigt. Bei den Baumpflanzungen handelt es sich um vorgeschlagene Standorte. Die genannten Belange werden in der Erschließungsplanung bzw. im Einzelgenehmigungsver- fahren gewürdigt. 1.11 Deutsche Bahn Die Immissionen aus dem benachbarten DB-Betrieb (RVO-Busdepot) wurden im immissions- schutzrechtlichen Gutachten berücksichtigt. Die Baustellenzufahrt direkt in die Chiemseestraße als Übergangslösung während der Bauphase wird in Absprache mit dem Bauamt verkehrsge- recht gestaltet. Einschränkungen und Behinderungen für die DB, besonders für die Ausfahrt der Busse aus dem Betriebshof, sind nicht zu erwarten. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 5 von 9 1.12 LRA Traunstein - Gesundheitsamt Die Stadt Traunstein veranlasst die Prüfung der Trinkwasserversorgung durch die örtlichen Ver- sorgungsträger. Die Leistungsfähigkeit der SW-Kanalisation sowie die erforderlichen wasserrechtlichen Geneh- migungen werden überprüft. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassun- gen. 1.13 Bund Naturschutz e.V. Mit dem Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wurde ein zulässiges Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan gewählt. Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge dieses Verfahrens nicht erforderlich, dennoch wurden grünordnerische Festsetzungen getrof- fen, die die Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft verträglicher gestalten. Die in der Begründung aufgeführten Interessensbekundungen zu diversen Wohnraumformen stammen aus einer aktuellen Umfrage zum Wohnraumbedarf seitens der Stadt Traunstein. Der Wohnbaulandbedarf wurde mit einem offiziellen Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt berechnet. Es ist davon auszugehen, dass die Prognose als verwendbares Ergebnis herangezogen werden kann. Die Fläche an Wohnbauland variiert je nach geplanter Gebäude-/Wohnform. Zur Wasserspeicherung wird eine Zisternenpflicht festgesetzt. Mit dem Hinweis zum insekten- und fledermausfreundlichen Beleuchtungskonzept wird der Thematik ausreichend Rechnung getragen. Hinsichtlich der Wasserspeicherung wird der Bebauungsplan wie folgt ergänzt: 1.11 Wasserspeicherung Auf jedem Baugrundstück ist eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von mindestens 20 l je m² versiegelter Fläche zu errichten. Teilversiegelte Flächen werden im Verhältnis zu ihrem Versiegelungsgrad angerechnet. Die Zisterne ist mit einem Überlauf auszustatten. Drainagen dürfen nicht an das Abwassersystem angeschlossen werden. 1.14 Frau Sabine Gruber Zu 1.: Die „Planungsidee“ der Nachbarschaft als Erschließungsmöglichkeit mit direkter Zufahrt auf die Chiemseestraße wurde vom Planungsbüro untersucht. Eine dauerhafte Zufahrtserlaubnis auf die Chiemseestraße wurde vom Staatlichen Bauamt Traustein abgelehnt. Zu 2.: Die Belastbarkeit der Bestandsstraßen und der Knotenpunkte wurde in Hinblick auf das zusätz- liche Verkehrsaufkommen vom Verkehrsgutachter untersucht. Das Verkehrsgutachten sagt aus, dass die beiden Bestandsstraßen Linden- und Siedlungsstraße dem zusätzlichen Verkehrsauf- kommen gerecht werden. Zu 3.: Das Bebauungsplanverfahren berücksichtigt die Themen innerhalb des Geltungsbereichs. Maßnahmen an den Bestandsstraßen wie beispielsweise die Ausweisung zum verkehrsberuhig- ten Bereich oder ein stellenweises Parkverbot werden ggfs. separat getroffen. Zu 4.: Einwand nicht bekannt, Punkt war nicht im Schreiben aufgeführt 2. Nachdem die sich aus den Stellungnahmen des Bund Naturschutzes e. V., Landrats- amt – Naturschutz, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Land- Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 6 von 9 wirtschaft ergebenden Änderungen bzw. Hinweise nur geringfügig sind, ist eine er- neute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich. 3. Nach umfassender Würdigung hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10, 13a und 13 b BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den „Bebauungsplan Unterhaid zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im be- schleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grund- stück Fl.Nr. 892/4 der Gemarkung Wolkersdorf bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der ausgelegten Fassung vom 07.03.2023 sowie den vorstehend beschlossenen Ergänzungen vom 12.06.2023 als Sat- zung Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mitzutei- len und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Gasstraße„ Fl.Nr.651/8 TOP 3 der Gemarkung Traunstein; jetzt Fl.Nrn. 651/8, 651/11, 651/12, 651/13 und 651/21 der Gemarkung Traunstein im Verfahren nach § 13a BauGB einstimmig beschlossen dafür: 26 anwesend: 26 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt: Wasserwirtschaftsamt Traunstein und Landratsamt Traunstein: Beide Behörden weisen auf die Lage des Planbereichs in einem Risikogebiet nach § 78 b Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes hin. Demnach ist bei einem Extremhochwas- ser der Traun durchgängig mit Überflutungstiefen von über 1 m, im Bereich der Baulücken sogar mit 2 m zu rechnen. Der Stadt ist die Situation bekannt. Diese gilt leider für fast alle Bereiche der „Unteren Stadt“. Der bestehende Bebauungsplan hat keinerlei Festsetzungen zum Hochwasserschutz getrof- fen. Durch die Aufhebung ergeben sich dadurch keine Veränderungen. Mit der Aufhebung ist auch keine wesentliche Nachverdichtung verbunden. Die zukünftige Bebauung hat sich im Umfang an die vorhandene Umgebungsbebauung anzupassen. Das Wasserwirtschaftsamt und die Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt werden bei Bauanträgen beteiligt und die zukünftigen Bauherrn auf die möglichen Gefahren hingewie- sen. 2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, 13 a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 7 von 9 Satzung §1 Aufhebung der Satzung Der bestehende Bebauungsplan Nr. 23 „An der Gasstraße“ vom 21.01.1989 wird aufgehoben. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. ____________________________ __________________________________ Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer Traunstein, ____________ Miet- und Pachtzuschüsse der städt. Vereine und Ein- TOP 4 richtungen sowie Defizitausgleich Stiftung Heimathaus für 2023 einstimmig beschlossen dafür: 26 anwesend: 26 Der Stadtrat beschließt, die Übernahme des Defizitausgleiches für die Stiftung Heimathaus im Umfang von 138.000 Euro zu leisten. Ebenso erfolgen im Rahmen einer Verrechnung an den SB Chiemgau e.V. ein Pachtzuschuss in Höhe von 160.464,49 Euro sowie an die Volkshochschule Traunstein e.V. ein Miet- und Be- triebskostenzuschuss in Höhe von 75.000 Euro. Sanierung Ludwig-Thoma-Straße; Vergabe Straßenbau- TOP 5 arbeiten, weitere Vorgehensweise mehrheitlich beschlossen dafür: 25 dagegen: 1 anwesend: 26 Nach erfolgter Neuausschreibung unter Anwendung einer Freihändigen Vergabe gemäß § 3a VOB/A beschließt der Stadtrat, die Straßenbauarbeiten zur Sanierung der Ludwig-Thoma- Straße an die Fa. Swietelsky Baugesellschaft mbH zum geprüften Angebotspreis von € 779.430,82 einschl. 19 % MwSt. zu vergeben. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. Mai TOP 6 2023 einstimmig beschlossen dafür: 26 anwesend: 26 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 8 von 9 TOP 7 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 Seite 9 von 9