NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 01.02.2024 Beginn: 16:30 Uhr Ende 18:10 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan Schneider, Nikolaus Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Burghartswieser, Maximilian Giesbrecht, Agnes Glaßl, Bernhard Hagenauer, Richard Hechfellner, Klaus Kohn, Joachim, Dr. Spiegelsberger, Gerhard Will, Stefan Abwesende und entschuldigte Personen: Bündnis 90 / Die Grünen Mandl, Helga entschuldigt Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 Seite 2 von 6 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Antrag auf Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans 2024/001 zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf den Grundstü- cken Fl.Nrn. 765, 766 und 769 der Gemarkung Hochberg bei Buch- felln in Traunstein 3 Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Bau- 2024/004 gesetzbuches (BauGB) für das Grundstück Fl.Nr. 152/3 der Gemar- kung Wolkersdorf an der Erlstätter Straße 4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans ,,Rupprechtstraße" (Fl.Nr. 2024/005 856/3 der Gemarkung Traunstein) 5 Neuaufstellung der Sanierungssatzung für die Innenstadt; Satzungs- 2023/245 beschluss 6 Überarbeitung Geschäftsordnung 2023/208 7 Überarbeitung Hauptsatzung 2023/209 8 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14. Dezember 2023 9 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 Seite 3 von 6 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters Keine Bekanntgaben. Antrag auf Aufstellung eines vorhabensbezogenen Be- bauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen Photovol- TOP 2 taikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 765, 766 und 769 der Gemarkung Hochberg bei Buchfelln in Traun- stein mehrheitlich beschlossen dafür: 27 dagegen: 2 anwesend: 29 1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- plans für den Bereich der Grundstücke FlNr. 765, 766 und 769 der Gemarkung Hochberg. Die Grundstücke sollen zukünftig als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ darge- stellt werden. 2. Für den Bereich der Grundstücke wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans beschlossen. Die Kosten des Verfahrens hat der Projektträger zu übernehmen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag sowie in einen Durchführungsvertrag zu re- geln. Dabei ist auch eine finanzielle Beteiligung der Stadt sowie ggf. der Bürger festzu- schreiben. Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück TOP 3 Fl.Nr. 152/3 der Gemarkung Wolkersdorf an der Erlstät- ter Straße einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 152/3 der Gemarkung Wolkers- dorf die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Grundlage der Sat- zung sollen die von den Antragstellerinnen vorgelegten Planunterlagen sein. Die für förmliche Satzungsverfahren erforderlichen Unterlagen und Gutachten sind von Eigentümerinnen beizu- bringen. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans TOP 4 ,,Rupprechtstraße" (Fl.Nr. 856/3 der Gemarkung Traun- stein) einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 Seite 4 von 6 Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Rupprechtstraße“ auf der Grundla- ge des vorgelegten Plankonzepts des Büro PLG vom 10.01.2024. Vor Einleitung des formellen Änderungsverfahrens ist die Einhaltung der „Sobonrichtlinien“ der Stadt zu sichern. Die Änderung soll im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Antragsteller ha- ben die für die Änderung erforderlichen Planungsunterlagen und Gutachten beizubringen. Neuaufstellung der Sanierungssatzung für die Innen- TOP 5 stadt; Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung: Satzung der Stadt Traunstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (in der Fassung vom 01.02.2024) Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Stadt Traunstein fol- gende Satzung: §1 Sanierungsgebiet Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Be- reich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 101 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lage- plan abgegrenzten Fläche (Karte 1: Gesamtübersicht, M 1:5000). Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. §2 Verfahren Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge sind insgesamt ausgeschlossen. Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 Seite 5 von 6 §4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Traunstein, den ______________ Christian Hümmer Oberbürgermeister 2. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden. 3. Die bestehende Sanierungssatzung vom 13.04.1996 wird mit Inkrafttreten der Satzung auf- gehoben. TOP 6 Überarbeitung Geschäftsordnung einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt, die in Anlage 1 wiedergegebene Geschäftsordnung samt ihrer Ände- rungen mit Wirkung ab dem 1. März 2024 in Kraft zu setzen. TOP 7 Überarbeitung Hauptsatzung einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt, die in Anlage 2 wiedergegebene Hauptsatzung mit Wirkung ab dem 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14. De- TOP 8 zember 2023 einstimmig beschlossen dafür: 29 anwesend: 29 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 9 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 Seite 6 von 6