NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 27.06.2024 Beginn: 16:30 Uhr Ende 20:30 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Baur, Konrad Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 20.20 Uhr Schneider, Nikolaus bis 18.30 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl bis 18.45 Uhr Wassermann, Rolf Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin bis 20.05 Uhr Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin bis 19.00 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 18.50 Uhr Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike bis 19.00 Uhr Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Appelt, Christiane Daburger, Monika Giesbrecht, Agnes Hagenauer, Richard Kohn, Joachim, Dr. Picha-Rank, Alisa Pichler, Sabine Prams, Andreas Schott, Markus Weber, Johannes Weiß, Hans-Peter Will, Stefan Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Kaiser, Andreas entschuldigt Thaler, Isabelle entschuldigt Zillner, Hans entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 2 von 10 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebau- 2024/100 ungsplans für den ,,Campus Chiemgau" im Bereich zwischen der Gü- terhallen- und Gabelsbergerstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss 3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); 2024/087 Absicht der Einziehung einer Teilstrecke der Ortsstraße "Güterhallen- straße" im Bereich des überplanten Gebietes für den Campus Chiem- gau 4 Fahrradstraße; Änderung zur Ringstraße - Marienstraße / Bahnhof- 2024/095 straße / Pinerolostraße 5 Fortführende Information zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen des 2024/083 Radverkehrskonzeptes 6 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16. Mai 2024 7 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 3 von 10 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung ei- nes Bebauungsplans für den ,,Campus Chiemgau" im TOP 2 Bereich zwischen der Güterhallen- und Gabelsberger- straße im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Regionaler Planungsverband: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Tiefbauverwaltung stellt dabei fest, dass entgegen dem Ergebnis des Verkehrsgutach- tens aus ihrer Sicht eine Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Güterhallenstr./ Wasserburger Str. nicht zwingend erforderlich ist, da die Verkehrsabläufe unproblematisch sind und die Verkehrszunahme eher marginal bewertet wurde. Es wird vorgeschlagen, die Veränderungen der Verkehrsverhältnisse nach Eröffnung des Campus zunächst zu beobachten und anhand der Bewertung der tatsächlichen Auswirkun- gen über ggf. erforderliche Maßnahmen zu entscheiden. Der Stadtrat teilt diese Auffassung nicht und beschließt daher, eine Lichtsignalanlage an die- sem Knotenpunkt zu fordern. Große Kreisstadt Traunstein, Fachbereich 3, Sachgebiet 32 – Stadtentwässerung: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anforderungen aus den Ziffern 1 und 2 sind dem Bauherren als Vorgabe für die weitere Planung mitzuteilen. Die Konzeption zum Umgang mit wildabfließendem Oberflächenwasser (Ziffer 3) wurde vom Büro dfLab GmbH am 13.06.2024 mit Ergänzungsbericht zum „Hydraulischen Gutachten – Starkregen und wildabfließendendes Oberflächenwasser vom 14.12.2023 dahingehend überarbeitet, dass die Befahrbarkeit der Straße im zugrunde gelegten Bemessungsfall nun gewährleistet ist. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 4 von 10 U. a. wurde das Rückhaltevolumen von 230 m³ auf 345 m³ erhöht und die Geländehöhen im Bereich „Campus“ und der Güterhallenstraße angepasst. Seitens des Sachgebietes 32 (Hr. Prams), wird die im Ergänzungsbericht erarbeitete Lösung als sinnvoll und praktikabel erachtet. Gemäß dem Ergänzungsbericht wird ein Einlauf neben der Straße erstellt, in dem das Was- ser eingeleitet wird. Hier steht bei einem 10-jährigen Regenereignis mit einer Dauer von 30 Minuten im Bereich der neu zu erstellenden Güterhallenstraße am Tiefpunkt ein Maximum von 25 cm Wasser (hellblaue Darstellung bei Abbildung 2) auf der Straße. Am Fahrbahnrand ist der Wasserstand noch 5 – 10 cm. Hier kann mit einem Fahrzeug ge- fahren werden. Bayernwerk Netz GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Erzbischöfliches Ordinariat: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Wasserwirtschaftsamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aus der Stellungnahme ergeben sich keine ergänzenden Anforderungen an den Bebau- ungsplan. Der Bauherr ist selbst verantwortlich für die Abstimmung des Entwässerungskonzeptes so- wie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden. Hin- sichtlich des Gutachtens zu Starkregen verweist der Stadtrat auf seinen Beschluss zur Stel- lungnahme der Stadtentwässerung. Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. zu 1. Umgebungslärmrichtlinie: Für den betreffenden Bereich existiert kein kommunaler Lärmaktionsplan, weshalb in der schalltechnischen Begutachtung nicht weiter darauf eingegangen wurde. Das für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstre- cken zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt die Bahnstrecke 5703 im Abschnitt zwi- schen km 49,9 und 54,5 im Stadtgebiet Traunstein in dem im November 2023 vorgestellten „Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche“ der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans (Runde 4) auf, einen konkreten Lärmaktionsplan des EBA für den Stadtbe- reich Traunstein gibt es folglich ebenso nicht. Mit Verweis auf die Priorisierungskennziffer des Sanierungsabschnittes kann zudem nicht vorhergesagt werden, wann und welche lärm- mindernden Maßnahmen tatsächlich einmal umgesetzt werden. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 5 von 10 Für den Bebauungsplan wurde jedoch in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Hoock & Partner aus Landshut ein Schallschutzkonzept erarbeitet, durch welches die im Gel- tungsbereich entstehenden Nutzungen - unabhängig von ggf. später folgenden und durch das EBA veranlassten lärmmindernden Maßnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbrei- tungsweg – vor unzumutbaren oder gar schädlichen Verkehrslärmimmissionen geschützt werden. Die Planung steht somit nicht im Widerspruch mit einer bereits in die Wege geleiteten Lärm- aktionsplanung, sondern trägt durch die entstehende Abschirmwirkung sogar zu einer Ver- besserung der Schienenverkehrslärmsituation für die „dahinterliegenden“ bestehenden Wohngebäude an der Anton-Beilhack-Straße bei. Die Untere Immissionsschutzbehörde – UIB - (Hr. Karrasch) bestätigt, dass aus hiesiger Sicht die Feststellung, dass es keine Lärmminderungsplanung in diesem Bereich gibt, aus- reichend ist. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. zu 2. Auswirkung zukünftige Bebauung: Zu diesem Sachverhalt wurden durch das Sachverständigenbüro Hoock & Partner ergän- zende Berechnungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Berechnungen war festzustellen, dass es im direkten Vergleich zwischen Prognose-Nullfall (ohne Errichtung der im Geltungs- bereich geplanten Gebäude) und des Prognose-Planfalls (mit Errichtung der im Geltungsbe- reich geplanten Gebäude) an Immissionsorten der direkt gegenüberliegenden Wohngebäude an der Äußeren Rosenheimer Straße sowie am Bahnhofsplatz und am Martin-Luther-Platz durch die Reflexion des Schienenverkehrslärms an den Ostfassaden der geplanten Gebäude Pegelerhöhungen von bis zu 0,3 dB(A) auftreten können. Dabei ist festzustellen, dass die durch die auf diese Reflexionen zurückzuführenden Beurtei- lungspegelanteile die Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung deutlich unterschreiten. Pegelerhöhungen in dieser Größenordnung sind jedoch ausschließlich an den Immissionsor- ten am Bahnhofsplatz sowie am Martin-Luther-Platz zu erwarten. An diesen Immissionsorten wird zwar der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten, der Schwellwert zur Ge- sundheitsgefährdung (70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) wird jedoch weder erreicht noch überschritten. Unter Beachtung der mehrfach gerichtlich bestätigten „Bagatellgrenze“, also einer planungsbedingten Zunahme des öffentlichen Verkehrslärms um weniger als 1 dB(A) würde sich folglich keine Notwendigkeit zur Festsetzung reflexionsmindernder Maßnahmen ergeben An Immissionsorten im Bereich der Äußeren Rosenheimer Straße ist nach den Ergebnissen der durch das Sachverständigenbüro Hoock & Partner diesbezüglich durchgeführten Be- rechnungen eine reflexionsbedingte Erhöhung der Beurteilungspegel um bis zu 0,2 dB(A) möglich. Da hier zur Nachtzeit bereits im Prognose-Nullfall eine Überschreitung des entspre- chenden Schwellwerts zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) zu verzeichnen ist, kommt es folglich zu einer weiterführenden Pegelerhöhung im bereits gesundheitsgefährdenden Be- reich. Um dies zu kompensieren, wird ergänzend eine Festsetzung zur baulichen Ausführung der schienenzugewandten (und damit in Richtung der vorgenannten Nachbarschaft reflektieren- den) Fassaden in den Bebauungsplan aufgenommen: „Alle den Schienenwegen zugewandten Fassaden der innerhalb des östlichen Baufensters geplanten Gebäude sind – z. B. durch Anbringung eines schallabsorbierenden Wärme- dämmverbundsystems – mit einem Schallabsorptionsgrad α ≧ 0,5 auszuführen. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 6 von 10 Alternativ kann auf die Anbringung eines solchen Wärmedämmverbundsystems verzichtet werden, wenn durch Gebäudevorsprünge, Einschnitte und ähnliche architektonischen Mitteln eine nachweislich schalltechnisch gleichwertige Lösung vorgesehen werden.“ Eine nachrichtliche Änderung der Unterlagen erfolgt gem. Sachbericht und Abwägung. Die Untere Immissionsschutzbehörde – UIB - (Hr. Karrasch) bestätigt, dass mit der ergän- zenden Festsetzung zur baulichen Ausführung (siehe Nr. 6.4 der textlichen Festsetzungen) dieses Thema erledigt sein sollte. Landratsamt Traunstein, Naturschutz- und Waldrecht: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Zu 1.: Die „Hinweise“ zum Artenschutz werden in die „Festsetzungen“ verschoben. Zu 2.: Ein Freiflächengestaltungsplan ist angesichts der Bedeutung des Projektes für die Stadtent- wicklung ein angemessenes Instrument zur Beurteilung der Planung. Daher wird festgesetzt, diesen Plan zu erstellen. Deutsche Telekom Technik GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. Staatliches Bauamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Durch den Verkehrsplaner wurde in Ergänzung der Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS eine Simulation durchgeführt. Die Ausgangssituation an der Wegscheid ist bereits im Prognosenullfall stark belastet und führt zu Rückstauungen in den Verkehrsströmen. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die durch den Campus verursachte Mehrbelas- tung nur zu einer sehr geringen Verschlechterung der Verkehrssituation an der Wegscheid führt. Weitergehende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Simulation und deren Ergebnisse wurden bereits mit dem staatlichen Bauamt abge- stimmt und von diesem bestätigt. Dem Verkehrsgutachten ist eine Ergänzung zur Simulation und den ermittelten Auswirkun- gen auf den Knotenpunkt Wegscheid beizufügen. Die Auswirkungen des durch den Campus verursachten Verkehrs an der Wegscheid sind unerheblich. Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Wegscheid sind nicht beeinträchtigt. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 7 von 10 Eisenbahnbundesamt: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Für die in der Stellungnahme gennannten Flurstücke liegt dem EBA bereits ein Antrag auf Freistellung vor, der noch nicht beschieden ist. Die genannten Grundstücke werden zumindest nicht von der Bahn genutzt und wurden vom Landkreis erworben. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Überplanung dieser Flä- chen grundsätzlich möglich ist, ggf. aber gem. § 38 BauGB hinsichtlich der eisenbahnspezifi- schen Nutzung keine Wirkung entfaltet, sofern die Planung dem fachplanungsrecht der Bahn widerspricht. Die Freistellung ist weiterhin mit dem Eisenbahnbundesamt zu klären. Die Begründung zum Bebauungsplan ist hinsichtlich der Freistellung anzupassen. Die Grundstücke 794/144 und 794/145 sind zwar Gegenstand der Bodenuntersuchung, lie- gen aber außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien: Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu infrastrukturelle Belange: Der Bebauungsplan berücksichtigt die genannten Belange, soweit sie in der Bauleitplanung regelbar sind. Die weiteren Auflagen sind auf der nachfolgenden Planungsebene zu berück- sichtigen und bereits zwischen Landkreis und Bahn abgestimmt. Zu immobilienrelevante Belange: Zur Freistellung verweist der Stadtrat auf seine Abwägung zur Stellungnahme des Eisen- bahnbundesamtes. Das Flurstück 794/203 wurde bereits vor geraumer Zeit (Juli 2023) mit dem Flurstück 794/177 und das Flurstück 792/16 mit dem Flurstück 792/14 verschmolzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist so anzupassen, dass das Grundstück 792/13 nicht innerhalb des Geltungsbereiches liegt, hier ist auch die Baugrenze anzupassen. Die neu gebildete Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Flurnummern 792/14 und 792/13 wurde so bemessen, dass entlang der Grundstücksgrenze der Abstand zur Speiselei- tung der Bahn eingehalten wird. Mit der Rücknahme des Geltungsbereiches und Anpassung der Baugrenze ist daher sichergestellt, dass der Schutzabstand sicher eingehalten wird. Der Bebauungsplan wird entsprechend angepasst. IHK München und Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Regierung von Oberbayern: Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 8 von 10 Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Anlieger, Nachbarn und Eigentümer der Anton-Beilhack-Straße: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Zu I. Immissionsschutz: Aus dem Immissionsschutzgutachten ergibt sich, dass an den maßgeblichen Immissionsor- ten, und damit auch an allen anderen Immissionsorten im angrenzenden Gebiet, Beurtei- lungspegel erreicht werden, die alle unterhalb der anzustrebenden Orientierungswerte der DIN 18005 liegen. Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber der angrenzenden Bebauung sind daher nicht erforderlich. Verhaltensbezogene Geräuschentwicklungen, die von den Anwohnern bzw. deren Besu- chern ausgehen können (z.B. Gespräche auf den entstehenden Terrassen und Balkonen), sind in der Regel als ortsüblich zu betrachten und dementsprechend von der Nachbarschaft hinzunehmen. Eventuell auftretende Ruhestörungen durch Nachbarn sind nicht Gegenstand des Immissionsschutzrechts, sondern des Zivilrechts und sind daher nicht im Zuge der Be- bauleitplanung regelbar, sondern im Einzelfall entsprechend zu behandeln. Zu II. Schallschutzmaßnahmen: Wie zu I. angeführt, ergibt sich kein Erfordernis zur Festsetzung von Schallschutzmaßnah- men im Bebauungsplan. Eine darüber hinaus gehende freiwillige Regelung ist jederzeit mög- lich, der Bebauungsplan steht dem nicht entgegen. Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung, dass sich die Höhe der Gebäude verändert haben soll. Diese ist seit der Fassung der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes unverän- dert. Zu III. Verkehrssituation: Eine Regelung als Anliegerstraße ist nicht im Bebauungsplan möglich, sondern kann über eine verkehrsrechtliche Anordnung erreicht werden. Die Stadt wird dies außerhalb der Bau- leitplanung prüfen. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden sind die Verfahrensunterlagen zu überarbeiten und zu ergänzen. Auf- grund der erforderlichen Aktualisierung der der Unterlagen, ist das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) nochmals durchzuführen. Hierfür billigt der Stadtrat die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Chiemgau“ in der Fassung vom 27.06.2024 einschließlich aller dazugehörigen Verfahrensun- terlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der erforderlichen Anpassung der Planunterlagen, die öffentliche Auslegung nochmals durchzuführen. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Absicht der Einziehung einer Teilstrecke TOP 3 der Ortsstraße "Güterhallenstraße" im Bereich des überplanten Gebietes für den Campus Chiemgau Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 9 von 10 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Die Widmung der Güterhallenstraße soll auf einer Teilstrecke von rund 220 m eingezogen wer- den. Die Absicht der Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen. Fahrradstraße; Änderung zur Ringstraße - Marienstraße / TOP 4 Bahnhofstraße / Pinerolostraße mehrheitlich beschlossen dafür: 25 dagegen: 3 anwesend: 28  In der Marienstraße bleiben die Parkplätze auf der Nordseite bestehen. Hierzu wird die Bahnhofstraße und die Pinerolostraße zur Fertigstellung der Fahrradstraße in 2024 eben- falls als Fahrradstraße beschildert. Die Einbahnrichtung der Pinerolostraße ist umzudrehen. Die Parkplätze werden bis zur baulichen Umgestaltung ummarkiert. Die Fahrradstraßen werden für den Kfz-Verkehr freigegeben.  Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Förderbehörde einen entsprechenden Änderungs- antrag zu stellen.  Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umgestaltung der Pinerolostraße zu planen. Fortführende Information zur Umsetzung der Sofort- TOP 5 maßnahmen des Radverkehrskonzeptes zur Kenntnis genommen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16. Mai TOP 6 2024 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 7 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2024 Seite 10 von 10