NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 24.10.2024 Beginn: 16:30 Uhr Ende 19:45 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried bis 19.30 Uhr CSU Baur, Konrad ab 16.40 Uhr Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan Schneider, Nikolaus bis 19.30 Uhr Schreiber, Simon Thaler, Isabelle bis 19.35 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Rausch, Valentin bis 19.10 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 19.35 Uhr Sattler, Robert Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister bis 18.30 Uhr Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Appelt, Christiane Babl, Sabine Daburger, Monika Enenkel, Regine Grusdas, Dirk Hagenauer, Richard Kohn, Joachim, Dr. Kredwig, Maximilian Leitl, Anna Lena Picha-Rank, Alisa Prams, Andreas Scharnagl, Josef Schott, Markus Spiegelsberger, Gerhard Weber, Johannes Weiß, Hans-Peter Will, Stefan Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Schulz, Karl entschuldigt Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Fortführende Information zur Umsetzung der Maßnahmen des Rad- 2024/144 verkehrskonzeptes 3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungs- 2024/155 planes Nr. 3.8 ,,Oberhaid - Kampenwandstraße" zur Neuplanung des Bereichs zwischen der Kampenwand-, Zwiesel- und Staufenstraße; Aufstellungsbeschluss 4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungs- 2024/153 planes Nr. 61 ,,Rupprechtstraße"; Satzungsbeschluss 5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungs- 2024/154 planes Nr. 21 ,,Sportanlage Daxerau" für die Grundstücke Fl.Nrn. 524 und 525/1 der Gemarkung Hochberg (jetzt: Fl.Nrn. 524, 524/2, 524/3, 525/1, 525/4, 525/5, 525/7); Satzungsbeschluss 6 Benennung eines Teilstücks des Gehweges an der Wartberghöhe in 2024/139 ,,Dr.-Antonie-Nopitsch-Weg" 7 Ausbau ,,Am Lohfeld" - Vorstellung Vorentwurfsplanung 2024/150 8 Änderung der Marktordnung für Wochen-, Floh- und Christkindlmärkte 2024/148 in der Stadt Traunstein (Wochenmarktordnung) 9 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 2024/152 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. September 2024 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. Fortführende Information zur Umsetzung der Maßnah- TOP 2 men des Radverkehrskonzeptes zur Kenntnis genommen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.8 ,,Oberhaid - Kampenwandstra- TOP 3 ße" zur Neuplanung des Bereichs zwischen der Kam- penwand-, Zwiesel- und Staufenstraße; Aufstellungsbe- schluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberhaid – Kampenwand- straße“ auf Grundlage des Planentwurfes des Büro PLG vom 24.10.2024. Die Änderung soll im Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des TOP 4 Bebauungsplanes Nr. 61 ,,Rupprechtstraße"; Satzungs- beschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 28 dagegen: 1 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Regierung von Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung noch anzupassen. Regionaler Planungsverband: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 4 von 9 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplan sind auf der Grundlage der angepassten Vorprüfung Festsetzungen zum Fledermausschutz und zu Ersatzquartieren für die Haselmaus zu ergänzen. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die textliche Festsetzung C.5 wird, wie vorgeschlagen redaktionell ergänzt Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Abwasser wird über das städtische Kanalnetz im Trennsystem entsorgt. Der Hinweis zur Dienstbarkeit für die Kanalerschließung wird zur Kenntnis genommen. Landratsamt Traunstein, Abt. Tiefbau: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Erzbischöfliches Ordinariat: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. DB AG, DB Immobilien: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis auf die Immissionen durch den Bahnverkehr zu ergänzen. Eisenbahn-Bundesamt: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern zu ergänzen. Stadtwerke Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Abt. Landwirtschaft: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Bayernwerk Netz GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 5 von 9 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Abt. Forsten: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Privat 1, Traunstein: Aufgrund der Stellungnahme von Privat 1 sind keine Änderungen der Planung erforderlich. Die Begründung ist hinsichtlich des Klimaschutzes redaktionell fortzuschreiben. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und schließt sich der Abwägung an. Die erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung sind lediglich redaktioneller Art. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden sind die Planunterlagen wie folgt anzupassen: - Ergänzung der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (asVP) - redaktionelle Ergänzung C.5 bezüglich Schallschutz - Ergänzung Hinweis auf die Immissionen durch den Bahnverkehr - Ergänzung Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern - redaktionelle Fortschreibung der Begründung hinsichtlich des Klimaschutzes Satzungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10, 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den „Bebauungsplan Rupprechtstraße“ (1. Änderung) bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 08.10.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mit- zuteilen und das Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 ,,Sportanlage Daxerau" für die TOP 5 Grundstücke Fl.Nrn. 524 und 525/1 der Gemarkung Hochberg (jetzt: Fl.Nrn. 524, 524/2, 524/3, 525/1, 525/4, 525/5, 525/7); Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 6 von 9 Regierung von Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Regionaler Planungsverband: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Abt. Landwirtschaft: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Staatliches Bauamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Große Kreisstadt Traunstein, SG 32: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und schließt sich der Abwägung an. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden ist eine Überarbeitung der Planunterlagen nicht erforderlich. Satzungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10, 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung §1 Aufhebung der Satzung Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 7 von 9 Der bestehende Bebauungsplan Nr. 21 „Sportanlage Daxerau“ vom 30.06.1988 wird aufgeho- ben. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Traunstein, ______________ ____________________________ Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer Benennung eines Teilstücks des Gehweges an der TOP 6 Wartberghöhe in ,,Dr.-Antonie-Nopitsch-Weg" einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Die im beiliegenden Lageplan dargestellte Wegefläche soll in „Dr.-Antonie-Nopitsch-Weg“ be- nannt werden. TOP 7 Ausbau ,,Am Lohfeld" - Vorstellung Vorentwurfsplanung einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 1. Der Ausbau der Straße „Am Lohfeld“ erfolgt auf der vorliegen Planung des Ing-Büro Euro- pplan, Bad Endorf. 2. Das Ingenieurbüro Europplan, Bad Endorf, wird mit den weiteren Leistungsphasen zur Bauausführung und der örtlichen Bauleitung weiter beauftragt. Änderung der Marktordnung für Wochen-, Floh- und TOP 8 Christkindlmärkte in der Stadt Traunstein (Wochen- marktordnung) einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt den in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf zur Änderung der Marktordnung als Satzung. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr TOP 9 2024 einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat beschließt: Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 8 von 9 Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt die Stadt Traunstein fol- gende Nachtragshaushaltssatzung 2024: §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden §2 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. Sep- TOP 10 tember 2024 einstimmig beschlossen dafür: 29 dagegen: 0 anwesend: 29 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 11 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 Seite 9 von 9