NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 12.12.2024 Beginn: 16:30 Uhr Ende 20:50 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Baur, Konrad Kaiser, Andreas ab 19.10 Uhr Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 20.45 Uhr Schneider, Nikolaus bis 19.45 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle bis 20.10 Uhr Wassermann, Rolf bis 20.35 Uhr Zillner, Hans bis 19.30 Uhr Bündnis 90 / Die Grünen Fembacher, Günter Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin bis 20.35 Uhr Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 19.15 Uhr Sattler, Robert bis 20.10 Uhr Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias bis 20.30 Uhr Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Osenstätter, Georg Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Babl, Sabine Daburger, Monika Grusdas, Dirk Hagenauer, Richard Kohn, Joachim, Dr. Kredwig, Maximilian Leitl, Anna Lena Schott, Markus Weiß, Hans-Peter Will, Stefan Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: Bündnis 90 / Die Grünen Lutzenberger, Ursula entschuldigt Nepper, Patrick, Dr. entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 2 von 9 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat durch Herrn Va- 2024/174 lentin Rausch 3 Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates und Eidesleis- 2024/173 tung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Günter Fembacher, Hau- senstraße 2, 83278 Traunstein 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt 2024/175 Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfas- sungsrechts: Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen und des Referats "Sport und Ehrenamt" 5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebau- 2024/180 ungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b, § 215 a Abs. 1 und 3 und § 13 a des BauGB an der Hubertusstraße; Satzungsbe- schluss 6 Verlängerung Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen 2024/181 und sonstigen Institutionen 7 Festsetzung Grundsteuerhebesätze; hier: Neuerlass einer Hebesatz- 2024/179 satzung ab 01.01.2025 8 Beteiligungsbericht 2022 2024/161 9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. November 2024 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - 11 Jahresabschlussreden des Oberbürgermeisters Dr. Christian Hümmer und der Zweiten Bürgermeisterin Walburga Mörtl-Körner Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 3 von 9 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. Niederlegung des Amtes als ehrenamtlicher Stadtrat TOP 2 durch Herrn Valentin Rausch einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Valentin Rausch wird festgestellt. Neubesetzung des frei gewordenen Stadtratsmandates TOP 3 und Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Günter Fembacher, Hausenstraße 2, 83278 Traunstein zur Kenntnis genommen. Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Satzung der Stadt Traunstein zur Regelung von Fragen des örtlichen TOP 4 Gemeindeverfassungsrechts: Änderung der personellen Besetzung von Ausschüssen und des Referats "Sport und Ehrenamt" einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 1. In Folge der Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Stadtratsmitglieds durch Herrn Valentin Rausch bestellt der Stadtrat für den Ausschuss für Kultur und Sport, den Aus- schuss für Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit und den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Günter Fembacher als Mitglied des jeweiligen Ausschusses. Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bestellt der Stadtrat Herrn Günter Fembacher als stellvertretendes Mitglied. 2. Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Herrn Günter Fembacher als Referent für den Aufgabenbereich „Sport und Ehrenamt“ zu. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach TOP 5 § 13 b, § 215 a Abs. 1 und 3 und § 13 a des BauGB an der Hubertusstraße; Satzungsbeschluss Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 4 von 9 einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Regierung von Oberbayern: Das Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 21.11.2024 wird zur Kenntnis genom- men. Für das Bebauungsplanverfahren ergibt sich dadurch folgende redaktionelle Ände- rung bzw. Ergänzung in der Begründung: In der Begründung sind die ergänzten bzw. geänderten Textpassagen rot gekennzeichnet. Die Begründung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Änderungen / Ergänzungen wie folgt: S. 7: (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenent- wicklung begründet nicht zur Verfügung stehen. S. 14: 1.5.4 Berücksichtigung bestehender Flächenpotentiale Ab S. 13: unter Punkt 1.5 Bedarfsbegründung - Strukturdaten (zu 1.5.1 Bevölkerungsentwicklung) - Bedarf an Siedlungsflächen (als Ergänzung zu 1.5.2 Wohnbaulandbedarf) - Städtische Entwicklungsziele (neuer Unterpunkt) - städtische Entwicklungsstrategie (neuer Unterpunkt) Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anmerkungen zur „Vorprüfung des Einzelfalls“ wurden mit der Unteren Naturschutzbe- hörde geklärt. Eine Überarbeitung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Stadtwerke Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Schreiben der Stadtwerke wird zur Kenntnis genommen. Für das Bebauungsplanver- fahren ergibt sich dadurch folgende redaktionelle Änderung bzw. Ergänzung in den Hinwei- sen: Die Plandarstellung wird um die unterirdischen Leitungen als Hinweis ergänzt. Unterirdische Leitungen Die im Planteil dargestellten unterirdischen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Sie dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 5 von 9 versehen werden. Bäume samt künftigem Kronenrand (=Wurzelrand) sind in diesem Be- reich nicht zulässig. E-Genossenschaft Wolkersdorf: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bayernwerk Netz GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Erzbischöfliches Ordinariat: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abt. Landwirtschaft: Das Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 28.10.2024 wird zur Kenntnis genommen. Für das Bebauungsplanverfahren ergibt sich dadurch folgende Ergänzung in den Hinwei- sen: Landwirtschaft In der Umgebung des Baugebiets liegen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es auch bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung dieser Grundstücke zu Geruchs- und Lärmbelästigungen kommen kann. Von den landwirt- schaftlichen Flächen ausgehende Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Er- schütterungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu dulden. Von den Weide- tieren ist entsprechend Abstand zu halten, Hunde sind an der Leine zu führen. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Dt. Telekom Technik GmbH, Landshut: Das Schreiben der Telekom wird zur Kenntnis genommen. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Staatliches Bauamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Wasserwirtschaftsamt Traunstein: Das Schreiben vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wird zur Kenntnis genommen. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 6 von 9 Stadtverwaltung Traunstein, SG 32: Das Schreiben des SG 32 Tiefbau – Stadtentwässerung wird zur Kenntnis genommen. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Stadtverwaltung Traunstein, SG 33: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Gemeinde Grabenstätt: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Bürger 1: Der Stadtrat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpas- sungen. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und schließt sich der Abwägung an. Die erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung sind lediglich redaktioneller Art. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden sind die Planunterlagen wie folgt anzupassen: Im Plan:  Ergänzung Festsetzungen Nr. 1.7 - Nebengebäude  Ergänzung Festsetzungen Nr. 1.11 - Flutmulde  Ergänzung Hinweise Nr. 8- unterirdische Leitungen  Ergänzung Hinweise Nr. 9 - Landwirtschaft In der Begründung:  Redaktionelle Änderung Nr. 1.3.1 – 3.2  Ergänzung Nr. 1.5.1 – Strukturdaten  Ergänzung Nr. 1.5.2 – Bedarf an Siedlungsflächen  Ergänzung Nr. 1.5.4 – Städtische Entwicklungsziele  Ergänzung Nr. 1.5.5 – Städtische Entwicklungsstrategie  Ergänzung Nr. 1.5.6 – Bauerwartungsland gemäß Flächennutzungsplan  Ergänzung Nr. 1.6 zur Verkehrsbedeutung der Erschließungsstraße  Ergänzung Nr. 2.1.4 – Nebengebäude  Ergänzung Nr. 2.1.8 – Flutmulde  Ergänzung Nr. 2.1.9 – Geruch 3. Satzungsbeschluss Gemäß § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10, 13 a i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den „Bebauungsplan Hubertusstraße“ Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 7 von 9 bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 12.12.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mit- zuteilen und das Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen. 4. Der Stadtrat genehmigt den vorliegenden Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag mit Herrn König, in der Fassung vom 22.11.2024. Verlängerung Richtlinie zur Förderung von gemeinnützi- TOP 6 gen Vereinen und sonstigen Institutionen einstimmig beschlossen dafür: 28 dagegen: 0 anwesend: 28 Die Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung für Investitionen und Beschaffungen von gemeinnüt- zigen Vereinen und sonstigen Institutionen in der Stadt Traunstein wird um ein Jahr bis 31.12.2025 verlängert. Festsetzung Grundsteuerhebesätze; hier: Neuerlass ei- TOP 7 ner Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mehrheitlich beschlossen dafür: 27 dagegen: 1 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer Veranlagung der Grundsteuer, ab dem 01.01.2025  für die Grundsteuer A und B: 375 vom Hundert betragen wird. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die dieser Beschlussvorlage beiliegende He- besatzsatzung zum Satz 375 vom Hundert, ortsüblich bekannt zu machen. Das Inkrafttreten der Satzung ist zum 01.01.2025 vorzusehen. TOP 8 Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis genommen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. No- TOP 9 vember 2024 einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 8 von 9 TOP 10 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Jahresabschlussreden des Oberbürgermeisters Dr. TOP 11 Christian Hümmer und der Zweiten Bürgermeisterin Walburga Mörtl-Körner zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024 Seite 9 von 9