NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 15.05.2025 Beginn: 16:30 Uhr Ende 21:25 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried bis 20.15 Uhr CSU Baur, Konrad bis 19.45 Uhr Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan bis 19.30 Uhr Schneider, Nikolaus bis 19.30 Uhr Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle bis 19.20 Uhr Wassermann, Rolf Zillner, Hans Bündnis 90 / Die Grünen Fembacher, Günter Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis bis 19.20 Uhr Stockinger, Monika UW Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Steinberger, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike bis 19.30 Uhr Steiner, Simon bis 20.45 Uhr Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Babl, Sabine Daburger, Monika Grusdas, Dirk Kohn, Joachim, Dr. Schott, Markus Steiner, Tobias Weber, Johannes Weiß, Hans-Peter Westermeier, Carola Will, Stefan Presse Reiter, Klara Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: SPD/Die Linke Sattler, Robert entschuldigt UW Haider, Ernst entschuldigt Initiative Traunstein e.V. Osenstätter, Georg entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 2 von 13 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt 2025/047 Traunstein im Bereich „Buchfelln“: Billigungs- und Auslegungsbe- schluss 3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die 2025/048 ,,Freiflächenphotovoltaikanlage Buchfelln“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 765 T, 766 und 769 der Gemarkung Hochberg: Billigungs- und Auslegungsbeschluss 4 Grundschulstandort neu: Planungsfortschritt Projektentwicklung und 2025/046 Beauftragung Machbarkeitsstudie 5 Bewerbung Modellprojekt LANDSTADT Bestand – Entwicklungspo- 2025/058 tentiale für die „Untere Stadt“ 6 Bericht des Feuerwehrreferenten Andreas Kaiser 7 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27. März 2025 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 3 von 13 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen TOP 2 Kreisstadt Traunstein im Bereich „Buchfelln“: Billi- gungs- und Auslegungsbeschluss mehrheitlich beschlossen dafür: 26 dagegen: 2 anwesend: 28 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Regierung von Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Freiflächen-PV-Anlagen sollen vorzugsweise auf vorbelasteten Standorten realisiert werden: Aktuell werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der idealen Eingrünung und geringen Einsehbarkeit wird am Standort festgehalten. Die Flächen zwischen den Modulreihen können zur Heugewinnung genutzt werden. Zudem ist die vorgesehene Art der Bewirtschaftung hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes zu bevorzugen. Nähe zum „Steingraben“ – wassersensibler Bereich: Die zuständigen Behörden wurden am Verfahren beteiligt. Auf die Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zu Aufstellung des Bebauungsplanes darf verwiesen werden. Landratsamt Traunstein, Naturschutz- und Waldrecht (Untere Naturschutzbehörde): Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Lage im Gebiet mit sehr hoher Bedeutung als charakteristisch landschaftliche Eigenart und mit hoher Erholungswirksamkeit: Auf die ideale Eingrünung des Standortes und die minimale Einsehbarkeit wird nochmals hingewiesen. Die Belange des Landschaftsbildes und der Erholung sind in diesem Hinblick zu sehen. Der Charakter des Standortes ist der Stadt Traunstein bekannt. Standortkonzept für Erneuerbare Energien wird empfohlen. Die Aufstellung eines Standortkonzeptes wird für künftige Vorhaben in Erwägung gezogen. Bezüglich angrenzender FFH-Flächen: Eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung wurde durchgeführt und den Unterlagen des Bebau- ungsplanes beigefügt. Zu den angrenzenden Bereichen werden ausreichende Abstände ein- gehalten. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 4 von 13 Landschaftsbild / Eingrünung der Anlage: Die Aussagen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut „Landschaftsbild“ werden zur Ent- wurfsfassung angepasst. Anzumerken ist, dass die grundlegenden Aussagen zur Einsehbar- keit weiterhin Bestand haben. Genannter Wanderweg verläuft im Wald, bzw. ist durch ein 60 m breites Waldstück von der Anlage abgeschirmt. Im Bereich der Erschließungsstraße nach Buchfelln kommt dieser Wanderweg dem Waldrand nahe. Dieser Bereich befindet sich ca. 180 m von der Anlage entfernt. Genannte Kapelle befindet sich in über 300 m Abstand in östlicher Richtung. Die Blickbeziehung zwischen Kapelle und Anlage besteht in einem mini- malen Blickbereich. Waldflächen, die Topographie und die Hofstelle Buchfelln schirmen die Anlage in Richtung Kapelle ab. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies nur von der Rückseite der Kapelle der Fall ist. Von der Vorderseite ist die Anlage gänzlich verdeckt. Auf die in östliche Richtung angedachte Eingrünung wird ebenso hingewiesen. Auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird verwiesen, welche keine Aussagen hierzu trifft. Eingrünung mit Hecke: Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Artenschutzrechtliche Verbote aus § 44 Abs. 1 BNatSchG in die Bauleitplanung einbeziehen: Es fanden Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde statt. Eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung wurde erstellt. Aussagen der Kartierberichte und der FFH-Verträglichkeitsabschätzung werden in die Bauleitplanung mit aufgenommen. Einfriedung: Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Naturschutzrechtlicher Ausgleich: Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Monitoring: Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Eine abschließende naturschutzrechtliche Beurteilung ist erst bei Nachreichung der erforder- lichen Unterlagen möglich. Die Beurteilung erfolgt aber unter der Berücksichtigung, das es sich dabei um die Errichtung und Betrieb von Anlagen handelt, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Entsprechende Unterlagen werden zur Entwurfsfassung in Abstimmung mit der Unteren Na- turschutzbehörde ergänzt. Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht: Fehlende Aussagen bezüglich der Blendwirkung für die Allgemeinheit und Nachbarschaft: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 5 von 13 Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird an die zuständigen Personen zur Beachtung weitergereicht. Es ist eine breitflächige Versickerung vorgesehen. Große Kreisstadt Traunstein, SG 32: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Wasserwirtschaftsamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ausreichende Abstände werden bereits eingehalten. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Bodendenkmäler: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Bereits Bestandteil der textlichen Hinweise des Bebauungsplanes. Regionaler Planungsverband Südostbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bund Naturschutz: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Gemeinde Siegsdorf: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 6 von 13 Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bayernwerk Netz GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. IHK München Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden sind die Verfahrensunterlagen zu überarbeiten und zu ergänzen. An- schließend ist das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffent- lichkeit und Beteiligung der Behörden) durchzuführen. Hierfür billigt der Stadtrat die Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Traunstein für den Bereich Buchfelln in der Fassung vom 08.05.2025, einschließlich aller dazugehörigen Verfahrensunterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die ,,Freiflächenphotovoltaikanlage Buchfelln“ auf TOP 3 den Grundstücken Fl.Nrn. 765 T, 766 und 769 der Ge- markung Hochberg: Billigungs- und Auslegungsbe- schluss mehrheitlich beschlossen dafür: 26 dagegen: 2 anwesend: 28 1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt: Regierung von Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund der Flächeninanspruchnahme soll eine multifunktionale Flächennutzung geprüft werden: Die Fläche unter und zwischen den Modulen kann weiterhin landwirtschaftlich zur Heuge- winnung genutzt werden. Zudem ist die vorgesehene Art der Bewirtschaftung hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes zu bevorzugen. Bezüglich der Ziele im LEP zum Thema Natur und Landschaft, einschließlich Artenschutz: Entsprechende Gebiete werden im Umweltbericht bereits aufgeführt. Bezüglich Schutzgutkarte: Der Hinweis wird in den Umweltbericht mit aufgenommen. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 7 von 13 Beteiligung weiterer Fachbehörden: - AELF, Abt. Landwirtschaft - AELF, Abt. Forsten - LRA, Untere Naturschutzbehörde - LRA, Untere Immissionsschutzbehörde - LRA, Wasserrecht / Bodenschutz - Wasserwirtschaftsamt Traunstein Die in Anspruch genommene Fläche ist für die Landwirtschaft besonders geeignet: Die Fläche unter und zwischen den Modulen kann weiterhin landwirtschaftlich zur Heuge- winnung genutzt werden und entfällt somit nicht gänzlich aus der landwirtschaftlichen Nut- zung. Zudem ist die vorgesehene Art der Bewirtschaftung hinsichtlich des Natur- und Arten- schutzes zu bevorzugen. Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien wird höher gewichtet, als Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung: Des Weiteren ist die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage temporär. Während dieser Zeit wird auf der Fläche keine Düngung oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch- geführt, wodurch die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bo- denfruchtbarkeit und der Ertragsfähigkeit erfährt und sich somit der intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden regenerieren kann. Positiv ist die Lage zu nennen. Angrenzende Flächen er- fahren keine Einbußen durch Verschattungen. Nach Aufgabe der Photovoltaiknutzung verpflichtet sich der Vorhabenträger zum Rückbau der Anlage. Nach Nutzungsende ist das Grundstück wieder der ursprünglichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, wobei die Fläche wieder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden kann. Empfehlung, die PV-Anlage als Agri-Photovoltaikanlage auszuführen: Gegen die Realisierung einer Agri-Photovoltaikanlage sprechen mehrere Punkte. Eine hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaikanlage würde eine größere Fernwirkung verursachen, wel- che nicht durch Heckenpflanzungen minimiert werden kann. Für die vorliegende Planung spricht, dass hier auf der vom Grundstückseigentümer bereitgestellten Fläche ein Solarpark mit hoher Energiedichte entsteht. Für eine Agri-PV-Anlage wäre eine entsprechende Privile- gierung erforderlich. Es besteht derzeit eine sehr geringe Bereitschaft von landwirtschaftli- chen Betrieben ein solches Nutzungskonzept umzusetzen, da die Nutzbarkeit nur einge- schränkt möglich ist. Das Risiko der Beschädigung der Anlage bzw. landwirtschaftlicher Ma- schinen stellt ein Hemmnis dar. Nur mit einem über die gesamte Laufzeit festgelegtem, ver- pflichtendem Nutzungskonzept wäre die Förderfähigkeit der Anlage gegeben. Erfahrungen des Betreibers zeigen, dass die Kosten für die Errichtung bis zu doppelt so hoch im Gegensatz zur vorgesehenen Anlage sind. Zusätzlich sorgt die Verschattung der Module für Ertragsverluste (bei Weizenanbau kann von ca. 15 % Verlust durch Verschattung ausgegangen werden). Die beste Flächeneffizienz liegt vor, wenn Solarparks kompakt und ertragsoptimal gebaut werden, gut in die Landschaft integriert werden und der Biodiversität voll dienen können (ex- tensive Nutzung unter und zwischen den Modulreihen). Im Vergleich zu herkömmlichen PV- FFA sind die Investitionskosten für Agri-PV-Anlagen höher, im Fall hoch aufgeständerter Module treiben aufwendigere Aufständerung und teurerer Spezialmodule die Kosten enorm in die Höhe. Insbesondere die hohen statischen Anforderungen in Bezug auf Wind- und Schneelastzonen ist bei hoch aufgeständerten Modultischen sowie der regionalen Gegeben- heiten ein sehr großer Kostenfaktor im Vergleich zu einer herkömmlichen PV-Anlage. Den- noch sind die Stromerlöse auf der gleichen Fläche aufgrund der höheren Reihenabstände und geringerer installierter Leistung deutlich niedriger als bei einer herkömmlichen PV-FFA. Hinzu kommt ein erhöhter Reinigungsbedarf (Staubentwicklung) der Anlage bei Agri-PV- Nutzung. Deshalb wird an der bestehenden Planung festgehalten. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 8 von 13 Landratsamt Traunstein, Naturschutz- und Waldrecht (Untere Naturschutzbehörde): Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Peschnaitplateau“: Auf die ideale Eingrünung des Standortes und die minimale Einsehbarkeit wird nochmals hingewiesen. Die Belange des Landschaftsbildes sind in diesem Hinblick zu sehen. Der Cha- rakter des Standortes ist der Stadt Traunstein bekannt. Lage im Gebiet mit sehr hoher Bedeutung als charakteristisch landschaftliche Eigenart und mit hoher Erholungswirksamkeit: Auf die ideale Eingrünung des Standortes und die minimale Einsehbarkeit wird nochmals hingewiesen. Die Belange des Landschaftsbildes und der Erholung sind in diesem Hinblick zu sehen. Der Hinweis auf die Aussagen der Schutzgutkarten wird aufgenommen. Bezüglich angrenzender FFH-Flächen: Eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung wurde durchgeführt und den Unterlagen beigefügt. Notwendige Maßnahmen werden aufgenommen. Zu den angrenzenden Bereichen werden ausreichende Abstände eingehalten. Blickachsen zum angrenzenden Wanderweg und zum Baudenkmal „Buchfellner Kapelle“: Die Aussagen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild werden zur Ent- wurfsfassung angepasst. Anzumerken ist, dass die grundlegenden Aussagen zur Einsehbar- keit weiterhin Bestand haben. Genannter Wanderweg verläuft im Wald, bzw. ist durch ein 60 m breites Waldstück von der Anlage abgeschirmt. Im Bereich der Erschließungsstraße nach Buchfelln kommt dieser Wanderweg dem Waldrand nahe. Dieser Bereich befindet sich ca. 180 m von der Anlage entfernt. Genannte Kapelle befindet sich in über 300 m Abstand in östlicher Richtung. Die Blickbeziehung zwischen Kapelle und Anlage besteht in einem mini- malen Blickbereich. Waldflächen, die Topographie und die Hofstelle Buchfelln schirmen die Anlage in Richtung Kapelle ab. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies nur von der Rückseite der Kapelle der Fall ist. Von der Vorderseite ist die Anlage gänzlich verdeckt. Auf die in östliche Richtung angedachte Eingrünung wird ebenso hingewiesen. Auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird verwiesen, welche keine Aussagen hierzu trifft. Bessere Eingrünung der Anlage: Die Festsetzungen zur Hecke werden von einer 2-reihigen Ausführung auf eine 3-reihige Ausführung geändert, was als ausreichend erachtet wird. Schon diese fügt einen wertvollen Biotopverbundbaustein im Gegensatz zur heutigen Nut- zung ein. Geplante Rodung von Einzelbaumstrukturen: Bei den Bäumen handelt es sich um Fichten um einen Jägerstand, welche nicht als wertvolle Trittsteine oder Vernetzungsstrukturen zu sehen sind. Durch die angedachte Hecke und die Grünlandnutzung entstehen hochwertigere Biotopverbundsysteme. Artenschutzrechtliche Verbote aus § 44 Abs. 1 BNatSchG in die Bauleitplanung einbeziehen: Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist nach Abstimmung mit der Unteren Natur- schutzbehörde nicht notwendig. Aussagen hinsichtlich des Artenschutzes werden im Um- Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 9 von 13 weltbericht ergänzt (Ergebnisse Kartierungen, FFH-Verträglichkeitsabschätzung). Die Er- gebnisse werden zur Entwurfsfassung eingearbeitet und ergänzt Einfriedungen: Es ist zu prüfen, ob Wildwechseldurchlässe (z. B. ein Rehdurchschlupf) mög- lich ist: Es werden 3 Wildwechseldurchlässe ergänzt und in der planlichen Darstellung entsprechend ergänzt. Anmerkung: Gemäß den Hinweisen zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV- Freiflächenanlagen vom 05.12.2024 (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) sind Wilddurchlässe nicht erforderlich, wenn die Anlage keine Seitenlänge von mehr als 500 m aufweist. Naturschutzrechtlicher Ausgleich: In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann ein Zielzustand von G212GU651L angestrebt werden. Die Ausgleichsfläche ist ein 8 – 40 m breiter Streifen um die Anlage mit verschiedensten Verschattungsszenarien. Da bereits ein gestufter Waldrand vorliegt wird von weiteren Pflan- zungen oder Saumstrukturen abgesehen. Der Kompensationsfaktor wird im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft angepasst, wobei auf die angedachte und bestehende Eingrünung nochmals verwiesen wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird von einer Anlage mit integriertem Ausgleich ab- gesehen, da nicht alle Forderungen gänzlich erfüllt werden können. Weitere Leitfäden und Hinweise finden in der Planung Beachtung. Monitoring: Die Angaben zum Monitoring werden zur Entwurfsfassung detailliert. Eine abschließende naturschutzrechtliche Beurteilung ist erst bei Nachreichung der erforder- lichen Unterlagen möglich. Die Beurteilung erfolgt aber unter der Berücksichtigung, das es sich dabei um die Errichtung und Betrieb von Anlagen handelt, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Entsprechende Unterlagen werden zur Entwurfsfassung in Abstimmung mit der Unteren Na- turschutzbehörde ergänzt. Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht: Fehlende Aussagen bezüglich der Blendwirkung für die Allgemeinheit und Nachbarschaft: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Zur Entwurfsfassung wird ein entsprechendes Gutachten erarbeitet und in die Unterlagen eingefügt. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird an die zuständigen Personen zur Beachtung weitergereicht. Es ist eine breitflächige Versickerung vorgesehen. Die textlichen Hinweise zur Wasserwirtschaft werden entsprechend der Stellungnahme er- gänzt. Wasserwirtschaftsamt Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die textlichen Hinweise zur Wasserwirtschaft werden entsprechend der Stellungnahme er- gänzt. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 10 von 13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft: Aus landwirtschaftlich-agrarstruktureller Sicht ist der Standort abzulehnen. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planfläche befindet sich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Es wurde ei- ne Fläche außerhalb von Schutzgebieten, sowie der HQ 100 Flächen geplant. Zudem wurde auf eine Lage ohne Fernwirkung geachtet. Das gewählte Vorhabengebiet ist aufgrund der natürlichen Eingrünungsstrukturen der umliegenden Wälder bereits gut abgeschirmt. Durch die Pflanzung einer Heckenreihe im Osten wird eine vollständige Eingrünung erreicht. Auf- grund dessen kann das Gebiet als Fläche ohne besondere Fernwirkung bezeichnet werden. Die Stadt Traunstein gewichtet in diesem Fall den Belang der Stromerzeugung mit erneuer- baren Energien (Errichtung von Photovoltaikanlagen) höher als die Beibehaltung der land- wirtschaftlichen Nutzung, welche der Energieerzeugung künftig untergeordnet wird (Heunut- zung weiterhin möglich). Des Weiteren ist die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage temporär. Während dieser Zeit wird auf der Fläche keine Düngung oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch- geführt, wodurch die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bo- denfruchtbarkeit erfährt und sich somit der intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden rege- nerieren kann. Nach Aufgabe der Photovoltaiknutzung verpflichtet sich der Vorhabenträger zum Rückbau der Anlage. Nach Nutzungsende ist das Grundstück wieder der ursprünglichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, wobei die Fläche wieder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden kann. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Bodendenkmäler: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Bereits Bestandteil der textlichen Hinweise. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bund Naturschutz: Rückbau der PV-Module nach Ablauf der Genehmigung – vorhabenbezogener Bebauungs- plan: Bereits Bestandteil der textlichen Festsetzungen. Bereits Bestandteil der Begründung (Art und Maß der baulichen Nutzung, Nutzungsart) Errichtung der erforderlichen Kabeltrassen bis zum Einspeisepunkt: Kabeltrassen werden in eigenen Verfahren abgehandelt. Dem Ersteller der Bauleitplanunter- lagen liegen hierzu keine Informationen vor. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 11 von 13 Einspeisepunkt muss für die Strommenge ausgerichtet sein: Eine Einspeisezusage des Netzbetreibers liegt vor. Weitere Regelungen sind durch den Netzbetreiber zu treffen. Genossenschaftliche Bürgerenergieanlagen gefordert: Das angedachte Betreiberkonzept wurde der Stadtverwaltung bereits vorgestellt. Mit diesem besteht Einverständnis. Gemeinde Siegsdorf: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. E-Genossenschaft Vogling & Angrenzer: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Bayernwerk Netz GmbH: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. IHK München und Oberbayern: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. 2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und Betei- ligung der Behörden sind die Verfahrensunterlagen zu überarbeiten und zu ergänzen. An- schließend ist das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffent- lichkeit und Beteiligung der Behörden) durchzuführen. Hierfür billigt der Stadtrat die Unterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Buchfelln“ in der Fassung vom 08.05.2025, ein- schließlich aller dazugehörigen Verfahrensunterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Grundschulstandort neu: Planungsfortschritt Projekt- TOP 4 entwicklung und Beauftragung Machbarkeitsstudie mehrheitlich beschlossen dafür: 25 dagegen: 3 anwesend: 28 Eine Machbarkeitsstudie mit Ausarbeitung unterschiedlicher Varianten wird beauftragt. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 12 von 13 Bewerbung Modellprojekt LANDSTADT Bestand – Ent- TOP 5 wicklungspotentiale für die „Untere Stadt“ mehrheitlich beschlossen dafür: 26 dagegen: 2 anwesend: 28 Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Traunstein bewirbt sich auf den Projektaufruf LANDSTADT BESTAND des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Bei Auswahl als Modellkommune sichert die Stadt Traunstein die finanzielle und inhaltliche Umsetzung des Projektes zu. TOP 6 Bericht des Feuerwehrreferenten Andreas Kaiser zur Kenntnis genommen. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27. März TOP 7 2025 einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. TOP 8 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2025 Seite 13 von 13