NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Donnerstag, 26.03.2026 Beginn: 16:30 Uhr Ende 18:10 Uhr Ort: im Großen Saal, Altbau, 3. OG, Rathaus Traunstein ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hümmer, Dr. Christian fraktionslos Schott, Wilfried CSU Kaiser, Andreas Maier, Andrea Namberger, Stefan Schreiber, Simon Schulz, Karl Thaler, Isabelle bis 17.30 Uhr Zillner, Hans Initiative Traunstein e.V. Deckert, Susanne Huber, Tobias Traunsteiner Liste Hoernes, Ulrike Steiner, Simon Bündnis 90 / Die Grünen Fembacher, Günter Lutzenberger, Ursula Mandl, Helga Mörtl-Körner, Walburga 2. Bürgermeisterin Nepper, Patrick, Dr. Stadler, Thomas SPD/Die Linke Bödeker, Nils Forster, Peter Holl, Denis Stockinger, Monika UW Haider, Ernst Kaiser, Josef 3. Bürgermeister Lay, Ursula Sattler, Robert Schriftführer/in Scherner, Andrea Verwaltung Babl, Sabine Daburger, Monika Giesbrecht, Agnes Kohn, Joachim, Dr. Kredwig, Maximilian Prams, Andreas Thomas, Micha Weber, Johannes Weiß, Hans-Peter Will, Stefan Presse Pültz, Gernot Traunsteiner Tagblatt Abwesende und entschuldigte Personen: CSU Baur, Konrad entschuldigt Schneider, Nikolaus entschuldigt Wassermann, Rolf entschuldigt UW Steinberger, Tobias entschuldigt Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 2 von 7 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters 2 Veränderungsverordnung zur Verordnung über Parkgebühren in Be- 2025/123 reichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Traun- stein (Parkgebührenordnung) 3 Anpassung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswasser- 2026/046 gebühr – Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebüh- rensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) 4 Aufhebung Bebauungsplan Nr. 21 „Sportanlage Daxerau“ 2026/055 5 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05. Februar 2026 6 Anfragen und Wünsche - öffentlich - Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 3 von 7 ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Bekanntgaben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen. Veränderungsverordnung zur Verordnung über Parkge- TOP 2 bühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinau- tomaten in der Stadt Traunstein (Parkgebührenordnung) einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Der Stadtrat beschließt: 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet (Parkgebührenordnung) Die Stadt Traunstein erlässt auf Grund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), in Verbindung mit § 10 der Zuständig- keitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBI. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.05.2025 (GVBI. S. 158) folgende Verordnung: § 1 Änderungen Die Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Traunstein (Parkgebührenordnung) vom 13.09.1999, zuletzt geändert durch Verord- nung vom 23.08.2021, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt: (3) Die Zahlung kann auch durch die Benutzung einer Betreiberapplikation („App“) erfolgen, sofern ein entsprechendes System zur Entrichtung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit für den jeweiligen Stellplatz zusätzlich eingerichtet und funktionsfähig ist. Die Parkge- bühr wird abweichend von Abs. 1 anteilig je angegangene Minute berechnet (auf zwei Nach- kommastellen kaufmännisch auf- bzw. abgerundet). Der Gebührenschuldner gemäß § 2 bleibt hierdurch unverändert. 2. § 2 wird § 3 3. Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 4 von 7 § 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug im Geltungsumfang des § 1 parkt. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Traunstein, Dr. Christian Hümmer Oberbürgermeister Anpassung der Schmutzwassergebühr und der Nieder- schlagswassergebühr – Erlass einer Änderungssatzung TOP 3 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- satzung (BGS-EWS) einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Der Stadtrat beschließt: 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Traunstein (BGS – EWS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Traunstein fol- gende Änderungssatzung: § 1 Änderungen Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Traunstein vom 28.11.2025, Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 49 vom 06.12.2025, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Der Aufwand für die erstmalige Herstellung der Grundstücksanschlüsse ist in dem in Absatz 1 genannten eingeschränktem Umfang pauschal wie folgt zu erstatten: - Bei einem Grundstücksanschluss mit Kontrollschacht: 3.200,00 €. Diese Pauschale gilt für eine Grundstücksanschlusslänge von bis zu 3,00 m, gemessen ab Ende der öffentlichen Verkehrsfläche, wobei das Absturzbauwerk nicht berücksichtigt wird. Für eine darüber hinaus gehende Grundstücksanschlusslänge er- höht sich die o.a. Pauschale um 435,00 € für jeden zusätzlich angefangenen Meter: - Bei einem Grundstücksanschluss ohne Kontrollschacht je angefangenen laufenden Meter 435,00 €. - Bei einem Grundstücksanschluss, der nur aus einem Kontrollschacht besteht: 2.500,00 €. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 5 von 7 2. § 9a Abs. 2 wird wie folgt geändert: Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Durchfluss bis 4,0 m³/h Qn 2,5 / Q3 4 84,24 €/Jahr bis 10,0 m³/h Qn 6 / Q3 10 210,60 €/Jahr bis 16,0 m³/h Qn 10 / Q3 16 336,84 €/Jahr bis 25,0 m³/h Qn 15 / Q3 25 526,44 €/Jahr über 25,0 m³/h über Qn 15 / Q3 25 1052,76 €/Jahr 3. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Men- ge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,31 € pro Kubikmeter Schmutzwas- ser. 4. § 11 Abs. 7 erhält folgende Fassung: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,41 € pro m² pro Jahr. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Traunstein, den Dr. Christian Hümmer Oberbürgermeister Aufhebung Bebauungsplan Nr. 21 „Sportanlage TOP 4 Daxerau“ mehrheitlich beschlossen dafür: 26 dagegen: 1 anwesend: 27 Ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sportanlage Daxerau“ durchzuführen. Die Durchführung des Verfahrens ist von einem erfahrenen Planungsbüro zu begleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05. Februar TOP 5 2026 einstimmig beschlossen dafür: 27 dagegen: 0 anwesend: 27 Der Stadtrat genehmigt die o.g. Sitzungsniederschrift. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 6 von 7 TOP 6 Anfragen und Wünsche - öffentlich - zur Kenntnis genommen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2026 Seite 7 von 7